Kommunalverwaltung: Bürgermeisterwahl und Plenarsitzungen
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Struktur der Stadtverwaltung und des Bürgermeisteramtes
Das Stadtgebiet: Dies ist das Gebiet, in dem das Ayuntamiento (die Gemeindeverwaltung) seine Befugnisse ausübt.
Der Bürgermeister: Er stellt die maximale Vertretung im Ayuntamiento dar. Er wird aus dem Kreis der gewählten Ratsmitglieder (Concejales) bestimmt.
Der Wahlprozess für das Bürgermeisteramt
- Listenwahl: Im Wahlprozess erhalten die Listen genügend Stimmen (Votos) der Wähler, damit die Kandidaten als Ratsmitglieder in das Protokoll aufgenommen werden.
- Kandidatur: Ratsmitglieder, die dies wünschen, können ihre Kandidatur für das Bürgermeisteramt präsentieren.
- Absolute Mehrheit: Wer durch die abgegebenen Stimmen die absolute Mehrheit erhält, wird zum Bürgermeister ernannt.
- Direktwahl: Erhält kein Kandidat die absolute Mehrheit, wird derjenige zum Bürgermeister ernannt, dessen Liste die meisten Stimmen bei der direkten, freien, allgemeinen und geheimen Wahl durch die Bürger erhalten hat.
- Patt-Situation: Regelung für den Fall eines Gleichstands (Empate).
Zuständigkeiten und Stellvertretungen
Zuständigkeiten des Bürgermeisters: Die Grundlagen der Befugnisse des Bürgermeisters sind gesetzlich verankert. Die meisten beziehen sich auf präsidentschaftliche Aufgaben sowie Befugnisse, die der Rat dem Bürgermeister übertragen hat.
Stellvertretende Bürgermeister: Die Anzahl der Stellvertreter (Leutnants) in einem Rat darf nicht mehr als ein Drittel der Gesamtzahl der Ratsmitglieder (Concejales) betragen. Der Bürgermeister ernennt diese Stellvertreter.
Arten der Plenarsitzungen im Rathaus
Das Plenum (Vollversammlung): Es umfasst alle Ratsmitglieder und steht unter dem Vorsitz des Bürgermeisters. Es gibt zwei Arten von Plenarsitzungen:
- Ordentliches Plenum: Es tagt einmal monatlich an einem festgesetzten Tag und zu einer festgesetzten Zeit. Es werden alle Punkte der Tagesordnung diskutiert und genehmigt oder abgelehnt. Wenn ein Punkt nicht auf der Tagesordnung steht, muss der Bürgermeister den Rat ersuchen, diesen für die Beratung zuzulassen. Politische Gruppen können Anträge einbringen, die jedoch vollständig vorgelegt werden müssen. Die Sitzung beginnt mit der Abarbeitung der Geschäftsprozesse und endet mit Fragen und Anregungen. Alle Beratungen werden vom Sekretär im Protokoll festgehalten.
- Außerordentliches Plenum: Es hat keinen festen Tag. Der Bürgermeister beruft es nach eigenem Willen (Voluntad) oder auf Antrag der Opposition für wichtige Fragen ein, die keinen Aufschub dulden. Hier gibt es keine allgemeinen Anträge oder Fragen. In den meisten Fällen wird mit einfacher Mehrheit entschieden; für wichtige Themen wie Steuern und Gebühren ist jedoch eine absolute Mehrheit erforderlich.