Das politische System der USA: Legislative, Exekutive, Judikative

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Die Legislative: Der Kongress

Der Kongress wird als das Parlament der Vereinigten Staaten bezeichnet und besteht aus zwei Kammern. Jede von ihnen hat ein absolutes Vetorecht gegen Gesetze, die von der jeweils anderen Kammer verabschiedet wurden.

Das Repräsentantenhaus (House of Representatives)

Das Repräsentantenhaus besteht aus 435 Mitgliedern, die direkt vom Volk gewählt werden. Die Sitze sind auf die Bundesstaaten nach ihrer Einwohnerzahl verteilt, wobei diese in Einer-Wahlbezirke unterteilt sind. Das Mandat eines Abgeordneten dauert zwei Jahre; daher muss er die Interessen seines Wahlbezirks erfolgreich verteidigen, um bei der bevorstehenden Wahl wiedergewählt zu werden.

Der Senat

Der Senat setzt sich aus jeweils zwei Senatoren pro Bundesstaat zusammen (insgesamt 100 Senatoren). Sie werden für sechs Jahre gewählt, wobei alle zwei Jahre ein Drittel der Mitglieder neu gewählt wird (rotierendes System). Der Präsident des Senats ist der Vizepräsident der Vereinigten Staaten. Beide Kammern leisten ihre Arbeit primär in Kommissionen.

Die Exekutive: Der Präsident

Ablauf der Präsidentschaftswahl

Die Wahl erfolgt in vier Stufen:

  1. Vorwahlen: In den Vorwahlen bestimmen die Wähler in den einzelnen Bundesstaaten direkt die Delegierten, die ihre jeweilige Partei in der nächsten Phase vertreten.
  2. Konvent: Die gewählten Delegierten jeder Partei kommen auf einem Parteitag (Convention) zusammen, um den offiziellen Präsidentschaftskandidaten der Partei zu nominieren.
  3. Wahltag: Am Dienstag nach dem ersten Montag im November jedes Schaltjahres wählt das Volk die Wahlmänner (Electors) für jeden Bundesstaat. Jede Partei stellt eine geschlossene Liste von Kandidaten auf. Die Liste muss als Block gewählt werden. Die Liste mit den meisten Stimmen erhält alle Wahlmännerstimmen des Staates (deren Anzahl der Summe der Senatoren und Abgeordneten des jeweiligen Staates entspricht).
  4. Ernennung: Am zweiten Montag im Januar des folgenden Jahres ernennen die Wahlmänner den Präsidenten und den Vizepräsidenten.

Organisation der Präsidentschaft

Das Kabinett

Das Kabinett besteht aus den Sekretären (entspricht den Ministern in Europa), welche die Leiter der jeweiligen Ressorts (Ministerien) sind. Die Sekretäre werden vom Präsidenten im Einvernehmen mit dem Senat ernannt, der in der Praxis fast immer zustimmt. Sie sind Partner des Präsidenten, und ihr Einfluss hängt von ihrer Persönlichkeit ab. Die Kabinettsmitglieder agieren nicht als kollektives Gremium mit Entscheidungsmacht, wie es in Europa üblich ist. Die Sekretäre sind keine Mitglieder des Kongresses und haben keinen direkten Zugang dazu, können jedoch von den Kommissionen vorgeladen werden.

Das Büro des Präsidenten

Das Executive Office of the President (EOP) wurde 1939 unter Roosevelt geschaffen. Es umfasst eine Reihe von Büros, Ämtern und Beratern, die dazu dienen, den Präsidenten direkt zu beraten.

Befugnisse des Präsidenten

Die Einrichtung einer Ein-Mann-Exekutive verleiht dem Präsidenten innerhalb der Institutionen eine außergewöhnliche Führungsgewalt. Zu seinen Befugnissen gehören insbesondere:

  • Oberbefehlshaber der Streitkräfte.
  • Leitung der auswärtigen Angelegenheiten.
  • Ausführung der Gesetze.
  • Unterzeichnung oder Veto bei Gesetzen.

Internationale Verträge müssen vom Senat ratifiziert werden.

Die Judikative

Es gibt zwei Bereiche bzw. Ebenen der Gerichtsbarkeit in den USA:

Die Bundesebene

Diese besteht aus drei Ebenen:

  1. Bezirksgerichte (District Courts): Hier entscheidet ein einzelner Richter. Die Ernennung erfolgt durch den Präsidenten mit Zustimmung des Senats. Es handelt sich um Positionen auf Lebenszeit. Es muss mindestens ein Bezirksgericht in jedem Bundesstaat geben.
  2. Berufungsgerichte (Courts of Appeals): Diese haben ausschließlich Rechtsmittelzuständigkeit für Fälle, die von den Bezirksgerichten entschieden wurden. Ernennung und Amtszeit entsprechen denen der District Courts.
  3. Oberster Gerichtshof (Supreme Court): Die höchste richterliche Instanz der Vereinigten Staaten. Er besteht aus neun Richtern, die nicht absetzbar sind, fest angestellt bleiben und vom Präsidenten mit Ratifizierung durch den Senat ernannt werden. Seine Entscheidungen sind endgültig. Er ist zudem die letzte Instanz zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Bundes- und Landesbehörden.

Die Ebene der Bundesstaaten

Diese besteht aus zwei oder drei Ebenen der Gerichtsbarkeit, abhängig von den Verfassungen der einzelnen Staaten:

  • Spezialgerichte (entsprechen der ersten Instanz).
  • Berufungsgerichte.
  • Der Oberste Gerichtshof des Bundesstaates.

Was die Richter betrifft, werden etwa 25 % in der Regel durch den Gouverneur des Staates ernannt. Im Übrigen erfolgt die Besetzung oft durch eine befristete Anstellung durch einen Ausschuss und eine anschließende Bestätigung durch die Wählerstimmen.

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