Kants Ethik und Staatsphilosophie

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Hypothetische Imperative und Geschicklichkeit

Hypothetische Imperative sind problematisch (Regeln der Geschicklichkeit). Die Zwecke, für die eine Handlung gut ist, sind nur möglich. Das heißt, es handelt sich nicht um ein Ziel, zu dem die Menschen von Natur aus neigen oder das sie nicht wollen können. Ein Gebot wie „Der Zug muss an diesem Nachmittag fahren“ gehört zu dieser Art, weil es beschreibt, wie man sich verhalten muss. Es ist jedoch nichts Passendes für eine universelle Ordnung, wie etwa in einem Fußballspiel.

Assertorische Imperative und das Glück

Assertorische Imperative sind hypothetische Imperative (Regeln der Klugheit, Ratschläge der Scharfsinnigkeit), bei denen der Zweck real ist. Das heißt, es ist ein Ziel, zu dem die Natur alle Menschen neigen lässt: nach Kant das Glück. Das Gebot „Du musst dein Temperament, deine Wünsche und Leidenschaften zügeln“ gehört zu dieser Gruppe, denn es beschreibt, wie man sich verhalten muss, um Glück zu realisieren – eine universelle Ordnung, die allen Menschen gemeinsam ist.

Die Struktur hypothetischer Imperative

Hypothetische Imperative lauten in der Regel: „Du musst X tun, wenn du Y willst“. Kant glaubte, dass die Ethik nicht nur auf problematischen oder assertorischen Geboten basieren kann, sondern auf streng moralischen Mandaten oder kategorischen Imperativen. Die hypothetischen Imperative (ebenso wie synthetische Urteile a posteriori) sind privat und kontingent: Geschicklichkeit ist nicht universell gültig, und nicht jeder hat denselben Zweck. Die Imperative der Klugheit haben zwar einen universellen Bezug, da sie sich auf das Glück beziehen – etwas, wonach alle streben –, aber sie sind nicht streng allgemeingültig und notwendig:

  • Was Glück ist, hängt von den empirischen Umständen des Einzelfalles ab.
  • Aber selbst wenn es für alle gleich wäre (z. B. ein Leben des Wissens, wie Aristoteles anzunehmen scheint), hängt die Art, wie man Glück erreicht, von empirischen Umständen ab (wie etwa das kontemplative Leben von den sozialen, wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten der jeweiligen Zeit abhängt).

Der Gesellschaftsvertrag und der Staat

Der Gesellschaftsvertrag erlaubt es dem Einzelnen, den Naturzustand zu verlassen, um in den bürgerlichen Stand einzutreten. Er ist keine historische Tatsache, sondern eine Hypothese, die uns sagt, wie der Staat verwaltet werden sollte. Der Gesellschaftsvertrag umfasst die vollständige Unterwerfung des Einzelnen gegenüber einer Autorität, wie Kant in Anlehnung an Hobbes dachte. Gleichzeitig bedeutet dies jedoch, dass der Einzelne Gesetzgeber ist. Das heißt, dass kein Gesetz ohne seine Zustimmung angenommen werden kann. Daher nähert sich Kant dem Denken von Rousseau an: Gesetze müssen so erlassen werden, als ob sie aus dem allgemeinen Willen hervorgingen.

Rechtliche Freiheit und Mitwirkung

Rechtliche Freiheit ist für Kant und Rousseau ein natürliches Recht, das jedem Einzelnen zusteht. Kant argumentiert daher für eine positive politische Freiheit, bei der jedes Individuum mitwirkt, d. h. Mitautor der Gesetze des Staates ist. An diesem Punkt weicht Kant von Hobbes ab und nähert sich der Idee der Selbstgesetzgebung im Konzept des „allgemeinen Willens“ von Rousseau an. Der Herrscher sollte so gesetzgebend tätig sein, als ob es möglich wäre, dass der vereinigte Wille des Volkes den Gesetzen zustimmt.

Grenzen der Freiheit und Meinungsfreiheit

Der rechtliche Begriff der Freiheit rechtfertigt keinen zivilen Ungehorsam, da Kant, wie Hobbes, glaubte, dass die Unterwerfung unter die Staatsgewalt eine notwendige Voraussetzung für das gesellschaftliche Zusammenleben ist. Zur Vermeidung von Machtmissbrauch durch die Herrschenden beruft sich Kant auf seine Verteidigung der Meinungsfreiheit.

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