Leitfaden zur maritimen Verwaltung und Schiffsregistrierung
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Maritime Verwaltung und Registrierung von Yachten
Periphere Küstenregionen – Anwendung: Captain Flag, Anmeldung für Yachten unter 24 m. Mehr: Gesundheit, Zoll und Untersuchungen, Lufttüchtigkeitszeugnis. Die Befugnisse in der maritimen Verwaltung liegen beim Ministerium für öffentliche Arbeiten und Transport. Dies untersteht der Generaldirektion für Schifffahrt, welche wiederum von den See- und peripheren Verwaltungen abhängt (älteste Unternehmen der 2. und 3. Kategorie). Wo eine Fischereiflotte existiert, gibt es eine periphere Vertretung.
Maritime Zone des Kapitäns
Verpflichtungen und Zuständigkeiten:
- Bereich Maritime Inspektion: Inspektion des Schiffbaus und der Wartung, Inspektion und Kontrolle von Seefunk-Operationen.
- Bereich Registrierung, Hafen und allgemeine Erholung: Büro- und Geschäftsbereich für Fischerei-, Sport- und Marineschiffe, allgemeine Fragen, Registrierung von Neubauten und Flaggenführung.
- Gebiet der maritimen Sicherheit und Bekämpfung der Verschmutzung: Überwachung des Schiffsverkehrs, Navigation und Meeresverschmutzung.
Verfahren zur Registrierung von Schiffen
Die Registrierungsnummer (Einschreibung) ist eine alphanumerische Kennung, die das Schiff eindeutig identifiziert. Die Zusammensetzung besteht aus einer Liste, dem Teil der maritimen Provinz (entsprechende Buchstaben), dem Hafenviertel (entsprechende Zahl), der Seite und dem Jahr. Schiffe mit einer Länge von weniger als 2,5 m müssen nicht registriert werden.
Erforderliche Dokumentation für die Zulassung
- Kaufrechnung mit ausgewiesener MwSt.
- Fotokopie des technischen Datenblatts oder Schaltgetriebe-Blatts.
- Motor-Zertifikat (falls nicht aus der EU).
- Nachweis über die Begleichung der Verbrauchssteuern für Transportmittel.
- Fotokopie des Personalausweises (ID, NIF oder CIF).
- Genehmigung für die Installation elektrischer Geräte (Heredia).
Spezialfälle bei der Bootsregistrierung
- Wenn das Boot kleiner als 7,50 Meter ist und einen Motor mit weniger als 25 PS hat: Nachweis der Zahlung der Gebühren der Hafenbehörde sowie der ordnungsgemäß ausgefüllte Antrag.
- Wenn das Boot gebraucht und in Spanien hergestellt wurde: Die Rechnung mit ausgewiesener MwSt. wird durch den Kaufvertrag und den Nachweis der Grunderwerbsteuer ersetzt.
- Wenn das Boot neu aus der EU stammt: In der Kaufrechnung muss vermerkt sein, dass es aus der EU kommt, und es ist ein Nachweis über die Entrichtung der MwSt. in Spanien zu erbringen.
- Wenn es ein Gebrauchtboot aus der EU ist: Abmeldebescheinigung aus dem Herkunftsland.
- Wenn das Boot nicht aus der EU stammt (neu): Zollabfertigung beifügen.
- Wenn das Boot zuvor nicht in der EU registriert war (gebraucht): Abmeldebescheinigung, Ursprungszeugnis und Zollabfertigung.