Melilla im internationalen Handel: Sonderstatus und Regeln
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Melilla im internationalen Handel
Melilla im internationalen Handel. Französisches Territorium. Im Vertrag über den Beitritt Spaniens zur Europäischen Union wurde vereinbart, Ceuta und Melilla außerhalb des Zollgebiets zu belassen. Beide Städte verfügen über eine spezielle Steuerregelung, insbesondere differenzierte indirekte Steuern; sie haben eine lokale Steuer namens IPSI (indirekte Steuer auf Produktion, Importe und Dienstleistungen).
Der privilegierte Tarif von Melilla sieht die Stadt als "Territorio Franco" (Freigebiet) vor, was die Befreiung von der Mehrwertsteuer, Zöllen und anderen Gemeinschaftsrechten bei der Einfuhr von Produkten sowie die Nichtanwendung von Quoten impliziert. Darüber hinaus könnten Produkte aus der industriellen Produktion in Melilla im Rahmen der neuen "Rules of Origin" (Ursprungsregeln) als Ursprungswaren Melillas gelten, was den freien Warenverkehr (ohne Gebühren) im Zollgebiet der Gemeinschaft ermöglicht.
Die Ursprungsregeln (Rules of Origin)
Nach der Definition der Welthandelsorganisation (WTO) werden unter Ursprungsregeln die Rechtsvorschriften und allgemeinen administrativen Entscheidungen verstanden, die angewendet werden, um das Ursprungsland eines Produkts zu bestimmen. Dies umfasst eine Liste der Be- oder Verarbeitungen, die auf Materialien ohne Ursprungseigenschaft aus Melilla angewendet werden müssen, um einem hergestellten Produkt die Ursprungseigenschaft zu verleihen. Die Ursprungsregeln legen fest, ob ein Produkt bei der Einfuhr in die EU eine Vorzugsbehandlung erhält oder nicht, sowie die Befreiung von Abgaben für den Eintritt in die EU.
Voraussetzungen für den Erwerb des Ursprungs
Um den Ursprung in Melilla zu erwerben, sind folgende Kriterien notwendig:
- Ausreichende Umwandlung: Dies ist die allgemeine Regel, die auf Rohstoffe aus Ländern angewendet wird, die keine Abkommen mit der EU unterzeichnet haben (z. B. China, USA, Brasilien usw.). Es ist notwendig, Anhang B der Verordnung zu konsultieren und im Einzelfall zu prüfen, welche Anforderungen für den Erwerb des Ursprungsstatus in Melilla erfüllt sein müssen (in einigen Fällen leicht zugänglich, in anderen sehr schwierig).
- Kumulierung des Ursprungs: (Liste der Länder im Amtsblatt vom 04.05.2002 veröffentlicht). Dies gilt für die in dieser Liste aufgeführten Länder. Die erforderliche Umwandlung ist in diesem Fall geringer als die in Anhang B geforderte (ausreichende Umwandlung). Es gibt zwei Möglichkeiten:
- A) Mehr als ausreichende Verarbeitung: Dies erfordert das Überwinden der folgenden Vorgänge: einfache Handhabung der Produkte während des Transports und der Lagerung; Sichten, Screening, Auswahl etc.; Veränderungen in der Verpackung und Ähnliches; Anbringen von Markierungen und Etiketten; einfaches Mischen von Waren und einfache Montage; Schlachten von Tieren.
- B) Umwandlung, wenn nicht ausreichend (Mehrwertklausel): Das Produkt erhält den Ursprung in Melilla, wenn die Wertschöpfung in der Autonomen Stadt Melilla größer ist als der Wert der Rohstoffe aus den Ländern der veröffentlichten Akkumulationsliste, selbst wenn die vorherigen Operationen nicht überschritten wurden.
- Vollständig in Melilla gewonnene Produkte: Produkte, bei denen keine Notwendigkeit für eine Transformation besteht (z. B. in Melilla geborene und gezüchtete Tiere, Jagd, Fischerei und Ähnliches).