Leitfaden zum Arbeitsschutz-Managementsystem

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Arbeitsschutzpolitik

Die oberste Leitung muss die Arbeitsschutzpolitik der Organisation definieren und genehmigen. Sie muss sicherstellen, dass innerhalb des festgelegten Anwendungsbereiches des Arbeitsschutz-Managementsystems:

  • a) die Politik in Bezug auf Art und Umfang der Risiken für die Organisation steht;
  • b) eine Verpflichtung zur Vermeidung von Verletzungen und Gesundheitsbeeinträchtigungen sowie zur kontinuierlichen Verbesserung des Managements von Sicherheit und Gesundheitsschutz besteht;
  • c) eine Verpflichtung zur Einhaltung geltender rechtlicher Anforderungen und anderer Anforderungen besteht, zu denen sich die Organisation verpflichtet hat;
  • d) ein Rahmen für die Festlegung und Überprüfung von Arbeitsschutzzielen gebildet wird;
  • e) die Politik dokumentiert, implementiert und aufrechterhalten wird;
  • f) die Politik allen Personen mitgeteilt wird, die für die Organisation arbeiten, um das Bewusstsein für ihre individuellen Arbeitsschutzpflichten zu fördern;
  • g) die Politik interessierten Parteien zugänglich ist;
  • h) die Politik in regelmäßigen Abständen überprüft wird, um ihre Sachdienlichkeit und Angemessenheit sicherzustellen.

1. Gefahrenermittlung und Risikobewertung

Das Verfahren zur Gefahrenerkennung und Risikobewertung muss berücksichtigen:

  • a) Routine- und Nicht-Routine-Aktivitäten;
  • b) Aktivitäten aller Personen mit Zugang zum Arbeitsplatz (einschließlich Subunternehmer und Besucher);
  • c) menschliches Verhalten, Fähigkeiten und andere menschliche Faktoren;
  • d) Gefahren außerhalb des Arbeitsplatzes, die die Gesundheit und Sicherheit von Personen unter Kontrolle der Organisation beeinträchtigen können;
  • e) Gefahren in der Nähe des Arbeitsplatzes durch arbeitsbezogene Aktivitäten;
  • f) Infrastruktur, Ausrüstung und Materialien am Arbeitsplatz;
  • g) Veränderungen oder geplante Veränderungen in der Organisation oder ihren Aktivitäten;
  • h) Änderungen im Arbeitsschutz-Managementsystem;
  • i) alle geltenden rechtlichen Verpflichtungen;
  • j) die Gestaltung von Arbeitsbereichen, Prozessen, Anlagen und Maschinen.

Bei der Festlegung von Kontrollen ist folgende Hierarchie der Risikominderung anzuwenden: a) Vermeidung, b) Austausch, c) technische Kontrollen, d) administrative Kontrollen/Warnhinweise, e) persönliche Schutzausrüstung (PSA).

2. Gesetzliche und andere Anforderungen

Die Organisation muss ein Verfahren etablieren, um:

  • Relevante Rechtsvorschriften zu identifizieren und den Zugang dazu sicherzustellen;
  • Die Anforderungen auf die spezifischen Aktivitäten anzuwenden;
  • Die Rechtsvorschriften aktuell zu halten;
  • Informationen an die betroffenen Personen zu verteilen;
  • Die Einhaltung der Gesetze systematisch zu überwachen.

3. Ziele und Programme

Die Organisation muss dokumentierte Arbeitsschutzziele für relevante Funktionen und Ebenen festlegen. Diese Ziele müssen messbar sein und im Einklang mit der Arbeitsschutzpolitik stehen. Zur Erreichung dieser Ziele sind Programme zu implementieren, die Verantwortlichkeiten, Befugnisse, Mittel und Zeitpläne definieren.

1 Ressourcen, Aufgaben und Befugnisse

Die oberste Leitung trägt die letzte Verantwortung für das Arbeitsschutz-Managementsystem. Sie muss die Verfügbarkeit von Ressourcen (Personal, Infrastruktur, Finanzen) sicherstellen und Rollen sowie Verantwortlichkeiten klar definieren und kommunizieren.

2 Fähigkeit, Schulung und Bewusstsein

Die Organisation muss sicherstellen, dass alle Personen, die Aufgaben mit Einfluss auf den Arbeitsschutz ausführen, kompetent sind (durch Ausbildung, Schulung oder Erfahrung). Schulungsbedarfe sind zu ermitteln und die Wirksamkeit der Maßnahmen zu bewerten.

3 Kommunikation, Beteiligung und Konsultation

Es müssen Verfahren für die interne und externe Kommunikation sowie für die Beteiligung der Arbeitnehmer (z. B. bei Gefahrenermittlung, Untersuchung von Vorfällen und Entwicklung von Zielen) implementiert werden.

4 Dokumentation und Lenkung

Die Dokumentation muss die Politik, Ziele, den Geltungsbereich und die wichtigsten Elemente des Systems umfassen. Dokumente müssen gelenkt werden, um ihre Angemessenheit, Lesbarkeit und Verfügbarkeit sicherzustellen sowie die Verwendung veralteter Dokumente zu verhindern.

6 Betriebliche Steuerung

Die Organisation muss Abläufe und Tätigkeiten steuern, die mit identifizierten Risiken verbunden sind. Dies umfasst Kontrollen für Waren, Ausrüstungen, Dienstleistungen, Auftragnehmer und Besucher.

7 Notfallvorsorge

Die Organisation muss Verfahren zur Identifizierung potenzieller Notfälle und zur Reaktion darauf implementieren, regelmäßig testen und überprüfen.

1 Messung und Überwachung

Die Leistung des Arbeitsschutzsystems muss regelmäßig gemessen und überwacht werden. Dies umfasst sowohl qualitative als auch quantitative Maßnahmen sowie die Überwachung der Einhaltung von Zielen und Kontrollen.

3 Vorfalluntersuchung und Korrekturmaßnahmen

Die Organisation muss Verfahren zur Untersuchung von Vorfällen, zur Identifizierung von Ursachen und zur Einleitung von Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen unterhalten, um Wiederholungen zu vermeiden.

5 Internes Audit

In festgelegten Abständen sind interne Audits durchzuführen, um festzustellen, ob das Managementsystem den Anforderungen entspricht, wirksam umgesetzt wurde und die Politik sowie Ziele unterstützt.

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