Internationale Standards im spanischen Recht: Ein Überblick
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Die Position internationaler Standards im innerstaatlichen Recht
Überblick
Die theoretischen Möglichkeiten, die intern in Bezug auf das Verhältnis zwischen EU-Wettbewerbsregeln und internen Ursprungsregeln ergriffen werden können, sind:
- a) Dualistische Systeme (z. B. Großbritannien): Das Gesetz erfordert interne Genehmigungsverfahren. Der Vertrag wird erst durch nationale Umsetzung Teil des Rechts. Dies bedeutet, dass ein späterer Vertrag ein früheres Gesetz aufheben kann und umgekehrt.
- b) Anwendung des Wettbewerbsgrundsatzes: Bestimmte Fragen, die durch internationale Verträge geregelt sind, werden von internen Regeln ausgenommen, um Unvereinbarkeiten zu vermeiden.
- c) Schaffung einer Normenhierarchie: Die Beziehungen zu internen Vorschriften werden durch das Prinzip der Hierarchie geregelt, wobei bestimmte Normen Vorrang vor anderen haben. Dies entspricht dem spanischen Rechtssystem.
Das spanische Rechtssystem
Es existieren klare Regeln zur Lösung von Konflikten, die aus dem EG-Recht und dem Verfassungsgerichtshof abgeleitet werden:
- a) EG-Vertrag: Der EG-Vertrag genießt Vorrang.
- b) Früheres Recht vs. späterer Vertrag: Gemäß Art. 94.1e) kann ein Vertrag mit Genehmigung des Kongresses bestehendes Recht aufheben.
- c) Früherer Vertrag vs. späteres Gesetz: Gemäß Art. 96.1 kann ein Gesetz einen Vertrag nicht ändern, sofern dies nicht explizit vorgesehen ist.
Bezüglich institutioneller Regelungen und EU-Standards hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass diese Vorrang vor nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten haben, einschließlich deren Verfassungen.
Umsetzung internationaler Normen im innerstaatlichen Recht
Allgemeine Grundsätze
Innere Organe (Justiz- und Verwaltungsbehörden) haben die Aufgabe, die Vorschriften des innerstaatlichen Rechts anzuwenden, einschließlich internationaler Quellen. Einige internationale Normen richten sich ausschließlich an Staaten als Subjekte und haben keine direkten Auswirkungen auf Privatpersonen. Andere müssen durch die Verwaltung und die Regierung umgesetzt werden, während manche Standards self-executing (selbstausführend) sind.
Spanisches Recht zur Umsetzung
- a) Art. 97 EG (Spanische Verfassung): Die Regierung fungiert als Exekutive und Regulierungsbehörde bei der Umsetzung internationaler Normen. Wenn eine Norm nicht selbstausführend ist, obliegt die Entwicklung der erforderlichen Vorschriften der Regierung. Gesetzliche Maßnahmen müssen durch die Gerichte adoptiert werden.
- b) Artikel 93 EG-Vertrag: Regierung und Gerichte sind für die Einhaltung von Verträgen verantwortlich, die staatliche Aufgaben auf internationale Organisationen übertragen.
- c) Organisches Gesetz des Staatsrates: Der Staatsrat muss bei Gesetzen und Verordnungen konsultiert werden, die zur Umsetzung von Verträgen dienen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Regel nicht self-executing ist oder Zweifel an der Einhaltung des Vertrages bestehen.