Leitfaden für öffentliche Veranstaltungen und Lizenzen

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Begriff der öffentlichen Schauspiele

Veranstaltungen, die zur Mobilisierung der Öffentlichkeit auf kulturelle oder künstlerische Tätigkeiten oder Darbietungen ausgerichtet sind.

Konzept der Freizeitgestaltung

Angebote für die breite Öffentlichkeit, deren Zweck Erholung, Freizeit und Unterhaltung sind.

Lizenzen für öffentliche Einrichtungen (EEPP)

Für alle Gebäude, die als EEPP genutzt werden, ist eine Lizenz beim Rathaus (Ayuntamiento) zu beantragen. Diese erfordert zwingend eine Zivil- und Feuerversicherung sowie einen Notfallplan.

1. Lizenz für Neuanlagen

Erforderlich für alle neuen Gebäude, die als EEPP genutzt werden sollen.

2. Lizenz für Umbau- oder Reformarbeiten

Erforderlich bei baulichen Veränderungen oder bei einer Nutzungsänderung für öffentliche Veranstaltungen.

3. Betriebslizenzen

Das Rathaus prüft die Übereinstimmung mit dem eingereichten Projekt. Die Inbetriebnahme muss innerhalb von 5 Tagen nach Lizenzerteilung gemeldet werden.

4. Zwischenbericht für Funktionen

Erforderlich, wenn das Ergebnis der administrativen Prüfung ungünstig ausfällt.

5. Einzellizenzen

Bei historisch wertvollen oder kulturellen Gebäuden ist eine positive Stellungnahme der Autonomen Gemeinschaft (CM) erforderlich.

6. Besondere Lizenzen für den Verkauf alkoholischer Getränke

Gemäß Art. 5/2002 für Lokale, die Alkohol ausschenken.

Verbote

  • Verbot von Gewalt, Rassismus oder Verletzungen der Menschenwürde.
  • Verbot von Grausamkeit und Misshandlung von Tieren.

Polizeiliche Überwachung und Aspekte

  1. Gesundheitsaspekte
  2. Verbraucher- und Nutzerbeziehungen
  3. Umweltaspekte
  4. Staatliche Gesetzgebung
  5. Strafrechtliche Aspekte (CM)

Alarmanlagen

Die Genehmigung durch das Rathaus ist erforderlich:

  • Tests: Zwischen 9:00 und 22:00 Uhr.
  • Dauer: Maximal 60 Sekunden kontinuierlich.
  • Wiederholung: Maximal 5 Mal mit Abständen von 30 bis 60 Sekunden.
  • Lautstärke: Maximal 86 dBA, gemessen in 3 Metern Entfernung.

Tierschutz und Pflichten der Halter

Halter müssen Maßnahmen ergreifen, um Belästigungen zu vermeiden. In Bereichen mit streunenden Hunden ist deren Präsenz sichtbar zu kennzeichnen. Eine zivile Haftpflichtversicherung ist verpflichtend.

Verbotene Praktiken bei Tieren

  • Misshandlung und Aussetzen von Tieren.
  • Verstümmelungen.
  • Fütterungsverbot für streunende Tiere.
  • Störung der Nachbarschaft durch Tiere auf Terrassen in der Nacht.
  • Zugang zu Kinderspielplätzen.
  • Haltung von mehr als 5 Hunden oder Katzen ohne behördliche Genehmigung.

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