Leitfaden zur Kündigung und zu Tarifverträgen

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Kündigung des Arbeitsvertrags

Die Aufhebung des Arbeitsvertrags erfolgt entweder durch den Willen des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers.

Kündigung durch den Arbeitnehmer

  • Rücktritt: Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer schriftlichen Frist von 15 Tagen ohne weitere Begründung beenden.
  • Verzicht: Tritt ein, wenn der Arbeitnehmer ohne Vorankündigung die Arbeit auf unbestimmte Zeit niederlegt.

Bei einem Verstoß des Arbeitgebers gegen vertragliche Verpflichtungen oder bei Diskriminierung kann der Arbeitnehmer eine gerichtliche Entschädigung von 45 Tagen Lohn pro gearbeitetem Jahr beantragen.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Dies entspricht der sogenannten konstruktiven Entlassung, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis einseitig beendet.

Entlassung aus disziplinarischen Gründen

In diesem Fall gibt es keine Entschädigung. Ursachen sind:

  • Wiederholte und ungerechtfertigte Unpünktlichkeit
  • Ungehorsam bei der Arbeit
  • Vergehen
  • Freiwillige Abnahme der Arbeitsleistung
  • Trunkenheit am Arbeitsplatz oder Drogenmissbrauch, die sich negativ auf die Arbeit auswirken

Verfahren: Der Arbeitgeber informiert den Arbeitnehmer schriftlich über die Ursache und den Zeitpunkt der Entlassung. Der Arbeitnehmer hat ab diesem Zeitpunkt 20 Arbeitstage Zeit, um gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen.

Basierend auf dem richterlichen Urteil kann die Entlassung als angemessen oder unangemessen eingestuft werden. Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer die Wiedereinstellung oder eine Entschädigung (33 oder 45 Tage Lohn) anbieten.

Objektive Kündigung

Die Ursache muss am Tag der Kündigung mitgeteilt werden; der Arbeitnehmer erhält eine Entschädigung.

Ursachen:

  • Mangelnde Eignung für den Job nach der Einstellung
  • Mangelnde Anpassung an technische Veränderungen im Unternehmen
  • Intermittierendes Fernbleiben von der Arbeit (20 % der täglichen Arbeitszeit oder 25 % in 4 Monaten)
  • Technische Gründe, die eine Personalreduzierung erzwingen

Bei objektiver Kündigung stehen dem Arbeitnehmer 20 Tage Lohn pro gearbeitetem Jahr zu.

Massenentlassung

Wenn der Arbeitgeber innerhalb eines Zeitraums von 2 Monaten 10 % der Belegschaft aus ökonomischen oder produktionsbedingten Gründen entlässt.

Entlassung durch höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt kann das Unternehmen den Arbeitnehmer unter Zahlung von 20 Tagen Lohn pro gearbeitetem Jahr entlassen.

Nichtige Entlassung

Entlassungen aufgrund von Diskriminierung (Geschlecht, Rasse, Religion, Ideologie) oder bei formalen Mängeln sind nichtig.

Tarifverträge

Ein Tarifvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Festlegung der Arbeitsbedingungen in einer Region oder Branche.

Einsatzgebiete

  1. Territorial: Lokal, provinziell oder national.
  2. Industrie: Nach Wirtschaftszweigen (z. B. Holz, Metall, Chemie).

Beteiligte bei Verhandlungen

Unternehmensinterne Abkommen werden vom Betriebsrat oder Delegierten und dem Unternehmer ausgehandelt. Bei überbetrieblichen Abkommen verhandeln repräsentative Gewerkschaften (mind. 10 % der Mitglieder) und Arbeitgeberverbände.

Erstellung eines Tarifvertrags

Beide Parteien können als Projektträger fungieren. Nach der Mitteilung über die Verhandlungsabsicht wird innerhalb eines Monats ein Vermittlungsausschuss gebildet. Nach Abschluss muss der Vertrag innerhalb von 15 Tagen bei den Behörden eingereicht und innerhalb von 10 Tagen im offiziellen Amtsblatt veröffentlicht werden.

Inhalt des Tarifvertrags

  • Identifikation der Parteien
  • Geltungsbereich (räumlich, fachlich, zeitlich)

Bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten kann ein Unternehmen von den vereinbarten Vergütungen befreit werden. Bei Zweifeln an der Auslegung wird ein gemeinsamer Ausschuss gebildet.

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