Politische Organisation und Institutionen Spaniens
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Politische Organisation und Institutionen
Die durch die Verfassung anerkannten Freiheiten und Rechte sind sehr umfassend. Zu ihnen zählen das Recht auf Leben, die Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, das Eigentum, freies Unternehmertum sowie das Recht und die Pflicht zur Arbeit.
Die Souveränität liegt beim spanischen Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht. Die gewählten Volksvertreter werden durch allgemeine, direkte und geheime Wahlen zwischen den verschiedenen politischen Parteien bestimmt.
Der spanische Staat ist ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat. Der König ist das höchste Repräsentationsorgan des Staates und nimmt begrenzte Funktionen wahr, wie die Ausfertigung von Gesetzen oder den Oberbefehl über die Streitkräfte. In Spanien gilt das Prinzip der Gewaltenteilung, das von verschiedenen Institutionen ausgeübt wird.
Die gesetzgebende Gewalt (Legislative)
Die Cortes Generales bilden die Legislative. Sie bestehen aus zwei Kammern, die alle vier Jahre durch allgemeine Wahlen bestimmt werden: dem Abgeordnetenhaus (Congreso de los Diputados) und dem Senat. Ihre Funktionen sind die Gesetzgebung, die Verabschiedung des Staatshaushalts und die Kontrolle der Regierung.
Die ausführende Gewalt (Exekutive)
Die Regierung übt die exekutive Gewalt aus. Ihre Institutionen bestehen aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und mehreren Ministern. Ihre Aufgaben sind die Durchsetzung der Gesetze, die Leitung der Innen- und Außenpolitik sowie die Verteidigung des Staates.
Die rechtsprechende Gewalt (Judikative)
Die Gerichte üben die rechtsprechende Gewalt aus. Sie bestehen aus unabhängigen Richtern und Magistraten, die die Einhaltung der Gesetze gewährleisten. Das höchste Organ der Justiz ist der Oberste Gerichtshof, außer in verfassungsrechtlichen Fragen, bei denen das Verfassungsgericht die höchste Instanz darstellt.
Teilgebiete: Gemeinden und Provinzen
Der spanische Staat ist ein dezentraler Staat, in dem eine Gewaltenteilung zwischen Gebietseinheiten mit Selbstverwaltung besteht: Gemeinden, Provinzen und autonome Regionen.
Die Gemeinden
Die Gemeinden sind die grundlegenden territorialen Einheiten des Staates. Sie bestehen aus einer oder mehreren Städten und deren Gebieten, dem sogenannten Gemeindegebiet, das vom Gemeinderat verwaltet wird.
Der Gemeinderat ist das oberste Organ der Gemeinden. Er besteht aus dem Bürgermeister und mehreren Stadträten, deren Mitglieder durch die Bevölkerung der Gemeinde bei allgemeinen Kommunalwahlen gewählt werden. Zu ihren Aufgaben gehören Dienstleistungen für die Einwohner, wie:
- Müllabfuhr
- Straßeninstandhaltung
- Pflege öffentlicher Gärten
Die Provinzen
Die Provinzen sind Gebiete, die durch den Zusammenschluss mehrerer Gemeinden gebildet werden. Ihr Regierungsorgan ist die Deputation (Diputación), deren Präsident von der Mitgliederversammlung gewählt wird, die wiederum aus den Vertretern der Gemeinden besteht. Ihre Funktionen sind die Wahrung der Interessen auf Provinzebene, die Sicherstellung der Dienstleistungen für die Provinz sowie die Koordinierung und Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Auf den Balearen und den Kanarischen Inseln gibt es eine eigene Verwaltung, die als Inselrat (Cabildo Insular) bezeichnet wird.