Klassifizierung und Entsorgung sanitärer Abfälle
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Sanitäre Abfälle: Konzept, Bedeutung und Klassifizierung
Definition: Alle festen, flüssigen oder gasförmigen Abfälle, die in einer medizinischen Einrichtung oder Anlage erzeugt werden, wenn Aktivitäten im Bereich der menschlichen Gesundheit stattfinden (Patientenversorgung, Analyse, Forschung oder Lehre, Beschaffung und Handhabung von biologischen Produkten).
Bewertung und Klassifizierung
Allgemeine Abfälle
Diese Abfälle weisen keine besondere Verschmutzung auf. Sie werden in Bereichen erzeugt, in denen keine spezifischen gesundheitlichen Maßnahmen durchgeführt werden (Büros, Lager, Kantinen etc.).
Elimination: Die Entsorgung erfolgt analog zu Siedlungsabfällen. Unterteilt in:
- Allgemeine, nicht wiederverwertbare Abfälle: Entstehen in Bereichen ohne medizinische Tätigkeit (mit Ausnahme derer, die direkt in den Sammelbehälter gelangen). Entsorgung in schwarzen Taschen oder Säcken.
- Allgemeiner Abfall-Recycling: Karton, Papier, Glas, Kunststoffe und organische Abfälle.
Medizinische Abfälle (Gesundheitsschutz)
Spezifische Gesundheitsaktivitäten mit potenziell infektiösem Material. Heute unterscheidet man die folgenden Typen:
- Siedlungsabfallähnliche Abfälle: Die Entsorgung erfolgt wie bei Siedlungsabfällen, obwohl sie nicht wiederverwendet werden. Dazu gehören: Kurenmaterial, Gaze, Binden, Spritzen, Einweg-OP-Material, Windeln, verschmutzte Wäsche, Handschuhe, Pflaster, Katheter, Drainagen, Drainagebeutel, Perfusionssysteme, Dialysematerial (Entsorgung in grünen Beuteln/Säcken).
- Spezielle medizinische Abfälle (RBW):
- Abfälle von scharfen und spitzen Gegenständen aus dem Gesundheitswesen (Nadeln, Skalpelle etc.).
- Kulturen und Bestände von Krankheitserregern (Petrischalen, Blutkulturen, flüssige Auszüge, Brei etc.).
- Abfälle von Patienten mit hochvirulenten, ausgerotteten, eingeführten oder sehr seltenen Krankheiten (z. B. virales hämorrhagisches Fieber, Herpes-Virus Simiae, Tollwut, Milzbrand, Brucellose, Rotz, Melioidose, Diphtherie, Tularämie, Lepra).
- Abfälle von Patienten mit Luft-Infektionen (Tuberkulose und Q-Fieber).
- Abfälle von Patienten mit Infektionen durch oral-fäkale Übertragung (Cholera, bakterielle Dysenterie, Amöbenruhr, Typhus, Paratyphus).
- Filter, die bei Dialysepatienten mit durch Blut übertragbaren Krankheitserregern eingesetzt wurden (Hepatitis B und C sowie HIV).
- Infektiöse Abfälle von Tieren.
- Abfälle von Patienten mit Creutzfeldt-Jakob-Krankheit (müssen verbrannt werden).
- Erhebliche Mengen an Körperflüssigkeiten (besonders Blut, > 100 ml).
- Geringfügige Teile des menschlichen Körpers (Reste von Organen, Plazenta und andere).
Chemische Abfälle
Beseitigung gemäß der Verordnung 833/1988. Chemische Produkte oder Materialien, die mit flüssigen Stoffen kontaminiert sind (Alkohol, Formalin, Xylol, Farbstoffe – in markierten 20l-Kannen), pathologische Stücke in Formalinflaschen (blau beschriftete Container), Altöl (beschriftete Flaschen), Tonerkartuschen (Drucker, Kopierer – speziell gekennzeichnete Behälter), Batterien (speziell gekennzeichnete Container).
Zytostatische Abfälle
Eingestuft als krebserregend und erbgutverändernd. Beseitigung durch Verbrennung. Spezielle, blau beschriftete Container.
Radioaktive Abfälle
Radioaktive Stoffe oder Produkte, die mit radioaktiven Stoffen kontaminiert sind und Strahlung emittieren. Evakuierung: Zuständigkeit der ENRESA.
Menschliche anatomische Abfälle
Leichen und menschliche Überreste von ausreichender Größe. Gemäß der Verordnung für die Gesundheitspolizei (Leichenhalle): Erd- oder Feuerbestattung.