Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
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Menschenrechte als moralisches Minimum
Unter dem Begriff „Recht“ verstehen wir zwei Dinge: Erstens die Regeln für das soziale Verhalten und zweitens die Macht, die der Gesellschaft eingeräumt wird, um Dinge zu bestimmen. Man unterscheidet zwischen positivem Recht (geschriebene Gesetze eines Landes) und natürlichem Recht (Menschenrechte).
Das natürliche Recht gilt unabhängig vom Land als moralisches Minimum, das alle Staaten respektieren sollten. Die Idee des Naturrechts entstand im 16. Jahrhundert, als Denker den Absolutismus kritisierten und die Frage stellten: „Woher beziehen Könige ihre Autorität?“ Dies legte den Grundstein für die Volkssouveränität.
Menschenrechte und Regierungsformen
Die Regierungsform, die die Menschenrechte am besten erfüllt, ist die Demokratie. Aristoteles unterschied drei gerechte politische Regime:
- Monarchie: Eine Person regiert zum Wohle der Gemeinschaft.
- Aristokratie: Wenige regieren zum Wohle aller.
- Republik: Das Volk regiert zum Wohle des Volkes.
Diese Regime werden ungerecht, wenn sie nur den Interessen einer Gruppe dienen:
- Tyrannei/Diktatur: Eine Person regiert für sich und ihre Familie.
- Oligarchie: Wenige regieren für ihre eigenen Interessen.
- Pöbelherrschaft: Die Masse unterdrückt Andersdenkende.
Im 18. Jahrhundert klassifizierte Montesquieu die Regierungsformen neu: Monarchie (basiert auf Ehre), Despotismus (basiert auf Angst) und Republik (basiert auf Tugend).
Grundprinzipien der Menschenrechte
- Gleichheit: Alle Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren.
- Freiheit: Meine Freiheit endet dort, wo die Freiheit der anderen beginnt.
- Gesetzgebung: Gesetze dürfen nur das verbieten, was der Gesellschaft schadet.
- Meinungsfreiheit: Die Kommunikation muss frei sein.
- Eigentum: Das Recht auf Eigentum ist unverletzlich.
Merkmale und Probleme der Demokratie
Merkmale
- Wahlrecht: Die Macht geht vom Volk aus.
- Gewaltenteilung: Exekutive, Legislative und Judikative sind getrennt.
- Garantie der Menschenrechte: Schutz der Grundrechte durch unabhängige Richter.
Probleme
- Wahlrecht: Ausschluss von Gruppen (z. B. Ausländer ohne Papiere).
- Gewaltenteilung: Vermischung der Befugnisse (z. B. Regierung beeinflusst Richter).
- Wahlverfahren: Geschlossene Listen verhindern die direkte Wahl einzelner Vertreter.
- Wirtschaftliche Abhängigkeit: Einfluss von Arbeitgebern auf die Politik durch Parteispenden.
Die Spanische Verfassung
Eine Verfassung ist das Grundgesetz eines Landes. Die spanische Verfassung von 1978 übernimmt die Menschenrechte und basiert auf den Werten Freiheit, Gerechtigkeit, Sicherheit, Gleichheit und politischem Pluralismus.
Legalität und Legitimität
Etwas ist legal, wenn es den geltenden Gesetzen entspricht. Ob diese Gesetze jedoch gerecht sind, bestimmt ihre Legitimität.