Leitfaden für Unternehmensgründung und Steuern

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Grundbegriffe der Unternehmensführung

  • Franchise: Vertrag zwischen zwei Parteien, einem Unternehmen (Franchisegeber) und einem anderen Unternehmen oder einer Fachkraft (Franchisenehmer), wobei der Franchisegeber dem Franchisenehmer gegen wirtschaftliche Entschädigung die Nutzung seines Geschäftskonzepts ermöglicht.
  • Royalties: Beteiligung am Einkommen oder ein fester Betrag, den eine Person an den Lizenzgeber zahlt, um das Recht zur Ausübung einer Tätigkeit zu erhalten.
  • Know-how: Die Methode, Form und Art und Weise, ein Unternehmen zu verwalten und zu führen.

Verfahren für Unternehmensgründungen

Einzelunternehmer

Für die Anmeldung eines Einzelunternehmens sind folgende Schritte erforderlich:

  • Anmeldung bei der Gewerbesteuer (IAE).
  • Registrierung und Auswahl der Optionen in der MwSt.-Erklärung vor Beginn der Tätigkeit.
  • Wahl der Einkommensteuerregelung (Einkommensteuer natürlicher Personen).
  • Eintragung bei der Sozialversicherung.

Kapitalgesellschaften

Erwerb der juristischen Persönlichkeit durch:

  • Einholung der Bescheinigung über die Nichtverfügbarkeit des Namens beim zentralen Handelsregister.
  • Eintragung in das Handelsregister.
  • Anmeldung bei der IAE und Sozialversicherung der Gesellschafter.
  • Vorbereitung der Arbeitsverträge.

Genossenschaften

  • Erstellung der Verfassung und der Satzung.
  • Abwicklung der Grunderwerbsteuer und dokumentierter Rechtsakte.
  • Eintragung im Generalregister der Genossenschaften.

Gemeinschaften (z. B. Gütergemeinschaften)

  • Ausarbeitung der Satzung und notarielle Beurkundung.
  • Eintragung in das Handelsregister und Anmeldung bei der Sozialversicherung.

Allgemeine Verfahren für juristische Personen

  • Kauf oder Leasing von Geschäftsräumen.
  • Lizenzanfragen, Patent- und Markenanmeldungen.

Steuerliche Aspekte

  • IAE (Gewerbesteuer): Eine lokale Steuer auf die Ausübung von leitenden, wissenschaftlichen oder künstlerischen Tätigkeiten.
  • Erklärung zur steuerlichen Erfassung: Dokument zur Angabe der Tätigkeitsmerkmale, der lokalen Steueroptionen und der MwSt.-Regelung.
  • Erklärung vor Tätigkeitsbeginn: Notwendig für die Finanzverwaltung, um Vorsteuerabzüge für Ausgaben vor Beginn der Tätigkeit geltend zu machen.
  • Einkommensteuer: Direkte Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen, abhängig von der Höhe des Einkommens sowie der persönlichen und familiären Situation.

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