Rechtliche Anforderungen an die Rechnungsstellung
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Dokumente, die rechtlich als Rechnung gelten: Die Lieferung von Waren und Dienstleistungen muss nicht zwingend den Preis enthalten, um den Empfang zu ermöglichen.
Voraussetzungen und Fristen
Voraussetzungen: Keine Entsprechung oder Unterschrift, Ort oder Soll-Daten erforderlich, sofern es sich nicht um einen Arbeitgeber handelt, der Betrag 100 € nicht übersteigt und die Ausstellung nicht sofort für Unternehmer oder Unternehmensberater erfolgt. Die Rechnung wird innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss der Transaktion erteilt und/oder monatlich gruppiert.
Lieferungen an denselben Empfänger innerhalb eines Monats können bis zum 30. Tag gruppiert werden. Innergemeinschaftliche Lieferungen müssen vor dem 16. Tag des Folgemonats, in dem die Abwicklung endete, erfasst werden.
Berichtigung und Lagerung
Berichtigung: Diese muss sofort erfolgen, sofern die 4-jährige Frist für die Mehrwertsteuer-Aufladbarkeit noch nicht verstrichen ist; es ist keine spezielle Serie erforderlich.
Lagerung: Digital ausgestellte Dokumente sind bis zu 4 Jahre ab dem Tag der Frist aufzubewahren, um die notwendige behördliche Genehmigung zur Mehrwertsteuer zu ermöglichen. Die Frist beträgt 9 Jahre für bewegliche Investitionsgüter und 14 Jahre für Immobilien. Für die Zahlung der Einfuhrsteuer sowie Verbriefungsdokumente gelten die Prüfungsfristen des allgemeinen Steuergesetzes.
Registerbücher und Aufzeichnungspflichten
In den Registerbüchern werden bestimmte Operationen innerhalb der Frist für das Senden oder Empfangen von Waren aufgezeichnet. Berichte und Stellungnahmen zur Umsetzung müssen innerhalb von 7 Tagen erfasst werden.
Ausgestellte Dokumente
Alle Operationen werden mit den Steuern des jeweiligen Steuerpflichtigen erfasst. Kurze Zusammenfassungen durch die Veröffentlichung von Rechnungen mit dem Gesamtanteil am selben Tag und derselben Mehrwertsteuer sind ohne Adresse innerhalb desselben Kalendermonats möglich. Die Aufzeichnung erfolgt vor Ablauf der gesetzlichen Frist für die Abrechnung und Zahlung der Mehrwertsteuer.
Erhaltene Dokumente
Rechnungen und Geschäftsgebräuche werden in der Reihenfolge ihres Eingangs aufgezeichnet – entweder einzeln oder zusammengefasst zum gleichen Zeitpunkt bei Beträgen über 500 € ohne Steuern (Gesamtsumme maximal 6.000 € zzgl. MwSt.). Die Mehrwertsteuer spielt für die Gruppierung keine Rolle. Die Aufzeichnung erfolgt innerhalb der Abrechnungsperiode des Abzugs.
Registerbuch für Investitionsgüter
Steuerzahler sind verpflichtet, die für sie geltende Pro-rata-Regel anzuwenden und Anpassungen für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss der Operationen vorzunehmen.
Aufbewahrung (Naturschutz)
Gemäß LGT (Allgemeines Steuergesetz) beträgt die Frist 4 Jahre, beginnend mit dem Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Mehrwertsteuererklärung.