Die Potsdamer Konferenz und die Gründung der UNO
Eingeordnet in Sozialwissenschaften
Geschrieben am in
mit einer Größe von 2,92 KB
Die Potsdamer Konferenz und die Nachkriegsordnung
In der Potsdamer Konferenz war Truman vorsichtiger gegenüber Stalin (UdSSR). Clement Attlee ersetzte Churchill als britischen Premierminister. Sie einigten sich auf sehr wichtige Aspekte:
- Deutschland würde in vier Besatzungszonen aufgeteilt werden, ebenso wie die Stadt Berlin, die in der sowjetischen Zone lag.
- Die Entnazifizierung in Deutschland würde vorangetrieben und der Prozess gegen Kriegsverbrecher eingeleitet werden.
- Es wurden deutsche Reparationszahlungen festgelegt, die vor allem von der UdSSR bezogen werden sollten.
- Die Grenzen zu Polen wurden identifiziert.
Territoriale Veränderungen nach dem Krieg
Territoriale Veränderungen wurden getrennt nach den Kriegsschauplätzen festgelegt. Deutschland verlor über 100.000 km² an seiner Ostgrenze, und Ostpreußen wurde an die Sowjetunion abgetreten. Polen verlor Regionen im Osten. Japan verlor Regionen seines Reiches in Asien und wurde durch die Amerikaner besetzt, was das autoritäre Regime beendete und die Demokratisierung förderte.
Auf der Pariser Konferenz wurden Friedensverträge mit anderen europäischen Ländern vorbereitet und unterzeichnet, die Deutschland unterstützt hatten: Italien, Rumänien, Ungarn, Bulgarien und Finnland. Mit Österreich wurde erst 1955 ein Staatsvertrag unterzeichnet.
Veränderungen in den internationalen Beziehungen
Die Gründung der Vereinten Nationen (UNO)
Im Juni 1945 wurde auf der Konferenz von San Francisco die Organisation der Vereinten Nationen (UNO) gegründet, deren Ziele folgende sind:
- Die Aufrechterhaltung des internationalen Friedens und der Sicherheit.
- Die Anerkennung des Rechts auf Selbstbestimmung der Völker.
- Die Förderung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
- Impulse für die friedliche Zusammenarbeit im wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, Bildungs- und Gesundheitswesen.
Die drei Hauptorgane der UNO
Die UNO hat drei wesentliche Organe:
- Die Generalversammlung: Sie besteht aus allen Mitgliedstaaten mit gleichem Stimmrecht und kann nur Empfehlungen aussprechen.
- Der Sicherheitsrat: Er besteht aus 15 Mitgliedern. Es gibt fünf ständige Mitglieder (die Big Five), die das Recht haben, gegen jede Entscheidung ein Veto einzulegen. Die zehn übrigen Mitglieder des Rates werden für zwei Jahre gewählt.
- Das Generalsekretariat: Es wird vom Generalsekretär geleitet, der für eine Amtszeit von vier oder fünf Jahren gewählt wird.
Zudem gibt es andere relevante Organisationen wie den Internationalen Gerichtshof in Den Haag sowie den Wirtschafts- und Sozialrat mit seinen Sonderorganisationen (FAO, UNESCO, ILO etc.).