Methoden und Arten der Fischerei: Ein Überblick

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1. Arten der Fischerei

  • Küstenfischerei (Bajura): Wird mit kleinen Booten in Küstennähe betrieben. Die Fahrten dauern meist nur wenige Stunden und der Fang wird auf lokalen Märkten verkauft.
  • Hochseefischerei (Altura): Erfolgt mit mittelgroßen Booten und kann mehrere Tage bis Wochen dauern. Die Fänge werden ebenfalls auf heimischen Märkten abgesetzt.
  • Große Hochseefischerei (Gran Altura): Einsatz von großen Fabrikschiffen mit hunderten Arbeitern. Diese Schiffe sind monatelang unterwegs, nutzen moderne Technik wie Radar und Hubschrauber und verarbeiten den Fisch direkt an Bord für den internationalen Markt.

2. Wichtige Fanggebiete

Die bedeutendsten Fanggebiete befinden sich über dem Festlandsockel, da dort eine hohe Konzentration an Plankton herrscht. Plankton dient als Hauptnahrungsquelle für Fische. Wichtige Regionen sind unter anderem die Gewässer um Neufundland, die Küsten Irlands, Korallenriffe im Pazifik und Indischen Ozean sowie die Westküste Südamerikas.

3. Fangtechniken

  • a) Schleppnetzfischerei: Ein fahrendes Schiff zieht ein großes Netz hinter sich her, um Bodenfische wie Seehecht oder Kabeljau zu fangen.
  • b) Ringwadenfischerei: Ein oder mehrere Schiffe legen ein kreisförmiges Netz an der Meeresoberfläche aus, um Schwarmfische wie Sardellen oder Sardinen zu fangen.
  • c) Langleinenfischerei: Hierbei werden lange Leinen mit Haken ausgelegt, die am Boden verankert und mit Bojen markiert sind. Die Leinen werden meist nachts ausgebracht und morgens eingeholt.
  • d) Fischfang mit Netzen oder Reusen: Eine sehr alte Technik, die bereits von Phöniziern und Römern genutzt wurde. Fest installierte Netze leiten Fischschwärme in geschlossene Kammern. Bekannt ist diese Methode etwa beim Thunfischfang vor der Küste von Cádiz.
  • e) Stellnetzfischerei (Trammel): Besteht aus drei übereinanderliegenden Netzen unterschiedlicher Maschenweite. Sie treiben oft mit der Strömung und werden durch Bojen markiert.
  • f) Reusenfischerei: Käfige aus Holz oder Eisen mit Ködern und einer Falltür, die am Meeresboden platziert werden, um Schalentiere wie Hummer zu fangen.

4. Seerecht und Eigentum

Im Seerecht unterscheidet man heute zwischen verschiedenen Zonen:

  • a) Hoheitsgewässer: Erstrecken sich bis zu drei Meilen vor der Küste und gehören zum jeweiligen Küstenstaat. Sie dienen primär defensiven Zwecken; fremde Schiffe benötigen eine Erlaubnis zur Durchfahrt.
  • b) Ausschließliche Wirtschaftszone: Erstreckt sich von 3 bis 200 Meilen vor der Küste. Der Küstenstaat hat hier das Recht auf wirtschaftliche Ausbeutung (Fischerei, Öl etc.), jedoch gilt das Recht auf freie Durchfahrt.
  • c) Internationale Gewässer: Gebiete jenseits der 200-Meilen-Zone. Sie gehören der gesamten Menschheit. Die Durchfahrt ist frei, während wirtschaftliche Aktivitäten durch die UN reguliert werden.

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