Naturrecht und Rechtspositivismus: Grundlagen der Rechtsphilosophie
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Naturrecht (Iusnaturalismus)
Nach dem Iusnaturalismus existiert trotz der Vielfalt der Kodizes ein festes und über Zeit und Ort gleiches Recht. Dieser universelle Kodex, das Naturrecht, ist das Kriterium, das Gesetze legitimiert. Gesetze und Regelungen eines Staates sind fair, wenn sie dieses Naturrecht achten, und unfair oder verletzend, wenn sie ihm widersprechen. Es ist ein Recht von allgemeiner Gültigkeit, das an jedem Ort, unabhängig von historischen, kulturellen, sozialen oder religiösen Umständen, unveränderlich ist und immer dasselbe war und sein wird. Aus dem universellen Charakter des Iusnaturalismus folgt, dass das konventionelle Recht nicht natürlichen Ursprungs ist. Beide Strömungen, Iusnaturalismus und Positivismus, haben deutliche Abgrenzungen. So basiert das Naturrecht in der Scholastik auf göttlichem Recht, während seine Auslegung im Naturrecht von der Vernunft abhängt.
Ursprünge und Grundlagen des Naturrechts
Je nach Herkunft und Charakter können die Grundlagen des Naturrechts auf verschiedene Weisen interpretiert werden:
- Theologisches Naturrecht: Göttliches Gesetz als Grundlage des menschlichen Gesetzes (z.B. Christentum, Augustinus, Thomas von Aquin; Islam).
- Kosmologisches Naturrecht: Physikalisches Gesetz als Grundlage des menschlichen Gesetzes (z.B. Vorsokratiker, Stoiker, Spinoza).
- Rationalistisches Naturrecht: Vernunft als Grundlage des menschlichen Gesetzes (z.B. Platon, Aristoteles, Kant).
- Ethologisches Naturrecht: Basierend auf dem Verhalten und den Instinkten (z.B. Ethologie).
Rechtspositivismus
Der Positivismus ist eine neuere Strömung, die als Reaktion auf den Iusnaturalismus entstand. Einer seiner wichtigsten Theoretiker ist Hans Kelsen. Nach dem Positivismus ist es nur möglich, von positivem Recht zu sprechen; es gibt weder Naturrecht noch göttliches Recht. Für Positivisten sind Gesetze legitim, wenn sie von den zuständigen Stellen verabschiedet wurden. Der Unterschied zwischen Legalität und Legitimität erscheint ihnen absurd, ebenso wie die Unterscheidung zwischen gerechten und ungerechten Gesetzen. Alles, was legal ist, ist legitim, und jedes Gesetz ist fair, basierend auf dem Konzept der Gerechtigkeit als Prinzip der Legalität.
Kritik am Rechtspositivismus
Ein Nachteil des Positivismus ist, dass, wenn die Legitimität eines Gesetzes von seiner tatsächlichen Existenz als Gesetz abhängt, man nicht von illegitimen oder ungerechten Gesetzen sprechen kann.