Kants Ethik: Pflicht und der kategorische Imperativ
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Der Begriff der Pflicht bei Kant
Die Pflicht bedeutet, dass der „gute Wille“ unter bestimmten Einschränkungen steht; er existiert nicht isoliert. Der Mensch ist kein rein rationales Wesen, sondern auch ein sinnliches Wesen. Kant beobachtet, dass menschliche Handlungen zum Teil durch die Vernunft bestimmt werden, aber es gibt auch „Neigungen“ wie Liebe, Hass, Mitleid, Stolz, Gier oder Lust, die ebenfalls ihren Einfluss ausüben.
Im Menschen treffen Neigungen auf Rationalität, das moralische Gesetz und die subjektive Unvollkommenheit des menschlichen Willens. Dann drückt sich der gute Wille in einem Kampf mit diesen Tendenzen aus, als eine Kraft, die Widerstand leistet. In dem Maße, in dem dieser Konflikt besteht, erscheint der gute Wille als Pflicht.
Wäre ein Wesen rein rational, ohne jeglichen Einfluss möglicher Neigungen, entspräche dies für Kant einem heiligen Willen. Auf diese Weise würde das moralische Gesetz spontan befolgt werden, das heißt ohne Verpflichtung. Für einen heiligen Willen ist der Begriff der „Pflicht“ sinnlos, da das „Wollen“ natürlich mit dem „Müssen“ zusammenfällt. Aber beim Menschen steht das moralische Gesetz oft im Konflikt mit seinen Wünschen.
Vier Arten von Handlungen
Es werden vier Arten von Handlungen unterschieden:
- a. Pflichtwidrige Handlungen: Ein Beispiel ist eine Person, die im Fluss zu ertrinken droht. Angenommen, ich habe alle notwendigen Mittel zur Rettung, entscheide mich aber dagegen, weil ich dieser Person Geld schulde und ihr Tod mich von der Schuld befreien würde. Hier folge ich nicht meiner Pflicht, sondern meinem Wunsch, die Schulden nicht zu bezahlen und Geld zu horten.
- b. Pflichtgemäße Handlungen aus mittelbarer Neigung: Die Person im Fluss ist mein Schuldner; wenn er stirbt, kann ich das geliehene Geld nicht zurückerhalten. Deshalb rette ich ihn. In diesem Fall fällt die Pflicht mit der Neigung zusammen. Es ist eine mittelbare Neigung, weil der Mensch nur ein Mittel ist, um einen Zweck zu erreichen (das Geld zurückzubekommen). Aus ethischer Sicht ist dies ein neutraler Akt (weder gut noch schlecht).
- c. Pflichtgemäße Handlungen aus unmittelbarer Neigung: Die Person, die ertrinkt, ist jemand, den ich liebe, und deshalb versuche ich, sie zu retten. Auch hier deckt sich die Pflicht mit der Neigung. Es ist jedoch eine unmittelbare Neigung, weil die gerettete Person kein Mittel, sondern ein Ziel an sich ist. Für Kant ist aber auch dies ein moralisch neutrales Handeln.
- d. Handlungen aus Pflicht: Die Person, die ertrinkt, ist mir gleichgültig. Sie ist weder Schuldner noch Gläubiger, kein geliebter Mensch, sondern ein Fremder. Oder noch schlimmer: Es ist ein Feind, den ich hasse und dessen Tod ich mir wünsche. Wenn ich ihn dennoch rette, handle ich gegen meine Neigung allein aus Pflicht. Dies ist der einzige Fall, den Kant als moralisch gute Handlung anerkennt.
Der Imperativ als Ausdruck der Pflicht
Die Imperative sind Formeln, die den Begriff der Pflicht zum Ausdruck bringen. Sie zeigen den Nötigungscharakter auf, den das moralische Gesetz auf den Willen ausübt. Es gibt verschiedene Arten:
Der hypothetische Imperativ
Dies sind solche, in denen die Maßnahmen immer als ein Mittel eingesetzt werden, um eine gewisse Ordnung oder ein Ziel zu erreichen. Solche Maßnahmen haben keinen Wert an sich, sondern dienen nur als Mittel. Derartige Anforderungen finden sich in jenen Ethiken, die Kant als „Materialien“ bezeichnet.
Der kategorische Imperativ
Dieser ordnet Handlungen an, die an sich gut sind und nicht bloße Mittel für etwas anderes darstellen. Kant nennt diese Imperative apodiktisch, das heißt, es sind Einschränkungen, die aus sich selbst heraus gelten.
Formeln des kategorischen Imperativs
- Formel des allgemeinen Gesetzes: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie ein allgemeines Gesetz werde.“
- Formulierung des Naturgesetzes: „Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetz werden sollte.“