Die parlamentarische Monarchie in Spanien

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Lektion 12: Die Krone

Die parlamentarische Monarchie

1. Konzept: Art. 1.3 der spanischen Verfassung (CE) legt fest, dass die politische Form des spanischen Staates die parlamentarische Monarchie ist. Die Monarchie ist eine Form der Staatsspitze. In aktuellen parlamentarischen Monarchien liegt die Macht beim Parlament. Dieser Artikel erkennt die Monarchie als Institution der politischen Einheit und als soziale Institution an, während er gleichzeitig ein parlamentarisches System akzeptiert.

Man muss die parlamentarische Monarchie als eine Form des Staatsoberhauptes verstehen, die durch die Existenz eines Königs als Oberhaupt gekennzeichnet ist. Er verkörpert die Monarchie und die Funktionen, die ihm gegenüber der Regierung zustehen. Somit ist diese politische Form der konstitutionellen Monarchie ein System von Beziehungen zwischen dem König, der Regierung und dem Parlament, in dem der König eine repräsentative, aber rechtlich begrenzte Rolle spielt.

2. Historische Entwicklung

Wichtige Momente der Entwicklung:

  • Gesetz über die Nachfolge des Staatsoberhauptes (1947): Ein Gesetz, das Spanien als Reich definiert und die Regierungsform als Monarchie festlegt. Es richtet die Mechanismen der Monarchie ein, indem es dem Staatschef die Macht gibt, dem Parlament eine Person als König oder Regenten vorzuschlagen.
  • Organisches Staatsgesetz (1967): Es präzisiert die Funktionen des Staatsoberhauptes. Franco blieb Staatschef, aber die zukünftige Spitze des Staates sollte dem König entsprechen.
  • Ernennung von Don Juan Carlos de Borbón (1969): Er wurde von Franco als Nachfolger und künftiger König vorgeschlagen und von den Cortes (Parlament) als Nachfolger mit dem Titel Prinz von Spanien akzeptiert.
  • Proklamation von Don Juan Carlos zum König (1975): Nach dem Tod Francos wurde der Prinz zum König von Spanien ernannt.
  • Referendum über das Gesetz zur politischen Reform (1976): Dies markiert den Beginn der indirekten demokratischen Legitimität der Monarchie. 1977 wurde die neue Zusammensetzung Spaniens, einschließlich der Monarchie, akzeptiert.
  • Rücktritt von Don Juan de Borbón: Er verzichtete auf seine historischen Rechte zugunsten seines Sohnes. Der Graf von Barcelona übertrug die Rechte an König Juan Carlos I., um den Verfassungsprozess ohne Opposition zu ermöglichen.
  • Wahlen vom 15. Juni 1977: In der Rede des Königs am 22. Juli wurden die Leitlinien über die Rolle der Monarchie dargelegt: Eine Monarchie unter der Verfassung, getrennt von der Rolle der Regierung.
Phasen der Verfassungsdebatte

a) Entwicklung im Abgeordnetenhaus: UCD und AP befürworteten die Monarchie. Die PCE erklärte sich nicht offen dagegen. Die Sozialisten (PSOE) forderten zunächst eine Republik (Änderungsantrag zu Art. 1.3), akzeptierten am Ende jedoch die konstitutionelle Monarchie, als das spanische Volk in der Volksabstimmung darüber entschied.

b) Entwicklung im Senat: Hier wurde die Unvereinbarkeit der neuen parlamentarischen Monarchie mit den früheren Grundgesetzen behandelt. Es wurde eine Änderung von Art. 57.1 genehmigt, die die Monarchie als Wiederherstellung (restauración) und nicht als bloße Einsetzung (instauración) definierte.

Referendum zur Billigung der Verfassung von 1978: Die demokratische Legitimität der Monarchie begann mit dem Gesetz zur politischen Reform und endete mit der Annahme der Verfassung durch das Volk. Titel II der Verfassung ist der Krone gewidmet.

3. Allgemeine Merkmale

  • Rationalisierte Monarchie: Rechtliche Standards reduzieren die Funktionen des Monarchen in einem parlamentarischen System (im Gegensatz zum britischen Modell). Die Verfassung gewährt dem König jedoch Freiheit bei der Ernennung und Entlassung der zivilen und militärischen Mitglieder seines Haushalts.
  • Monarchie mit Volkssouveränität: Bruch mit der traditionellen spanischen Monarchie. Die Souveränität liegt beim spanischen Volk (Art. 1.2). Der König ist nicht mehr der Souverän, sondern Inhaber eines Staatsorgans, das durch Gesetze und die Verfassung geregelt ist.
  • Einflüsse durch Rechtsvergleichung und historisches Recht:
    • Internationales Recht: Einfluss des Begriffs der "britischen Krone", niederländische Einflüsse bei internationalen Verträgen und schwedische Einflüsse beim sozialen Charakter sowie der Beteiligung an der Ernennung des Ministerpräsidenten.
    • Spanisches Recht: Verfassung von 1876 (Befugnisse des Königs, Nachfolge, Regentschaft) und Verfassung von 1931 (Trennung von Staats- und Regierungschef).
  • Komplexe Legitimität:
    • a) Legitimität aus historischem Ursprung bzw. den Grundgesetzen.
    • b) Demokratische Legitimität als rechtliche Grundlage (die Verfassung basiert auf dem Volkswillen, die Monarchie als Staatsform zu akzeptieren).

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