Leitfaden zur Installation von Erdkabeln und Leitungen

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Anforderungen an Erdkabel

Die Leiter von Kabelanlagen müssen aus Aluminium, Kupfer oder polymeren Verbindungen bestehen und mit geeigneten Mischungen isoliert sein. Sie müssen ausreichend gegen Korrosion geschützt sein, die durch den Boden entstehen kann, in dem sie installiert werden. Zudem müssen sie eine ausreichende mechanische Festigkeit aufweisen, um den auftretenden Beanspruchungen standzuhalten.

Kabel können einen oder mehrere Leiter umfassen und eine Nennspannung von mindestens 0,6/1 kV aufweisen. Der Querschnitt der Leiter muss ausreichen, um die Ströme und Spannungsabfälle zu bewältigen. Er darf in keinem Fall weniger als 6 mm2 für Kupfer und 16 mm2 für Aluminium betragen.

Durchführung der Anlagen

Installation von Kabeln

Die Leitungen werden in der Regel durch öffentliches Gelände verlegt, vorzugsweise unter Gehwegen. Der Verlauf sollte so gerade wie möglich sein und parallel zu Fronten und Bordsteinkanten verlaufen. Dabei ist der vom Hersteller festgelegte minimale Biegeradius (oder die Vorgaben der Normenreihe UNE 20435) zu beachten.

In der Planungsphase sollten Energieversorger und Grundstückseigentümer konsultiert werden, um die Lage bestehender Einrichtungen zu klären. Vor dem Öffnen der Gräben sollten Suchschachtungen durchgeführt werden, um die geplante Route zu bestätigen.

Direkte Erdverlegung

Die Verlegetiefe an der Unterseite des Kabels darf 0,60 m bei Gehwegen oder 0,80 m bei Fahrbahnen nicht unterschreiten.

Parallele Leitungsführung

Wenn die Strombelastung die Kapazität eines einzelnen Leiters übersteigt, können mehrere Leiter pro Phase installiert werden, sofern folgende Kriterien erfüllt sind:

  • Verwendung von Leitern mit gleichem Material, gleichem Querschnitt und gleicher Länge.
  • Anordnung der Drähte in Triaden in versetzten Reihen.

Der minimale Abstand zu anderen Versorgungsleitungen beträgt 20 cm. S7

Die maximal zulässigen Stromstärken hängen von der Dauerbelastung und der maximalen Temperatur ab, die die Isolierung ohne Beeinträchtigung ihrer elektrischen, mechanischen oder chemischen Eigenschaften standhalten kann.

Hausanschlüsse

Bei Kreuzungen oder paralleler Führung zwischen elektrischen Kabeln und anderen Versorgungsleitungen im Bereich von Gebäuden muss ein Mindestabstand von 0,20 m eingehalten werden.

Installation in Galerien

Es gibt zwei Arten von Galerien: begehbare Galerien mit ausreichenden Innenmaßen für Personen und Tunnel (oder vorgefertigte Gräben), die nicht für den Personenverkehr ausgelegt sind und bei denen für den Zugang mechanische Hilfsmittel erforderlich sind.

Die Galerien müssen aus Beton oder einem Material mit gleichwertiger Steifigkeit und Festigkeit bestehen und für die Lasten des Bodens sowie den darüber liegenden Verkehr dimensioniert sein.

Begehbare Galerien

In begehbaren Galerien sollten vorzugsweise Strom-, Steuer- und Fernmeldekabel verlegt werden. Eine Koexistenz von Elektro- und Gasanlagen ist ausgeschlossen. Wasserleitungen sollten auf einem niedrigeren Niveau als die Elektroanlagen liegen, wobei ein Abfluss zur Entwässerung zwingend erforderlich ist.

Nicht begehbare Galerien oder Gräben

Hier können Hochspannungs-, Niederspannungs-, Beleuchtungs-, Steuer- und Kommunikationskabel installiert werden. Gasleitungen sind nicht zulässig. Wasserleitungen sind nur erlaubt, wenn sichergestellt ist, dass Leckagen keine anderen Dienste beeinträchtigen. Die Installation muss folgende Bedingungen erfüllen:

  • Wasserdichte Verschlüsse.
  • Guter Luftaustausch zur Vermeidung von Gasansammlungen, Feuchtigkeitskondensation und zur Verbesserung der Wärmeableitung.

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