Präsidial- und parlamentarisches System im Vergleich
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Präsidialsystem
Sein Ursprung liegt in der Situation der beschränkten Monarchie – einer Monarchie, die nicht mehr absolut ist, sondern durch objektive Regeln gebunden wird.
Das Ziel des Präsidialsystems ist die Aufrechterhaltung der strikten Trennung zwischen Legislative und Exekutive. Beide Organe erfüllen ihre Rollen, ohne in Abhängigkeits-, Hierarchie- oder Unterwerfungsverhältnisse zu treten. Jedes Organ agiert als Verfassungsorgan, ohne die Existenz der anderen Machtfunktion berücksichtigen zu müssen.
Merkmale des Präsidialsystems
- Monistische Exekutive: Das Staatsoberhaupt und der Regierungschef sind dieselbe Person: der Präsident, der direkt vom Volk gewählt wird. Er personifiziert den Staat und übt gleichzeitig die Regierungsfunktion aus. Er ernennt und entlässt die Mitglieder seiner Regierung (Minister) frei.
- Keine Vertrauensstellung: Da der Präsident seine Legitimität direkt vom Volk erhält, gibt es kein Vertrauensverhältnis zwischen Parlament und Präsident. Folglich gibt es keine Vertrauensfrage und kein Misstrauensvotum.
- Keine Parlamentsauflösung: Das Parlament kann nicht aufgelöst werden; Wahlen finden nur zu den verfassungsrechtlich vorgesehenen Zeitpunkten statt. Das Parlament übt seine Aufgaben unabhängig vom Präsidenten aus.
Der Einfluss des Präsidenten ergibt sich aus der Volkssouveränität, die sowohl auf den Präsidenten als auch auf das Parlament übertragen wird. Der Präsident ist jedoch ein Einzelorgan, während das Parlament ein Kollegialorgan ist.
Parlamentarisches System
Merkmale (flexible Trennung zwischen Exekutive und Legislative):
- Parlament: Es repräsentiert die Volkssouveränität und übt die gesetzgebende Gewalt aus. Die politische Verantwortung der Regierung gegenüber dem Parlament zeigt sich in drei Aspekten:
- Investitur: Der Regierungschef wird durch die Mehrheit im Parlament gewählt. Regierungen leiten ihre Legitimität somit vom Parlament ab.
- Vertrauensfrage: Die Regierung muss sicherstellen, dass sie weiterhin das Vertrauen der parlamentarischen Mehrheit genießt. Dies kann durch eine explizite Abstimmung oder die Verknüpfung mit einem Gesetzesvorschlag geschehen.
- Misstrauensvotum: Die Möglichkeit des Parlaments, die Regierung zu entlassen. Der Regierungschef tritt zurück und die Regierung verliert ihre Amtsgewalt.
- Dualistische Exekutive: Sie gliedert sich in:
- Staatsoberhaupt: Vertreten durch einen König oder einen Präsidenten der Republik. Es ist politisch nicht verantwortlich und nimmt repräsentative sowie symbolische Aufgaben wahr. Der König herrscht, aber er regiert nicht. In einigen Fällen fungiert er als Moderator und Schiedsrichter des Staates.
- Regierung: Geleitet durch den Regierungschef oder Ministerpräsidenten. Er übt die effektive Regierungsgewalt aus, leitet die Innen- und Außenpolitik sowie die öffentliche Verwaltung und ist dem Parlament gegenüber verantwortlich.