Leitfaden zur städtebaulichen Planung und Umsetzung
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Grundlagen der städtebaulichen Planung
Die städtebauliche Planung und Umsetzung folgt strengen gesetzlichen Prinzipien, um eine geordnete Entwicklung zu gewährleisten.
Wichtige Grundsätze
- Beitrag zu dotationalen Anwendungen: Sicherstellung notwendiger Infrastruktur.
- Gleichmäßige Verteilung: Faire Lasten- und Nutzenverteilung.
- Teilnahme an Kapitalgewinnen: Wertschöpfung durch Planung.
- Förderung privater Initiative: Einbindung privater Akteure.
Diese Grundsätze basieren auf den gesetzlichen Regelungen (LOUA Art. 85 bis 159).
Voraussetzungen für das Management
Das Management muss der Planung zeitlich vorausgehen. Je nach Bodenbeschaffenheit und Planungsstand (z. B. PGOU, POI, PP, PE) variieren die Anforderungen an die Entwicklung.
Akteure und Behörden
Zuständige Behörden
Lokale Behörden (Räte, Stadtplanungsämter) sind für die Genehmigung und Kontrolle der städtischen Aktivitäten verantwortlich. Sie bestimmen die Managementmethode und führen bei Bedarf Enteignungen durch.
Private Akteure
Private Eigentümer können einzeln oder in Verbänden (z. B. Compensation Boards) agieren. Auch gemischte Kapitalgesellschaften sind gemäß Art. 90.3b möglich.
Management-Aktivitäten und Performance
Rechtliche und materielle Umwandlung
Das Management umfasst zwei Hauptbereiche:
- Rechtliche Umwandlung: Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Materielle Umwandlung: Physische Veränderung des Gebiets durch Erschließungsmaßnahmen.
Durchführungsstellen (EU)
Die EU definiert den räumlichen Bereich, in dem Eigentümer ihre Rechte und Pflichten materialisieren. Die Qualifikation erfolgt nach technischer Eignung und Wirtschaftlichkeit.
Performance-Systeme
Die Verwaltung erfolgt über spezifische Systeme:
- Ausgleich: Private Entschädigung und Landaufteilung.
- Zusammenarbeit: Öffentliche Arbeiten unter Verwaltungskontrolle.
- Enteignung: Öffentliche Hand übernimmt die Verwaltung.
Infrastruktur und Erschließung
Systematische vs. unsystematische Methode
Die systematische Methode integriert alle Maßnahmen innerhalb einer EU. Die unsystematische Methode nutzt punktuelle Maßnahmen, oft kombiniert mit städtebaulichen Nutzungstransfers (TAU).
Infrastrukturarbeiten
Zu den notwendigen Erschließungsarbeiten gehören:
- Straßenbau und Gehwege
- Sanitäranlagen und Abwasserentsorgung
- Wasserversorgung
- Öffentliche Beleuchtung und Telekommunikation
- Landschaftsbau und Stadtmöblierung
Planungsvereinbarungen
Gemäß Art. 30 und 95 der LOUA ermöglichen Planungsvereinbarungen Flexibilität zwischen Verwaltung und privaten Akteuren. Sie unterliegen Transparenzregeln und müssen in speziellen Registern geführt werden, wobei sie die Verwaltung nicht unzulässig in ihrer zukünftigen Planung binden dürfen.