IT-Infrastruktur, Softwarebeschaffung und Arbeitsrecht

Eingeordnet in Ausbildung und Beschäftigung Beratung

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 4,16 KB

Physische Infrastruktur

Physische Lage: Hierbei werden der verfügbare Platz, der Zugang zu Ausrüstung und Personal, Kraftwerke, die thermische Konditionierung sowie die verfügbaren Sicherheitsfeatures analysiert.

Infrastruktur-Komponenten

  • Computer (Merkmale)
  • Computer-Plattformen (Betriebssysteme, Software- und Anwendungsentwicklung)

Connectivity-Infrastruktur

  • Ausstattung und Connectivity-Ressourcen
  • Angebotene Dienste
  • Versorgte Bevölkerung

Erwerb von Software und Hardware

Für den Erwerb von Software sind sieben wichtige Faktoren zu berücksichtigen:

  • Mitarbeiter zuweisen
  • Listen von Anforderungen vorbereiten
  • Bedarfsanforderung (Banf) zur Einreichung von Vorschlägen
  • Alternativen bewerten
  • Kontakt zu Usern zur Bestätigung
  • Finanzierung der Akquisition
  • Vertragsverhandlung

Die Überlegungen, die wir beim Erwerb von Software und Hardware berücksichtigen müssen, sind:

  • Bildung eines Assessment-Teams
  • Berücksichtigung aller Anforderungen und Einschränkungen
  • RFP (Request for Proposal)

Systemanfragen und Parameter

Jedes Systemzentrum basiert auf einer Computeranfrage durch den Benutzer, um einen bestimmten Bedarf zu decken. Die zu messenden Parameter für den Antrag sind:

Übersicht der Anforderungen

  • Ziel und Zweck
  • Frist und Frist für Klärungen
  • Wünschenswerte Mindestanforderungen
  • Detaillierte Beschreibung der Ware oder Dienstleistung
  • Detaillierte Spezifikationen der Support-Services
  • Koordination von Präsentationen

Bewertung der Vorschläge

Zur Durchführung einer angemessenen Bewertung der eingereichten Vorschläge muss Folgendes berücksichtigt werden:

  • Validierung der Provider-Angebote (Glaubwürdigkeit des Vorschlags)
  • Analyse der Vorschläge
  • Kosten und Verfügbarkeit
  • Designqualität
  • Support und Wartung
  • Expansionsmöglichkeiten
  • Einstellungen und Software-Umgebung
  • Dokumentation

Personalplanung und Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtliche Gesetzgebung legt die Mindestprinzipien fest, nach denen die Beziehungen geregelt werden. Diese Grundsätze beziehen sich auf:

Individuelle Arbeitsbeziehungen

  • Dauer der Arbeitsverhältnisse
  • Aussetzung der Wirkungen von Arbeitsbeziehungen
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Arbeitsbedingungen

  • Werktage, Ruhetage und Urlaub
  • Löhne und Mindestlohn
  • Schutzregeln und Privilegien der Löhne
  • Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg (Gewinnbeteiligung)

Rechte und Pflichten

  • Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Schulung und Ausbildung der Arbeitnehmer
  • Frauenarbeit und Kinderarbeit
  • Besondere Arbeitsformen und Vertrauensstellungen

Kollektive Arbeitsbeziehungen

  • Koalitionen, Verbände und Konföderationen
  • Tarifverträge und Vertragsrecht
  • Arbeitsordnung und Streiks
  • Arbeitsrisiken, Arbeitsbehörden und soziale Dienste

Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist eine administrative Notwendigkeit sowohl für die Mitarbeiter als auch für das Unternehmen.

Für den Arbeitnehmer ist er ein Dokument, das Gewissheit gibt über:

  • Besondere Pflichten: Ort, Zeit und Art der Leistungserbringung
  • Die Vergütung für die Arbeit: Löhne, Pausen, Urlaub, Sozialleistungen u. a.
  • Beschäftigungsstabilität

Für das Unternehmen:

  • Erleichterung der Erfüllung von Arbeitnehmerpflichten, da dies ein integraler Bestandteil der Analyse ist.
  • Sichere Lösung von Streitigkeiten über die spezifische Arbeitsentwicklung.
  • Unverzichtbares Element zur Vermeidung von Arbeitskonflikten.

Arten von Arbeitsverhältnissen

  • Unbefristete Arbeitsverhältnisse
  • Befristete Verhältnisse (Gelegenheits- oder Saisonarbeit)

Verwandte Einträge: