Italiens Verfassungsorgane und Verfassungsreformen
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Hilfsorgane
Die italienische Verfassung sieht neben der Regierung verschiedene Hilfsorgane vor:
- Der Nationale Rat für Wirtschaft und Arbeit (CNEL): Ein beratendes Organ der Kammern, der Regierung und der Regionen für wirtschaftliche und soziale Fragen. Er besitzt ein Initiativrecht und trägt zur Entwicklung entsprechender Rechtsvorschriften bei. Er besteht aus 12 Sachverständigen (ernannt durch den Präsidenten der Republik und den Ministerrat) sowie 99 Vertretern der Sozialpartner.
- Der Staatsrat: Ein beratendes Gremium für rechtliche und administrative Aufsicht über die Verwaltung. Die Regierung ernennt die Direktoren und den Präsidenten. Die beratenden Entscheidungen können optional, obligatorisch oder bindend sein.
- Der Rechnungshof: Seine Aufgabe ist die präventive Kontrolle der Regierungsmaßnahmen in Bezug auf den Staatshaushalt und die Wirtschaftsführung staatlich finanzierter Einrichtungen. Die Regierung ernennt den Vorsitzenden und die Hälfte der Mitglieder.
Das Verfassungsgericht
Die Funktionen des Verfassungsgerichts sind in der Verfassung festgelegt:
- Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen des Staates und der Regionen.
- Klärung von Zuständigkeitskonflikten zwischen den Staatsorganen, dem Staat und den Regionen sowie zwischen Regionen untereinander.
- Beurteilung von Anklagen gegen den Präsidenten der Republik und Minister.
- Entscheidung über die Zulassung geplanter Referenden (eingeführt 1953).
Das Gericht besteht aus 15 Richtern:
- 5 vom Präsidenten der Republik ernannt (unter Anwendung der Lotización, der Aufteilung in Lose zwischen Mehrheit und Opposition).
- 5 vom Parlament in gemeinsamer Sitzung gewählt.
- 5 von den obersten Gerichten (Oberster Gerichtshof, Staatsrat und Rechnungshof).
Das Mandat beträgt 9 Jahre ohne Verlängerung; der Präsident wird für 3 Jahre gewählt. Klageberechtigt sind die Regierung (gegen Regionalgesetze), Regionen (gegen staatliche Gesetze) und Richter im Rahmen von Verfahren, wenn sie ein Gesetz für verfassungswidrig halten. Verfassungswidrige Gesetze verlieren ihre Wirksamkeit.
Überarbeitung der Verfassung
Die Verfassung legt das Verfahren und die Grenzen für Verfassungsreformen fest. Diese werden vom Parlament durch ein besonderes Gesetzgebungsverfahren verabschiedet, das Elemente der repräsentativen und direkten Demokratie (Referendum) verbindet. Das Bestätigungsreferendum erfordert kein Quorum und wurde erstmals 2001 angewendet.
Jede Kammer muss die Reform in zwei aufeinanderfolgenden Beratungen im Abstand von mindestens drei Monaten mit absoluter Mehrheit in der zweiten Runde genehmigen. Die republikanische Staatsform ist von Verfassungsreformen ausgenommen.
Die Verfassung wurde bisher 11-mal geändert. Wichtige Reformen betrafen 1963 die Festlegung der Anzahl der Abgeordneten und Senatoren (630 und 315) sowie die Angleichung der Mandatsdauer auf 5 Jahre. 1967 wurde die Zusammensetzung und Amtszeit der Richter des Verfassungsgerichts angepasst. Weitere Reformen betrafen Immunität, Amnestie und das Verbot der Auslieferung aus politischen Gründen bei Völkermord.