Personalstruktur und Verwaltung in Kommunen

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Rechtliche Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung

In Übereinstimmung mit dem Gesetz 7/1985 zur Regelung der Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung, insbesondere in den Artikeln 89, 90 und 91, ist die Erfüllung der kommunalen Aufgaben zwingend an den Einsatz von personellen und materiellen Mitteln gebunden. Unter dem Begriff „Personalmittel“ wird die Gesamtheit der Personen verstanden, die für die Erfüllung der Aufgaben der verschiedenen Organe der örtlichen Verwaltung zuständig sind.

Zusammensetzung des Personals in lokalen Behörden

Die Mitarbeiter im Dienst der lokalen Behörden setzen sich wie folgt zusammen:

  • Behördenmitglieder: Diese zeichnen sich durch Entscheidungsmacht, temporäre Amtszeit, Wahlstatus und in der Regel durch das Fehlen einer klassischen Beamtenkarriere aus.
  • Beamte auf Lebenszeit: Diese können über eine nationale Qualifikation verfügen (z. B. Schatzmeister und Sekretäre) oder ohne eine solche tätig sein, wobei die Auswahl in letzterem Fall dem Unternehmen obliegt.
  • Beschäftigte im Arbeitsverhältnis: Personal mit direktem Arbeitsvertrag.
  • Personal in Vertrauenspositionen: Mitarbeiter, die eventuelle Positionen des Vertrauens oder der speziellen Beratung besetzen.
  • Interimsbeamte: Beamte, die vorübergehend eingesetzt werden.

Verwaltung und Auswahlverfahren

Zusätzlich können Beamte anderer Regierungsbehörden, die sich auf Dienstreise befinden, im Dienst lokaler Einheiten tätig sein. Jedes lokale Unternehmen muss jährlich im Rahmen des Haushaltsplans die Personalstellen festlegen, die für Beamte oder für Personal in Vertrauenspositionen reserviert sind.

Grundsätze der Personalplanung

Die Personalvorlagen müssen die Grundsätze der Rationalität, Wirtschaftlichkeit und Effizienz erfüllen. Die Personalkosten dürfen dabei die gesetzlich festgelegten Grenzen nicht überschreiten. Jede lokale Einheit führt eine Liste aller Arbeitsplätze in ihrer Organisation, wie in den grundlegenden Rechtsvorschriften über die öffentliche Funktion vorgesehen.

Auswahlverfahren

Die Auswahl des Personals – ob Beamte oder Angestellte – muss im Einklang mit dem Angebot der öffentlichen Arbeitsverwaltungen stehen. Dies erfolgt durch öffentliche Ausschreibungen sowie durch Wettbewerbs- oder Auswahlverfahren, die in jedem Fall die verfassungsrechtlichen Grundsätze der Gleichheit, Leistung und Befähigung sowie die Transparenz gewährleisten.

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