Leitfaden zu arbeitsrechtlichen Verfahren und Beschlüssen

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Beschlüsse der Arbeitsgerichte

Beschlüsse der Arbeitsgerichte regeln sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche Zwischenfälle. Sie beziehen sich auf prozedurale Bestimmungen, einstweilige Entscheidungen oder die Entscheidung über die Begründetheit eines Konflikts.

Formale Anforderungen an Beschlüsse

  • Der Verwaltungsrat trifft Entscheidungen innerhalb von 48 Stunden.
  • Beschlüsse müssen von den Mitgliedern und dem Sekretär unterzeichnet sein.
  • Sie enthalten Datum, Namen und Anschriften der Parteien sowie deren Vertreter.
  • Die Begründung muss klar, eindeutig und im Einklang mit der Forderung stehen.

Überprüfung von Zwangsmaßnahmen

Gegen Handlungen des Präsidenten oder zuständiger Beamter bei der Durchsetzung von Beschlüssen ist eine Überprüfung möglich. Diese muss innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme beantragt werden.

Vorsorgemaßnahmen (Arraigo)

Vorsorgemaßnahmen dienen dazu, das Vermögen einer Person oder Gesellschaft zu sichern, wenn die Gefahr besteht, dass sich der Beklagte dem Verfahren entzieht. Der Vorsitzende des Verwaltungsrates entscheidet hierüber innerhalb von 24 Stunden.

Verfahren vor Schlichtungsstellen

Parteien müssen bei Verfahrensbeginn eine Zustellungsadresse angeben. Erfolgt keine Einigung, können Behörden zur Integration eines Vermittlungsausschusses hinzugezogen werden, um Arbeitnehmer und Arbeitgeber zur Benennung von Vertretern innerhalb von 24 Stunden aufzufordern.

Standardverfahren vor der Beschwerdekammer

Das Verfahren beginnt mit der schriftlichen Einreichung des Antrags. Innerhalb von 24 Stunden wird ein Termin für die Schlichtungsanhörung festgesetzt, die innerhalb von 15 Tagen stattfinden muss.

Phasen der Anhörung

  1. Versöhnungsphase: Die Parteien erscheinen persönlich ohne Anwälte, um eine Einigung zu erzielen.
  2. Nachfrage und Ausnahmen: Austausch der Argumente und schriftliche Antwort des Beklagten.
  3. Beweisaufnahme: Angebot und Zulassung von Beweismitteln.

Spezielle Verfahren bei Todesfällen

Bei einem Todesfall eines Arbeitnehmers beginnt das Verfahren mit der Antragstellung. Eine Güteverhandlung wird innerhalb von 15 Tagen angesetzt, um Ansprüche der Begünstigten zu klären.

Verfahren zum Streik

Ein Streik beginnt mit der Einreichung einer Liste von Anforderungen beim Arbeitgeber und dem Schlichtungs- und Schiedsgericht. Die Ankündigung muss mindestens 6 Tage vor Arbeitsniederlegung erfolgen (bei öffentlichen Diensten 10 Tage).

Rechtmäßigkeit des Streiks

Der Verwaltungsrat entscheidet innerhalb von 24 Stunden nach der Beweisaufnahme über die Existenz oder Nichtexistenz eines rechtmäßigen Streiks. Wird ein Streik für unrechtmäßig erklärt, müssen die Arbeitnehmer innerhalb von 24 Stunden die Arbeit wieder aufnehmen, andernfalls droht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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