Leitfaden zu PMO, ART, LRT und Sozialversicherungen
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PMO: Obligatorischer Medizinischer Plan
Der PMO umfasst eine Reihe von Leistungen, die gesetzlich von Prepaid-Anbietern und Sozialversicherungsträgern (Obras Sociales) erbracht werden müssen. Vom Gehalt des Arbeitnehmers behält der Arbeitgeber 6 % ein:
- 3 % fließen direkt in die Sozialversicherung.
- 3 % gehen in den Solidaritäts-Umverteilungsfonds (Fondo Solidario de Redistribución), der unter anderem die Altersvorsorge von Rentnern unterstützt.
ART: Risikoträger für Arbeitsunfälle
ARTs (Aseguradoras de Riesgos del Trabajo) sind spezialisierte Unternehmen, die für Geld- und Sachleistungen bei Arbeitsunfällen zuständig sind. Sie werden von der nationalen Versicherungsaufsicht (SSN) kontrolliert. Arbeitnehmer sind gesetzlich verpflichtet, bei einer ART versichert zu sein.
LRT: Gesetz über Berufsrisiken (Gesetz Nr. 24.557)
Dieses Gesetz deckt Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Arbeitnehmer in abhängiger Beschäftigung ab. Das Hauptziel der LRT ist die Unfallprävention. Ein Unfall wird hierbei als ein plötzliches und gewaltsames Ereignis definiert. Berufskrankheiten sind in diesem Kontext gesondert zu betrachten.
Tarifverträge (CCT)
Der Tarifvertrag (Convención Colectiva de Trabajo) ist eine Vereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und einem oder mehreren Arbeitgebern bzw. Arbeitgeberverbänden. Er regelt wesentliche Aspekte des Arbeitsverhältnisses, wie:
- Löhne und Gehälter
- Arbeitszeiten und Urlaub
- Kündigungsbedingungen
Diese Regeln gelten für alle betroffenen Arbeitnehmer. Das System der CCTs besteht seit 1975 und regelt die Beziehungen zwischen Gewerkschaften, Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Sozialversicherungssystem (Obras Sociales)
Das System umfasst verschiedene Träger:
- Gewerkschaftliche Sozialversicherungen
- Staatliche und gemischte Institute
- Sozialversicherungen für staatliche Unternehmen und Führungskräfte
- Berufsverbände und zivile/militärische Einrichtungen
Leistungsberechtigte
Gemäß Artikel 8 und 9 haben Arbeitnehmer, Rentner und deren Familienangehörige Anspruch auf Leistungen. Die Sozialversicherungen sind verpflichtet, ihre Ressourcen primär für die Gesundheitsversorgung einzusetzen.
Beitragssätze
- Arbeitgeberbeitrag: 5 % des Gehalts.
- Arbeitnehmerbeitrag: 3 % des Gehalts.
- Zusatzbeitrag: Für Partner/Angehörige gemäß Art. 9 fallen zusätzlich 1,5 % des Einkommens an.
Obligatorischer Medizinischer Plan (PMO)
Basierend auf den Gesetzen 23.660 und 23.661 verpflichtet der PMO die Sozialversicherungsträger, Prävention, Diagnose und medizinische Behandlung sicherzustellen.
Rentenversicherung in Argentinien
Die Anforderungen für den Renteneintritt sind:
- Männer: ab 65 Jahren.
- Frauen: ab 60 Jahren.
- Beitragszeit: Mindestens 30 Jahre an Einzahlungen in das System.
- Alternative (Advanced Age): Ab 70 Jahren mit mindestens 10 Jahren Versicherungszeit (davon mindestens 8 Jahre aktive Arbeit).