Rechtsformen: Juristische Personen und Unternehmen

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Übersicht der verschiedenen Rechtsformen

Natürliche und juristische Personen

  • Natürliche Person: Eine lebende Person (rechtlich ab der Geburt).
  • Juristische Person: Personen, die 18 Jahre oder älter und geschäftsfähig sind, um ein Unternehmen zu gründen.

Der Einzelunternehmer

  • Definition: Eine volljährige natürliche Person mit voller Geschäftsfähigkeit.
  • Voraussetzung: Es ist eine regelmäßige Ausübung der Tätigkeit (Gewohnheitsmäßigkeit) erforderlich.
  • Haftung: Der Unternehmer handelt stets auf eigene Rechnung.
  • Steuern: Er unterliegt der Einkommensteuer für natürliche Personen sowie weiteren betrieblichen Steuern.
  • Sozialversicherung: Eine Anmeldung im System für Selbstständige (Sozialversicherung) ist zwingend erforderlich.

Aktiengesellschaft (SA)

Eine Handelsgesellschaft, deren Kapital in Aktien zerlegt ist, welche die Einlagen der Gesellschafter darstellen.

  • Börse: Eine Notierung an der Wertpapierbörse (Bolsa de Valores) ist möglich.
  • Haftung: Die Haftung ist auf das in Aktien investierte Kapital begrenzt.
  • Gründung: Erfordert ein Mindestkapital von 60.101,21 €, wovon mindestens 25 % eingezahlt sein müssen.
  • Mitglieder: Es gibt keine Begrenzung der Mitgliederzahl.
  • Beschlussfassung: Die Beschlüsse werden durch die Hauptversammlung der Aktionäre gefasst.
  • Aktienwerte: Es wird zwischen Nennwerten, Buchwerten und theoretischen Beiträgen unterschieden.
  • Aktionärsrechte: Diese umfassen Gewinnbeteiligung (Dividenden), Übertragung von Anteilen, Zeichnung neuer Aktien sowie das Stimmrecht.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SL)

Ein kommerzielles Unternehmen, dessen Kapital in Geschäftsanteile mit unterschiedlichem gesellschaftlichem Wert aufgeteilt ist.

  • Haftung: Die Haftung ist auf den jeweiligen Anteil an der Gesellschaft begrenzt.
  • Einlagen: Die Beteiligung erfolgt mittels Zeichnung von Geschäftsanteilen.
  • Steuern: Das Unternehmen unterliegt allen steuerlichen Verpflichtungen.
  • Mitglieder: Es gibt keine Grenzen für die Anzahl der Mitglieder.
  • Beschlussfassung: Die Beschlüsse werden durch die Generalversammlung der Mitglieder gefasst.
  • Verwaltung: Geschäftsführer müssen nicht zwingend Partner bzw. Gesellschafter sein.
  • Management-Modelle: Einziger Administrator, zwei solidarische Geschäftsführer, mehrere gemeinsame Geschäftsführer oder ein Board of Directors (Verwaltungsrat).

Die Genossenschaft (Sociedad Colectiva)

Ein Unternehmen, das demokratisch von seinen Mitgliedern verwaltet wird. Der freiwillige Beitritt impliziert die Verpflichtung zu einer aktiven Beteiligung.

Aufgabe und Struktur

Die Aufgabe besteht darin, eine Tätigkeit für mindestens drei Mitglieder durch eine geeignete genossenschaftliche Struktur (Klasse 1 oder Klasse 2) anzubieten.

Franchising

Franchising ist eine vertragliche Vereinbarung, durch die eine Muttergesellschaft (Franchisegeber, z. B. „Jijonenca“) einem kleinen Unternehmen oder einem Einzelunternehmer (Franchisenehmer) das Recht gewährt, unter bestimmten Bedingungen Geschäfte unter ihrem Namen zu betreiben.

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