Leitfaden für Importprozesse und Zollbestimmungen

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1. Definition: Import

Es handelt sich um die legale Einfuhr ausländischer Waren über Häfen, Flughäfen oder Grenzübergänge für den häuslichen Gebrauch und Verbrauch.

2. Zollrechtliche Zulassung

Waren müssen an Orten gelagert werden, die von der zuständigen Zollbehörde (SNA) zugelassen und autorisiert sind.

3. Definition: Ausländische Waren

Waren, die außerhalb des Landes hergestellt oder verarbeitet wurden und für die Einfuhr angemeldet werden müssen.

4. Definition: Inländischer Konsum

Die Ware ist für die Verwendung und den Verbrauch durch die Einwohner im Bestimmungsland vorgesehen.

5. Formalisierung der Zollbestimmungen

Die Formalisierung erfolgt durch eine schriftliche Zollanmeldung unter Angabe der Art und Klasse der Waren sowie des Empfängerstaates.

6. Wichtige Zollbestimmungen

  • Import-Export
  • Zeitweilige Zulassung
  • Re-Import
  • Freizonen
  • Vorübergehende Lagerung

7. Vorübergehende Einfuhr

Die vorübergehende Einfuhr von Waren für einen bestimmten Zeitraum. Die Steuern werden mit einem variablen Zinssatz erhoben, der sich aus der Summe der Zölle und der Dauer des Verbleibs im Land zusammensetzt.

8. Re-Import

Das Verbringen von Waren, die von den nationalen Zollbehörden von Steuern und Zöllen befreit wurden, sobald die Zulassung erteilt ist.

9. Freizonen

Ein Gebiet in der Nähe eines Hafens oder Flughafens mit Exterritorialitätsstatus. Waren können dort ohne Einschränkungen gelagert, verarbeitet, vermarktet oder hergestellt werden.

10. Zollager

Orte, an denen Waren für einen begrenzten Zeitraum (z. B. 90 Tage) ohne Zahlung von Zöllen und Steuern gelagert werden können.

11. Vorübergehende Veredelung

Die Überführung von Waren für einen begrenzten Zeitraum (z. B. 90 Tage) in private Lagerhallen zur Veredelung oder Herstellung von Rohstoffen.

12. Schritte des Importprozesses

  • Beziehung zum ausländischen Lieferanten
  • Intervention der Bank
  • Importbericht
  • Beantragung eines Akkreditivs
  • Fracht- und Versicherungskosten
  • Warenempfang
  • Zollabfertigung und Auslandszahlungsverkehr

13. Erforderliche Importdokumente

  • Proforma-Rechnung
  • Importbericht
  • Frachtbrief (Konnossement)
  • Luftfrachtbrief
  • Akkreditiv
  • Handelsrechnung
  • Kostenaufstellung

14. Beteiligte am Akkreditiv

  • Importeur (Besteller)
  • Geschäftsbank (Aussteller des Akkreditivs)
  • Korrespondenzbank
  • Exporteur (Empfänger)

15. Pro-forma-Rechnung und Incoterms

Die Pro-forma-Rechnung dient als Angebot und zur Dokumentation bei der Lieferung.

Wichtige Incoterms

  • Ex Works (EXW): Der Verkäufer stellt die Ware in seinem Werk bereit. Kosten und Risiken ab diesem Punkt trägt der Käufer.
  • FAS (Free Alongside Ship): Der Verkäufer liefert die Ware längsseits des Schiffes im Verschiffungshafen. Risiken und Kosten gehen ab diesem Punkt auf den Käufer über.
  • FOB (Free on Board): Der Verkäufer liefert die Ware an Bord des Schiffes im Verschiffungshafen. Der Käufer trägt die Kosten und Risiken ab der Reling.
  • CIF (Cost, Insurance and Freight): Der Verkäufer trägt die Kosten für Fracht und Versicherung bis zum Bestimmungshafen.
  • DEQ (Delivered Ex Quay): Der Verkäufer liefert die Ware an den Kai im Bestimmungshafen und trägt die Kosten bis zur Bereitstellung.

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