Die politische Funktion der Justiz: Staat und Gesellschaft
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Die politische Funktion der Justiz
Unser Ziel ist die Analyse der politischen Rolle der Justiz als Institution, Organisation und Betrieb im Kontext der Moderne und des Liberalismus (18. Jahrhundert). Dabei betrachten wir das Verhältnis von Staat und Gesellschaft, Politik und Wirtschaft sowie öffentlichem und privatem Sektor.
Grundlagen und Dichotomien
Die moderne Rechtsauffassung ist geprägt von ontologischen Brüchen, Dichotomien und Ideologien. Zentrale Aspekte sind:
- Das staatliche Gewaltmonopol und die justizielle Legitimität.
- Die Judikative als Expertenorgan.
- Der Gerichtsstand als „Mund des Gesetzes“ (Bouche de la loi).
- Die bürokratische Struktur: Zuständigkeit, Berufungsinstanzen und die Lösung sozialer Konflikte.
Die funktionalistische Sichtweise betrachtet die Justiz als Organ des Staates, das eine spezifische Funktion ausübt. In einer biologisierenden Sprache wird die Justiz als Teil eines lebenden Organismus (der Regierung) verstanden, der zur Unterwerfung unter das Gesetz und zur staatlichen Legitimation beiträgt.
Justiz im Kontext von Staat und Gesellschaft
Die Justiz existiert nicht isoliert, sondern in ständiger Wechselbeziehung. Das staatlich anerkannte Recht dient der Justiz dazu, Konflikte zu lösen (im Spannungsfeld von Recht, Staat und Gesellschaft). Um dies zu verstehen, ist der historische Kontext der westlichen Moderne entscheidend: Der Liberalismus führte zu Trennungen und Brüchen, um das Individuum vor staatlicher Willkür zu schützen.
Liberalismus und staatliches Gewaltmonopol
In der liberalen Konzeption ist Macht nicht in der Gesellschaft verteilt, sondern im zentralisierten Staat konzentriert. Die Gesellschaft gilt als machtlos, da nur der Staat das Monopol auf die Anwendung von Gewalt besitzt. Beziehungen in der Gesellschaft basieren idealerweise nicht auf Macht, sondern auf dem freien Willen der Individuen. Der Staat fungiert hier als Garant, um die Freiheit zu wahren.
Funktionale Macht und soziale Ordnung
Nach Niklas Luhmann hat Macht die Funktion, das gesellschaftliche Leben zu organisieren. Sie ist ein staatliches Monopol, das die soziale und kapitalistische Ordnung gewährleisten muss. Die Justiz ist dabei kein politisches Organ im Sinne einer Wahlrepräsentation, sondern ein funktionales Organ, das den Staat durch die rechtmäßige Konfliktlösung legitimiert.
Die Justiz als Expertenorgan
Die Justiz wird oft als machtloses Organ aus Experten und Technikern dargestellt, die das Gesetz kennen. Sie soll frei von Subjektivität und Werten agieren – als „Mund des Gesetzes“. Diese Exegese (passive und mechanische Auslegung) versucht, die politische Voreingenommenheit zu verschleiern. Dennoch bleibt die Justiz ein Gremium aus Menschen, deren subjektive Werte ihre Entscheidungen unweigerlich beeinflussen.
Rechtskraft und staatliche Legitimation
Die Rechtskraft einer Entscheidung, gegen die keine weiteren Rechtsmittel möglich sind, legitimiert den Staat. Sie schützt das Individuum, indem sie die Macht begrenzt. Wäre dies nicht der Fall, würde staatliche Macht in reine Gewalt umschlagen.
Hinweis: Die funktionalistische Sicht der Justiz sollte historisch betrachtet werden, um den Wandel der Funktionen zu verstehen. Die vermeintliche Neutralität der Justiz dient oft dazu, politische Voreingenommenheit auszublenden.