Leitfaden zu Arbeitsverträgen und Beschäftigungsarten

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Vertrag

Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, bei der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, Dienstleistungen für den Arbeitgeber zu erbringen.

Bestandteile des Vertrages

  • Die Parteien: Identität von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
  • Zeit: Datum des Beginns der Beschäftigung und Vertragslaufzeit.
  • Ort der Arbeit: Sitz der Gesellschaft und der Ort, an dem der Arbeitnehmer seine Dienste üblicherweise erbringt.
  • Kategorie oder Berufsgruppe: Die Tätigkeit des Arbeitnehmers oder eine Beschreibung der konkret auszuführenden Arbeit.
  • Gehalt: Höhe des anfänglichen Grundgehalts, Lohnzuschüsse sowie die Periodizität der Zahlung.
  • Feiertage: Dauer, Zuweisung und Verteilung unter den Arbeitnehmern.

Fähigkeit zum Vertragsabschluss

Voraussetzungen für den Abschluss eines Arbeitsvertrags:

  • Volljährigkeit (ab 18 Jahren).
  • 16 oder 17 Jahre mit elterlicher Erlaubnis.
  • 16 oder 17 Jahre und emanzipiert.

Beschäftigung von Kindern unter 16 Jahren

Kinder unter 16 Jahren dürfen nur bei öffentlichen Auftritten arbeiten, sofern:

  • eine Genehmigung der Arbeitsbehörden vorliegt.
  • keine Gefahr für die körperliche Gesundheit, die berufliche Weiterbildung oder die menschliche Entwicklung besteht.

Unbefristete Arbeitsverträge

Verträge, durch die der Arbeitnehmer fest in das Unternehmen aufgenommen wird.

Typen

  • Regelmäßige unbefristete Verträge
  • Subventionierte unbefristete Verträge
  • Dauerhaft oder vorübergehend
  • Unbefristete Verträge für Menschen mit Behinderung
  • Verträge für Festangestellte mit diskontinuierlicher Tätigkeit

Befristete Arbeitsverträge

Verträge, deren Dauer begrenzt ist.

Teilzeitverträge

Arbeitsverhältnisse mit weniger Stunden als bei einer Vollzeitbeschäftigung.

Arten von Verträgen mit Zeitarbeitsfirmen (ETT)

  • Zwischenbericht-Vertrag
  • Werk- und Dienstleistungsverträge
  • Verträge für Produktionsspitzen

Pflichten des Arbeitgebers bei Vertragsabschluss

  • Aushändigung einer Kopie des Vertrags an den Arbeitnehmer.
  • Aushändigung einer grundlegenden Kopie an die Arbeitnehmervertreter.
  • Meldung an das Arbeitsamt innerhalb von 10 Tagen, zusammen mit der von den Arbeitnehmervertretern unterzeichneten Kopie.

Maximale Dauer der Probezeit

  • Maximal 6 Monate für ausgebildete Fachkräfte.
  • Maximal 2 Monate für alle übrigen Arbeitnehmer (in Betrieben mit weniger als 25 Arbeitnehmern).

Sonderformen

ETT (Zeitarbeitsunternehmen)

Unternehmen, deren Tätigkeit darin besteht, Arbeitnehmer einzustellen, um sie für einen begrenzten Zeitraum an andere Unternehmen zu überlassen.

Praktikumsvertrag

Dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen nach Abschluss einer schulischen oder beruflichen Ausbildung.

Werk- und Dienstleistungsvertrag

Dieser Vertrag ist für eine spezifische Arbeit oder Dienstleistung gedacht, die:

  • in keinem Zusammenhang mit der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit steht.
  • eine unbestimmte Dauer hat, die mit der Erledigung der Aufgabe endet.

Vertretungsvertrag

  • Zur Vertretung von Arbeitnehmern, die das Recht auf Rückkehr an ihren Arbeitsplatz behalten.
  • Zur vorübergehenden Besetzung einer Stelle während eines Auswahlprozesses.

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