Rechtliche Rangordnung und Gesetzgebungsbefugnisse
Eingeordnet in Rechtswissenschaft
Geschrieben am in
Deutsch mit einer Größe von 3,95 KB
Die Rangordnung der Rechtsnormen
Die Regeln des rechtlichen Rangs
- Die gesetzgebende Gewalt der Exekutive: Regeln mit Gesetzeskraft, die nicht von der Legislative ausgehen.
- Innovationsfähigkeit des Systems: Regeln, die Sachverhalte regeln, die nicht durch Gesetz festgelegt sind, oder Gesetze ändern/aufheben können.
- Regeln des passiven Widerstands: Handlungen der Exekutive; das Recht kann nur durch eine Verordnung mit Gesetzeskraft geändert werden.
- Typologie: Die Verfassung (EG) stellt Ausnahmen zum Gesetzesgebungsmonopol des Parlaments auf:
- Notverordnungen: Vorschriften aus Maßnahmen der Regierung.
- Delegierte Gesetzgebung: Das Parlament delegiert die Ausarbeitung an die Exekutive.
Das Gesetzesdekret (Artikel 86)
1. Im Falle außerordentlicher und dringender Notwendigkeit kann die Regierung vorübergehend gesetzliche Bestimmungen in Form eines Dekrets erlassen. Diese dürfen keine Auswirkungen auf grundlegende staatliche Institutionen, Rechte, Pflichten und Freiheiten der Bürger (gemäß Titel I), das System der Autonomen Gemeinschaften oder das allgemeine Wahlrecht haben.
2. Das Gesetzesdekret muss unverzüglich dem Kongress zur Debatte und Abstimmung vorgelegt werden. Es tritt außer Kraft, wenn es nicht innerhalb von dreißig Tagen nach Verkündung bestätigt wird. Der Kongress muss innerhalb dieser Frist über die Bestätigung oder Aufhebung entscheiden.
3. Während der dreißigtägigen Frist können die Cortes das Dekret als Gesetzesentwurf im Dringlichkeitsverfahren behandeln.
Voraussetzungen und Grenzen
- Notwendigkeit: Nur durch Dekret lösbar.
- Dringlichkeit: Zeitkritisch.
- Außergewöhnlichkeit: Unvorhergesehene Ereignisse (z. B. Naturkatastrophen).
- Sachlicher Anwendungsbereich: Die Regierung beurteilt die Anforderungen; das Verfassungsgericht (TC) prüft die Verfassungsmäßigkeit.
Form und Inkrafttreten
Verabschiedung durch die Regierung als Gesetzesdekret, Genehmigung durch den Kongress und Inkrafttreten nach Veröffentlichung.
Delegierte Gesetzgebung (Art. 82 EG)
- Konzept: Das Parlament überträgt der Regierung die Befugnis, Normen mit Gesetzesrang zu erlassen (außer in den Fällen des Art. 81).
- Formen der Delegation:
- Rahmengesetz: Zur Erarbeitung von Gesetzestexten.
- Ordentliches Gesetz: Zur Konsolidierung verschiedener Rechtstexte.
- Vorgaben: Die Delegation muss ausdrücklich, für eine konkrete Sache und mit einer festen Frist erteilt werden. Eine stillschweigende oder unbefristete Delegation ist unzulässig.
Organische Gesetze (Artikel 81)
1. Organische Gesetze betreffen die Entwicklung von Grundrechten und bürgerlichen Freiheiten, die Satzungen der Autonomie, das allgemeine Wahlsystem und weitere verfassungsrechtliche Bereiche.
2. Für die Genehmigung, Änderung oder Aufhebung ist die absolute Mehrheit des Kongresses erforderlich.
Kontrolle von Rechtsnormen
Parlamentarische Kontrolle
- Anerkennung: Validierung durch das Abgeordnetenhaus.
- Überprüfung: Einmonatige Frist für Kommentare oder Änderungen.
Gerichtliche Kontrolle (Verfassungsgericht)
- Streitige Gerichtsbarkeit: Prüfung verfahrensrechtlicher Aspekte.
- Sachlicher Anwendungsbereich: Prüfung auf ultra vires (Überschreitung der Delegationsbefugnis).
- Verfassungsmäßigkeit: Prüfung der Kompetenz und Verbot der Willkür.