Leitfaden zur externen Abschlussprüfung und Berichterstattung
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Der Planungsprozess der Abschlussprüfung
Der Planungsprozess umfasst die Festlegung von Techniken, a priori Prüfungsverfahren und die Dokumentation der Arbeit durch Arbeitspapiere. Der Plan deckt alle Stufen der externen Prüfung ab, einschließlich der internen Kontrollverfahren und der Abschlussphase.
A) Vorbereitungsphase
Eine sorgfältige Planung ist entscheidend für den Erfolg der Prüfung. Diese Phase beinhaltet:
- Kundenkontakt: Klärung formaler Fragen, Art der Tätigkeit, Konzernstruktur und administrative Systeme.
- Kundenanalyse: Prüfung ethischer oder technischer Hindernisse sowie Risikobewertung (z. B. Rechtsstreitigkeiten).
- Audit-Vertrag: Schriftliche Vereinbarung über Ziel, Umfang, Gebühren und Zeitrahmen.
- Kenntnis des Auftraggebers: Analyse der Geschäftstätigkeit, Produkte, Vertriebsmethoden und rechtlicher Rahmenbedingungen.
- Analytische Prüfung: Vorversuche zur Beurteilung der Angemessenheit der Finanzinformationen.
B) Verfahren der internen Kontrolle
Der Prüfer bewertet das interne Kontrollsystem durch:
- Beschreibung und Prüfung: Nutzung von Organigrammen, Fragebögen und Leistungsstandards.
- Systemtests: Überprüfung der Zuverlässigkeit durch Stichproben. Bei geringem Vertrauen in das System werden die Prüfungen in der Abschlussphase ausgeweitet.
C) Abschlussphase
Nach Bewertung der internen Kontrolle erfolgt die Prüfung der Rechnung bis zum Stichtag. Hierbei werden kritische Bereiche (anfällig für Fehler), größere Bereiche (wertmäßig bedeutend) und weitere Bereiche (gesetzliche Anforderungen) priorisiert.
Aufgaben und Organisation der Arbeitspapiere (PT)
Die Arbeitspapiere (PT) dienen als Aufzeichnung der geleisteten Arbeit, der Methoden und der Schlussfolgerungen.
- Merkmale: Sie müssen vollständig, klar und präzise sein.
- Organisation: Unterteilung in ein dauerhaftes Archiv (ständiges Interesse) und ein allgemeines Archiv (jahresbezogen).
- Eigentum und Aufbewahrung: Die PT sind Eigentum des Prüfers, unterliegen der Geheimhaltungspflicht und müssen mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden.
Der Audit-Bericht
Der Bericht ist das Ergebnis der Prüfung und muss klar, zweckmäßig, präzise und zeitnah sein.
Struktur des Audit-Berichts
- Titel und Identifizierung des Berichts.
- Empfänger (z. B. Aktionäre oder Gesellschafter).
- Anwendungsbereich und geprüfte Unterlagen.
- Vergleichsdaten des Vorjahres.
- Absatz für Schwerpunkte oder Qualifikationen.
- Stellungnahme des Prüfers (Testat).
- Bericht über den Lagebericht.
- Name, Anschrift, Datum und Unterschrift des Prüfers.
Arten der Stellungnahme
- Positives Testat: Die Informationen sind vollständig und korrekt.
- Qualifizierte Meinung (Eingeschränkt): Bei begrenztem Prüfungsumfang, Fehlern oder Unsicherheiten.
- Ablehnende Stellungnahme: Wenn der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt.
- Versagung der Stellungnahme: Wenn keine ausreichenden Nachweise für ein Urteil vorliegen.