Leitfaden zur Anerkennung von Pflegebedürftigkeit und Leistungen
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Bewertung der Pflegebedürftigkeit nach RD 504/2007
Das Königliche Dekret (RD) 504/2007 legt den Umfang der Beurteilung fest, um die Fähigkeit einer Person zur Bewältigung von Aktivitäten des täglichen Lebens (ADL) sowie den Bedarf an Unterstützung für Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen zu bestimmen. Die Bewertung berücksichtigt medizinische Berichte, soziale Faktoren sowie den Einsatz technischer Hilfsmittel, Orthesen und Prothesen.
Einstufung der Abhängigkeitsgrade
Die Autonomen Gemeinschaften sind für die Konformitätsbewertung zuständig. Nach Anwendung der Skala wird der Grad der Abhängigkeit wie folgt festgelegt:
- Grad I (Moderate Abhängigkeit): Die Person benötigt mindestens einmal täglich Hilfe bei verschiedenen ADL oder intermittierende Unterstützung für die persönliche Autonomie.
- Grad II (Starke Abhängigkeit): Die Person benötigt zwei- bis dreimal täglich Hilfe bei ADL, jedoch keine kontinuierliche Unterstützung durch eine Bezugsperson.
- Grad III (Hohe Abhängigkeit): Die Person benötigt mehrmals täglich umfassende Hilfe aufgrund eines weitgehenden Verlusts der körperlichen, geistigen oder sensorischen Autonomie.
Leistungen nach RD 727/2007
Das RD 727/2007 definiert die Schutzbedürfnisse gemäß Gesetz 39/2006. Die wichtigsten Merkmale der Unterstützung sind:
- Universelle soziale Dienste: Zugang über öffentliche oder private Zentren der Autonomen Gemeinschaften.
- Leistungsgebundene Zuwendungen: Falls kein öffentlicher Dienst verfügbar ist, kann eine finanzielle Unterstützung für den Erwerb privater Dienstleistungen gewährt werden.
- Pflegegeld: Ausnahmsweise kann eine Zuwendung für die Betreuung durch pflegende Angehörige gezahlt werden.
Rechtliche Anerkennung und verfügbare Dienste
Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen ist die offizielle rechtliche Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch einen entsprechenden Antrag. Verfügbare Dienste umfassen:
- Präventionsdienste
- Fernbetreuung (Hausnotruf)
- Häusliche Hilfe (Haushalts- und Körperpflege)
- Tages- und Nachtzentren
- Pflegeeinrichtungen für ältere oder behinderte Menschen
Wirtschaftliche Vorteile und Beihilfen
Es gibt verschiedene finanzielle Unterstützungsformen:
- Beihilfen für Pflegepersonen: Unterstützung bei Betreuung im familiären Umfeld im Rahmen eines individuellen Betreuungsplans.
- Leistungen im Zusammenhang mit einer Dienstleistung: Wenn kein öffentlicher Zugang möglich ist.
- Persönliche Assistenz: Finanzielle Hilfe zur Einstellung von Assistenten, um die Teilhabe am Arbeitsleben und die Unabhängigkeit zu fördern.
Die Wahrnehmung dieser Beihilfen kann bei Veränderungen der persönlichen Situation, geänderten gesetzlichen Anforderungen oder Pflichtverletzungen angepasst werden oder entfallen.
Monitoring der Behindertenpolitik
Im Jahr 2009 verabschiedete das Ministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung die Schaffung der Monitoring Commission für Behindertenpolitik und die Förderung der persönlichen Autonomie.