Naturgefahren und Nachhaltige Entwicklung: Ein Leitfaden
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Naturgefahren und ihre Auswirkungen
Naturgefahren beschreiben die Wahrscheinlichkeit des Auftretens schädlicher Konsequenzen durch physikalische Phänomene natürlichen Ursprungs. Diese können hydrologischer, geologischer oder atmosphärischer Natur sein und lokale, nationale oder internationale Auswirkungen haben, die Mensch und Umwelt schädigen. Solche Risiken können zu Naturkatastrophen führen.
Merkmale einer nachhaltigen Entwicklung
Ökologische Nachhaltigkeit
Grundvoraussetzungen
- Ressourcennutzung: Verwendung potenziell erneuerbarer Ressourcen unterhalb ihrer Regenerationskapazität, um Übernutzung vorzubeugen.
- Emissionskontrolle: Minimierung von Kontaminationsprozessen, sodass diese vom Ökosystem absorbiert werden können.
- Kreislaufwirtschaft: Förderung von Recycling und Wiederverwendung in der Gesellschaft.
Gesellschaftliche und ökologische Strategien
- Verhaltensänderung: Abkehr vom anthropozentrischen Weltbild hin zu einem Bewusstsein für die Bedeutung der Natur für den Menschen.
- Konsummuster: Transformation der Konsummuster in den Industrienationen.
- Soziale Gerechtigkeit: Beseitigung der Armut und Förderung des Schuldenerlasses.
- Bevölkerungswachstum: Reduzierung des globalen Bevölkerungswachstums.
- Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP): Ein Prozess zur Identifizierung, Prognose, Vermeidung und Bewertung möglicher negativer Auswirkungen menschlichen Handelns auf die Umwelt.
- Umweltzeichen: Unternehmen, deren Produkte bestimmte Umweltstandards erfüllen, erhalten ein offizielles Umweltzeichen.
Internationale Abkommen und Ziele
Kyoto-Protokoll
Auf dem Kyoto-Gipfel wurde eine verbindliche Vereinbarung zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen um 5,2 % (im Vergleich zu 1990) für den Zeitraum 2008 bis 2012 getroffen. Trotz anfänglicher Schwierigkeiten und der ablehnenden Haltung der USA unterzeichneten 2001 insgesamt 180 Länder das Protokoll.
Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs)
Diese Ziele wurden von Staats- und Regierungschefs auf dem Weltgipfel im Jahr 2000 vereinbart, mit einer Umsetzungsfrist bis 2015. Die acht Ziele waren:
- Ausrottung von Hunger und extremer Armut.
- Verwirklichung der allgemeinen Grundschulbildung.
- Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Frauenrechte.
- Senkung der Kindersterblichkeit.
- Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Müttern.
- Bekämpfung von HIV/AIDS, Malaria und anderen Krankheiten.
- Sicherung der ökologischen Nachhaltigkeit.
- Aufbau einer globalen Partnerschaft für Entwicklung.