Rechtsformen und Tipps zur Unternehmensgründung

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Wesentliche Elemente einer Unternehmensgründung

Die Geschäftsidee und der Businessplan sind die zentralen Säulen. Tipp: Es müssen spezifische Kundenanforderungen oder Antworten auf Marktbedürfnisse gefunden werden. Unterscheidungsmerkmale können der Preis, die Praktikabilität, die Ästhetik sowie technische, psychologische oder soziale Aspekte sein.

Einzelunternehmen

Der Einzelunternehmer handelt als Person mit eigener Rechtspersönlichkeit im eigenen Namen. Er übt regelmäßig eine kommerzielle, industrielle oder gewerbliche Tätigkeit aus und haftet für seine Verpflichtungen mit seinem gesamten Vermögen. Es wird dabei nicht zwischen Privat- und Geschäftsvermögen unterschieden.

Gründung: Personalausweis (ID) und freiwillige Eintragung in das Handelsregister.

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Eine Gesellschaft, in der sich alle Partner verpflichten, sich mit einem festgelegten Anteil an einer kommerziellen Tätigkeit zu beteiligen. Alle Partner haben die gleichen Rechte und Pflichten. Es handelt sich um eine Personengesellschaft mit unbeschränkter Haftung. Der Firmenname besteht aus den Namen der Mitglieder oder einer entsprechenden Abkürzung.

Gründung: Öffentliche Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister.

Kommanditgesellschaft (KG)

Diese Gesellschaft besteht aus Komplementären mit unbeschränkter Haftung und Kommanditisten, deren Haftung auf ihre Einlage beschränkt ist. Sie beteiligen sich gemeinsam an einer rein kommerziell ausgerichteten Tätigkeit.

Gründung: Notarielle Beurkundung und Eintragung in das öffentliche Handelsregister.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine Handelsgesellschaft, deren Kapital in gleiche, kumulative und unteilbare Geschäftsanteile aufgeteilt ist. Diese Anteile sind keine handelbaren Aktien. Die Haftung der Gesellschafter ist auf das eingezahlte Kapital beschränkt (Mindestkapital ca. 3.005,06 €).

Gründung: Beurkundung und Eintragung in das öffentliche Handelsregister.

Neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SLNE)

Eine Besonderheit der Limited/GmbH-Form. Die Gründung ist einfacher und zeitsparender gestaltet. Das Kapital liegt zwischen mindestens 3.012 € und maximal 120.202 €.

Gründung: Öffentliche Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister.

Aktiengesellschaft (AG)

Ein Unternehmen, dessen Kapital in frei übertragbare Aktien zerlegt ist. Es gilt das Prinzip der beschränkten Haftung für die sozialen Verpflichtungen des Unternehmens (Mindestkapital ca. 60.101,21 €).

Gründung: Notarielle Beurkundung und Eintragung in das Handelsregister sowie das Arbeitsregister.

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