Der Prüfbericht: Struktur, Inhalt und Arten der Meinung
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Der Prüfbericht: Grundlagen und Struktur
Allgemeines: Am Ende der Prüfung erstellt der Prüfer zwei Dokumente: den Prüfbericht und das Empfehlungsschreiben (Letter of Recommendations). Der Prüfbericht ist der Ausdruck der fachlichen Meinung über das Objekt und den Abschluss der durchgeführten Arbeiten. Der Teil des Berichts, der die Stellungnahme enthält, wird als Bestätigungsvermerk (Dictamen) bezeichnet.
Die Prüfung beginnt mit dem Bericht des Wirtschaftsprüfers. Die Meinungsäußerung besteht aus mindestens zwei Teilen:
- Der Anwendungsbereich (Scope-Absatz): Die Angemessenheit der Ziele, die in der Planung der Aktivität festgelegt wurden.
- Der Meinungsabsatz: Der Grund, warum der Jahresabschluss eine Beurteilung verdient und ob er das wahre Bild der wirtschaftlich-finanziellen Lage (Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) widerspiegelt.
Weitere im Bericht enthaltene Informationen sind die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die angewandten Rechnungslegungsvorschriften.
Wesentliche Teile des Berichts
- Titel: Der Bericht muss als unabhängiger Prüfbericht über die Jahresrechnung hervorgehoben werden.
- Empfänger: Der Bericht ist an die Person oder das Organ gerichtet, das die Betriebsprüfung vertraglich beauftragt hat.
- Beschreibung des Umfangs: Der Prüfer muss folgende Anforderungen berücksichtigen: Angeben, ob der Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den GAAP (GoB) vorgelegt wurde; feststellen, ob die Rechnungslegungsgrundsätze korrekt angewandt wurden; bewerten, ob die Angaben im Geschäftsjahr ausreichend sind; ein Hinweis, falls eine Beschränkung des Geltungsbereichs der Arbeit vorlag.
- Lektion gelernt (Schlussfolgerung): Es sollte darauf hingewiesen werden, ob der Jahresabschluss das wahre Bild der wirtschaftlichen Situation wiedergibt und ob die Ergebnisse des Unternehmens mit den etablierten GAAP übereinstimmen.
- Ort: Dies ist der Sitz des Büros oder der Standort des Abschlussprüfers.
- Datum des Berichts: Der Bericht muss das Datum des Abschlusses der Prüfung tragen, um festzustellen, ob nachfolgende Ereignisse erhebliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss haben.
- Bestätigung des Wirtschaftsprüfers: Die Unterschrift muss handschriftlich erfolgen, unter Angabe des Namens und der Registrierungsnummer (z. B. ROAC). Alle diese Daten sollten im Bericht erscheinen, sonst ist er ungültig.
Ausdrucksweisen im Bericht
Es gibt spezifische Ausdrücke für den Jahresabschluss: "Nach unserer Auffassung", "präsentiert angemessen" oder "richtig" im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Situation sowie die Leistungsfähigkeit gemäß PGCA (Rechnungslegungsplan) und "einheitlich angewandt" im Vergleich zum Vorjahr.
- "Nach unserer Auffassung": Prüfer können nicht für die absolute Richtigkeit garantieren, da die Schlussfolgerungen auf Stichproben bei der Bewertung der internen Steuerung und Kontrolle basieren. Es gibt gültige alternative Endpunkte im Rahmen der GAAP, die auf persönlichen Kriterien beruhen, aber eine objektive Basis haben.
- "Angemessen oder nicht angemessen": Dieser Begriff wird verwendet, weil der Prüfer keine absolute Grundlage hat, um die Ergebnisse vollständig zu beurteilen, obwohl er bestätigt, dass die Zahlen das Vermögen adäquat repräsentieren.
- "Konsequent angewendet": Der Prüfer misst die Entwicklung der wirtschaftlichen Lage mit den gleichen Rechnungslegungsstandards zu Beginn und Ende des Jahres. Änderungen müssen begründet werden.
Umfang der Überprüfung und Arten der Meinung
Uneingeschränkter Bestätigungsvermerk
Dies bedeutet, dass der Abschlussprüfer alle erforderlichen Verfahren gemäß NAGA (Prüfungsstandards) durchgeführt hat. Er drückt aus, dass die Rechnungslegung gemäß GAAP erstellt wurde und die wirtschaftliche sowie finanzielle Situation fair darstellt.
Eingeschränkter Bestätigungsvermerk
Der Prüfer ist weitgehend zufrieden, kann aber kein völlig "sauberes" Urteil abgeben. Die Meinung kann durch Ausnahmen eingeschränkt sein, wie Diskrepanzen bei der Anwendung der GAAP oder Unsicherheiten über die Zukunft. Die betroffenen Konten und der Streitwert müssen angegeben werden.
Negative Stellungnahme
Wenn der Prüfer der Auffassung ist, dass der Jahresabschluss die wirtschaftliche Lage nicht korrekt gemäß PCGA darstellt. Gründe für die Ablehnung müssen spezifisch gerechtfertigt werden. Dies ist selten, da Unternehmen meist Korrekturen vorziehen.
Nichtabgabe eines Urteils (Disclaimer)
Wenn der Prüfer sich kein Urteil über die Angemessenheit bilden konnte. Die motivierenden Umstände müssen aufgezeigt werden.
Inhalt und Begleitdokumente
Bestandteile: Bericht, Stellungnahme (Umfang und Meinung), Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, Mittelherkunft und -verwendung) sowie Erläuterungen.
Wichtigste Ergebnisse: Beobachtungen zur Bilanz, wichtige Kommentare und formale Anmerkungen.
Begleitdokumente: Vergleichende Bilanz zum Vorjahr, GuV-Rechnung, EOAF (Kapitalflussrechnung), Abschreibungsdetails und weitere geeignete Unterlagen.
Empfehlungsschreiben und Kritik
Letter of Recommendations: Dieser Brief richtet sich an das Unternehmen und zeigt Schwächen im internen Kontrollsystem auf, die während des Audits beobachtet wurden, einschließlich entsprechender Empfehlungen.
Kritik am Bericht: Er ist oft übermäßig technisch ausgedrückt; es ist schwierig, die Effizienz der Corporate Governance zu beurteilen; Vergangenheits- und Zukunftsaspekte werden teils vernachlässigt.