ITC-BT-14: Vorschriften für elektrische Hauptleitungen
Eingeordnet in Elektronik
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 4,23 KB
ITC-BT-14: Definition der Hauptleitung
Die Hauptleitung (Línea General de Alimentación) ist die Verbindung zwischen dem Hausanschlusskasten und der Zählerzentralisierung. Von einer einzigen Hauptleitung können mehrere Zählerzentralisierungen abgeleitet werden.
Zulässige Verlegearten für Hauptleitungen:
- Isolierte Leiter in Rohren innerhalb von Schächten.
- Isolierte Leiter in unterirdisch verlegten Rohrleitungen.
- Isolierte Leiter in auf Putz montierten Rohren.
- Isolierte Leiter in verschlossenen Kanälen, die nur mit Werkzeugen geöffnet werden können.
- Schienenverteiler, die die Norm UNE-EN 60439-2 erfüllen.
- Isolierte Leiter in speziell für diesen Zweck errichteten Mauerschlitzen.
In den vorgenannten Fällen erfolgt der Einbau von Rohren und Kanälen gemäß der ITC-BT-21, sofern in dieser Anweisung nichts anderes bestimmt ist. Die Verkabelung muss in jedem Fall einen Schutzleiter enthalten.
Installation der Hauptleitung
Der Verlauf der Versorgungsleitung sollte so kurz und geradlinig wie möglich sein und vorzugsweise durch Gemeinschaftsbereiche führen. Bei der Installation in Rohren richtet sich deren Durchmesser nach dem Kabelquerschnitt gemäß Tabelle 1.
Die Abmessungen anderer Rohrarten müssen eine Erweiterung des Leiterquerschnitts um 100 % ermöglichen. Bei unterirdischen Installationen von isolierten Kabeln und Schutzleitern sind die Vorgaben der ITC-BT-07 zu beachten, außer es ist in dieser Anweisung anders angegeben.
Verbindungen an Gewinderohren oder umhüllten Rohren müssen so ausgeführt sein, dass sich die Enden nicht lösen können. Wenn die Hauptleitung vertikal durch Schächte, Mauerwerk oder Treppenhäuser in Gemeinschaftsbereichen verläuft, sollten Kurven, Richtungsänderungen und thermische Einflüsse durch andere Leitungen vermieden werden.
Die Leitung muss in jedem Stockwerk zugänglich und abgedichtet sein. Es ist ein Brandschutz von mindestens RF-120 gemäß NBE-CPI-96 einzuhalten. Schachtabdeckungen müssen eine Feuerwiderstandsklasse von mindestens RF-30 aufweisen. Der Kanal muss eine Mindestgröße von 30 x 30 cm haben und ausschließlich der Hauptleitung und dem Schutzleiter dienen.
Kabel und technische Anforderungen
Es sind Phasenleiter, ein Neutralleiter und ein Schutzleiter aus Kupfer oder Aluminium zu verwenden. Diese müssen einadrig und isoliert sein (Isolationsstufe 0,6 / 1 kV).
Kabelmanagementsysteme müssen so installiert werden, dass sie den Brandschutz des Gebäudes nicht beeinträchtigen. Die Kabel müssen flammwidrig sein und eine geringe Rauchentwicklung sowie geringe Toxizität aufweisen (gemäß UNE 21123 Teil 4 oder 5). Kabelkanäle müssen als "nicht flammverbreitend" nach UNE-EN 50085-1 und BS EN 50086-1 klassifiziert sein.
Bei Verwendung von Aluminiumleitern sind geeignete Verbindungstechniken anzuwenden, um galvanische Korrosion und daraus resultierende Gefahren zu vermeiden. Der Kabelquerschnitt muss über die gesamte Länge einheitlich und ohne Verbindungsstellen sein, außer bei Abzweigungen zu den Zählerplätzen. Der Mindestquerschnitt beträgt 10 mm² für Kupfer oder 16 mm² für Aluminium.
Berechnung des Spannungsabfalls
Bei der Berechnung des Querschnitts ist der maximal zulässige Spannungsabfall zu berücksichtigen:
- Bei zentraler Zähleranordnung: 0,5 %.
- Bei dezentraler (teilweiser) Zähleranordnung: 1,0 %.
Die Strombelastbarkeit wird nach UNE 20.460-5-523 unter Berücksichtigung der Korrekturfaktoren für die jeweilige Montageart bestimmt, im Einklang mit der Leistungsermittlung nach ITC-BT-10. Für den Neutralleiter sind die maximale Schieflast, Oberschwingungen und der Schutz gegen Überlast und Kurzschluss zu beachten. Der Querschnitt des Neutralleiters darf nicht weniger als 50 % des Phasenleiters betragen und muss die Werte in Tabelle 1 einhalten.