Maritime Signale und Lichterführung (COLREG)

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Maritime Signale nach COLREG

Tonsignale von Schiffen in Sichtweite (Manövriersignale)

Diese Signale werden mit der Schiffspfeife gegeben, um die Absicht des Manövers anzuzeigen:

  • o (Ein kurzer Ton): Ich ändere meinen Kurs nach Steuerbord.
  • oo (Zwei kurze Töne): Ich ändere meinen Kurs nach Backbord.
  • ooo (Drei kurze Töne): Ich fahre rückwärts.
  • ooooo (Fünf oder mehr kurze Töne): Ich verstehe Ihre Absichten nicht (Warnsignal bei Gefahr oder Unklarheit).
  • LLK (Zwei lange, ein kurzer Ton): Ich beabsichtige, Sie an Steuerbord zu überholen.
  • LLKK (Zwei lange, zwei kurze Töne): Ich beabsichtige, Sie an Backbord zu überholen.
  • KLKK (Kurz, lang, lang, kurz): Ich stimme dem Überholmanöver zu.
  • L (Ein langer Ton): Achtung/Gefahrensignal (oft in engen Fahrwassern).

Akustische Signale bei reduzierter Sicht (Nebelzeichen)

Die Signale werden in Intervallen von höchstens 2 Minuten gegeben, sofern nicht anders angegeben.

  • L (Ein langer Ton): Maschinenfahrzeug in Fahrt.
  • LL (Zwei lange Töne): Maschinenfahrzeug in Fahrt, gestoppt und keine Fahrt durchs Wasser.
  • LKK (Ein langer, zwei kurze Töne): Schleppverband, manövrierunfähiges Schiff, fischendes Schiff, Segelschiff, Schiff mit eingeschränktem Tiefgang oder Minensuchfahrzeug.
  • LKKK (Ein langer, drei kurze Töne): Letztes Schiff im Schleppverband.
  • KKKK (Vier kurze Töne): Lotsenfahrzeug (Lotsenboot).
  • KLK (Kurz, lang, kurz): Schiff vor Anker, gibt Warnung (Intervall: höchstens 1 Minute).

Tagsignale (Formzeichen)

  • Maschinenfahrzeug unter Segel und Maschine: Ein Kegel, Spitze nach unten.
  • Schleppverband (Schlepplänge > 200 m): Eine Raute (Diamant).
  • Fischendes Schiff (Schleppnetz): Zwei Kegel, Spitzen zueinander. Bei Schlepplänge > 150 m zusätzlich eine Raute.
  • Manövrierunfähiges Schiff: Zwei schwarze Kugeln, senkrecht übereinander.
  • Manövrierbehindertes Schiff: Kugel, Raute, Kugel, senkrecht übereinander.
  • Minensuchfahrzeug: Drei schwarze Kugeln (eine am Bug, je eine an den Enden der Rahen).
  • Tiefgangbehindertes Schiff: Ein Zylinder.
  • Vor Anker liegendes Schiff: Eine schwarze Kugel.
  • Auf Grund gelaufenes Schiff: Drei schwarze Kugeln, senkrecht übereinander.

Nachtsignale (Lichterführung)

  • Schleppverband

    • Schlepplänge < 200 m: Zwei weiße Topplichter vertikal, Seitenlichter, Hecklicht, gelbes Schlepplicht über dem Hecklicht.
    • Schlepplänge > 200 m: Drei weiße Topplichter vertikal, Seitenlichter, Hecklicht, gelbes Schlepplicht über dem Hecklicht.
    • Geschlepptes Schiff: Seitenlichter und Hecklicht.
  • Manövrierunfähiges Schiff

    Zwei rote Rundumlichter vertikal übereinander. Bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht.

  • Manövrierbehindertes Schiff

    Drei Rundumlichter vertikal: Rot-Weiß-Rot. Bei Fahrt zusätzlich Topplichter, Seitenlichter und Hecklicht.

  • Tiefgangbehindertes Schiff

    Drei rote Rundumlichter vertikal übereinander. Bei Fahrt zusätzlich Topplichter, Seitenlichter und Hecklicht.

  • Fischendes Schiff (mit Schleppnetz)

    Grünes Rundumlicht über weißem Rundumlicht. Bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht.

  • Segelschiff

    Seitenlichter und Hecklicht. Optional: Rotes Rundumlicht über grünem Rundumlicht (am Masttop).

  • Lotsenfahrzeug (Lotse)

    Weißes Rundumlicht über rotem Rundumlicht. Bei Fahrt zusätzlich Seitenlichter und Hecklicht.

  • Vor Anker liegendes Schiff

    • < 50 m Länge: Ein weißes Rundumlicht.
    • > 50 m Länge: Ein weißes Rundumlicht am Bug und eines am Heck.
    • > 100 m Länge: Muss zusätzlich die Decksbeleuchtung einschalten.
  • Auf Grund gelaufenes Schiff

    Die Lichter für ein vor Anker liegendes Schiff plus zwei rote Rundumlichter vertikal übereinander.

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