Politische und territoriale Organisation Spaniens
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1. Die politische und territoriale Organisation Spaniens
1.1. Formen der Regierung: Demokratie
Demokratie ist eine Form der Regierungsorganisation, die die Teilhabe als Recht beinhaltet. Demokratie bedeutet die Teilnahme an öffentlichen Aktivitäten, bei denen die Menschen über Tätigkeiten, Debatten und Entscheidungen informiert werden. Darüber hinaus muss es verfassungsrechtliche Wege geben, den Bürgern zuzuhören. Im Rahmen der demokratischen Partizipation sind Kooperation und Zusammenarbeit unerlässlich.
Politische Parteien sind Organisationen, deren Aufgabe es ist, die diversen Ideale zu analysieren. Durch Wahlen kann jeder Bürger frei seine Ideologie äußern; dies ist die Volkssouveränität in einer perfekten Demokratie. Die Entscheidung bei einer Abstimmung über eine Politik ist geheim und persönlich.
1.2. Spanien, ein demokratischer Staat
Spanien ist ein demokratischer Staat auf der Grundlage des Parlamentarismus und Konstitutionalismus.
- Eine konstitutionelle Demokratie: Nach dem Tod Francos im Jahr 1975 begann in Spanien eine Zeit des politischen Umbruchs, die zur Verfassung von 1978 führte. Die spanische Verfassung besagt, dass die Souveränität beim spanischen Volk liegt.
- Eine parlamentarische Demokratie: Spanien ist eine parlamentarische Monarchie. Das bedeutet, dass der König das Staatsoberhaupt ist, aber das Parlament die Gesetze erlässt. Der König regiert nicht selbst, sondern ist ein Symbol des Staates und muss alle in der Verfassung verankerten Regeln befolgen.
1.3. Demokratische Praxis in Spanien
In der spanischen Demokratie ist die häufigste Form der Beteiligung die Wahl von politischen Vertretern. Bürger über 18 Jahren werden regelmäßig zu Wahlen aufgerufen, um ihre Repräsentanten zu wählen.
1.4. Das Wahlsystem
Bürger über 18 Jahren wählen ihre Vertreter auf vier Ebenen:
- Europäisches Parlament: Die EU-Bürger wählen die Parlamentarier.
- Spanische Cortes Generales: Die Bürger wählen ihre Vertreter in das Abgeordnetenhaus und den Senat.
- Regionale Parlamente: Die Bürger wählen ihre Abgeordneten für die autonomen Parlamente; die Zahl der Mitglieder variiert je nach Einwohnerzahl.
- Stadtverwaltung: Die Bürger wählen alle vier Jahre den Bürgermeister und die Mitglieder der kommunalen Körperschaften.
2. Die Aufteilung der Zuständigkeiten
2.1. Die gesetzgebende Gewalt
In Spanien liegt die gesetzgebende Gewalt beim Parlament, das sich aus zwei Kammern zusammensetzt:
- Abgeordnetenhaus: Es hat die Macht, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Zudem genehmigt es den allgemeinen Staatshaushalt. Die Abgeordneten werden durch Wahlen bestimmt. Die Provinz dient als Wahlkreis. Nach Auszählung der Stimmen werden die Sitze proportional auf die Parteien verteilt. Nach der Konstituierung schlägt der König einen Kandidaten für das Amt des Regierungspräsidenten vor.
- Senat: Er ist die Kammer der territorialen Repräsentation. Seine Funktion ist es, Legislativvorschläge zu überprüfen. Im Hinblick auf die Außenpolitik ist der Senat ermächtigt, diese zu genehmigen oder zu beeinflussen. In jeder Provinz werden vier Senatoren gewählt.
2.2. Exekutive
Die Regierung wird vom Regierungspräsidenten gebildet und stellt die Exekutive dar. Sie ist verantwortlich für die Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen. Die Exekutive muss sich für ihre Handlungen vor dem Abgeordnetenhaus verantworten. Dieses kann der Regierung durch einen Misstrauensantrag das Vertrauen entziehen.