Rechtsformen der Unternehmen: Merkmale und Gründung

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Rechtsformen der Unternehmen und ihre wichtigsten Merkmale

Einzelunternehmer (Sole Trader)

Ein Einzelunternehmer ist eine natürliche Person, die regelmäßig, im eigenen Namen und durch sich selbst oder einen Bevollmächtigten eine Geschäftstätigkeit ausübt. Unternehmer können Erwachsene sowie emanzipierte Minderjährige sein (unter bestimmten Umständen auch nicht emanzipierte Personen), sofern sie frei über ihr Vermögen verfügen können. Es gibt keine Trennung zwischen dem Privatvermögen des Inhabers und dem Geschäftsvermögen der Gesellschaft. Die Haftung ist unbeschränkt.

Gütergemeinschaft und Arbeitsgesellschaft

Hierbei handelt es sich um einen Verband von Personen, die Vermögenswerte bündeln, um eine gemeinsame Aktivität durchzuführen. Dieser Verein besitzt eine physische Rechtspersönlichkeit. Das Sponsoring der Gemeinschaft fällt mit den Partnern zusammen. Es besteht eine unbeschränkte Haftung.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH / SL)

Die Partner bringen Kapital ein und haften für Schulden nur in Höhe ihrer Einlage. Die Haftung ist somit eingeschränkt.

Wichtige Funktionen und Merkmale:

  • Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft.
  • Das Kapital ist in gleiche, unteilbare und kumulative Geschäftsanteile unterteilt.
  • Die Übertragung von Anteilen ist begrenzt.
  • Einlagen können in bar oder als Sachleistungen erfolgen (Gründungspartner haften für die Werthaltigkeit).
  • Die Gesellschaft wird durch den Willen ihrer Mitglieder in der Hauptversammlung geregelt.
  • Die Geschäftsführung erfolgt durch ein Board of Directors, einen alleinigen Geschäftsführer oder mehrere Administratoren (gemeinschaftlich oder einzelvertretungsberechtigt).
  • Die Statuten enthalten Organisationsdaten wie Name, Adresse und Kapital.
  • Die Gründung erfolgt durch eine notarielle Urkunde und Eintragung im Handelsregister (BORM).

Nach dem Firmennamen muss die Angabe "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" (LLC) oder "Kommanditgesellschaft" (SL) folgen. Rechtliche Einschränkungen besagen, dass das Stammkapital nicht weniger als 3.000 € betragen darf und voll eingezahlt sein muss. Es ist mindestens ein Partner erforderlich.

Neue Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SLNE)

Dies ist eine Sonderform der Kommanditgesellschaft mit vereinfachten Verfahren für die Errichtung und Verwaltung. Unterschiede: Der Firmenname besteht aus dem Namen eines Gründungsmitglieds plus einem alphanumerischen Code sowie dem Zusatz SLNE. Es gibt eine Reduzierung der Formalitäten durch Telematik. Das Kapital liegt bei maximal 120.202 € bei höchstens fünf Mitgliedern.

Aktiengesellschaft (SA)

Die Mitglieder werden Aktionäre genannt. Sie haften für Schulden nur bis zur Höhe ihres Beitrags (beschränkte Haftung).

Eigenschaften:

  • Es ist eine Kapitalgesellschaft; Partner haben kein direktes Recht auf Geschäftsführung allein durch ihre Beteiligung.
  • Das Kapital ist in Aktien eingeteilt.
  • Bei Gründung müssen mindestens 25 % des Kapitals eingezahlt sein, der Rest nach Zeitplan.
  • Die Mitgliedschaft kann anonym sein.
  • Die Verwaltung erfolgt durch die Hauptversammlung sowie die Geschäftsführung (Board of Directors oder Geschäftsführer).
  • Der Name muss den Zusatz "Aktiengesellschaft" oder "SA" tragen.
  • Das Mindestkapital beträgt 60.000 €.

Sowohl Aktiengesellschaften als auch Kommanditgesellschaften können als Ein-Personen-Gesellschaften geführt werden. Dies muss im Handelsregister vermerkt und auf allen Dokumenten angegeben werden.

Arbeitnehmergesellschaft (SAL / SLL)

Dies ist eine Form der Kapitalgesellschaft (SA oder GmbH), bei der die Arbeitnehmer die Mehrheit des Kapitals halten.

Funktionen und Einschränkungen:

  • Die Mehrheit des Kapitals gehört den Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis unbefristet ist.
  • Die Haftung ist auf die Einlage begrenzt.
  • Bei einem Board of Directors müssen beide Partnerklassen (arbeitende und nicht-arbeitende) proportional vertreten sein.
  • Zusatz im Namen: SAL (Aktiengesellschaft) oder SLL (GmbH).
  • Mindestens 3 Partner sind erforderlich. Kein Mitglied darf mehr als ein Drittel des Kapitals halten.
  • Mindestens 50,01 % des Kapitals müssen von unbefristet beschäftigten Arbeitnehmern gehalten werden.
  • Es muss ein spezieller Reservefonds (10 % des Nettogewinns) gebildet werden.

Genossenschaft (S. Coop)

Eine Genossenschaft ist eine nicht-kommerzielle Organisation, die nicht primär auf Gewinn abzielt, sondern auf die gemeinsamen Bedürfnisse ihrer Mitglieder. Sie verbindet Eigentum und Arbeit.

Merkmale:

  • Mitglieder stellen Kapital und Arbeitskraft zur Verfügung.
  • Die Haftung wird in der Satzung festgelegt.
  • Der Name muss den Zusatz "Genossenschaft" oder "S. Coop" enthalten.
  • Die Leitung erfolgt durch die Generalversammlung und den EZB-Rat (Verwaltungsrat).
  • Mindestanzahl der Partner: 3.
  • In Madrid beträgt das Mindestkapital 1.803 €, und kein Partner darf mehr als 45 % halten.

Etablierte Verfahren und Anforderungen

Projektträger müssen Schritte bei verschiedenen Behörden durchlaufen: Lokal- und Provinzbehörden, Stadträte, autonome Regionen sowie staatliche Ministerien und EU-Agenturen. Informationen bieten auch One-Stop-Business-Zentren.

Besondere Verfahren für Unternehmen:

  1. Zertifizierung des Namens: Prüfung auf Einzigartigkeit beim Namensregister.
  2. Gründungsurkunde und Satzung: Festlegung von Name, Kapital, Beiträgen und Administratoren vor einem Notar.
  3. Eintragung in das Handelsregister: Veröffentlichung der rechtlichen Situation.
  4. Steuerliche Anmeldung: Beantragung der vorläufigen MwSt.-Nummer (Modell 030) und Abwicklung der Stempelsteuer (ITP/AJD, ca. 1 % des Kapitals, wobei Kleinstunternehmen oft befreit sind).

Allgemeine Verfahren für alle Unternehmen:

  • Volkszählungs-Erklärung: Information an das Finanzamt über den Geschäftsbeginn und Wahl des Steuersystems (MwSt./Einkommensteuer).
  • Gewerbesteuer (IAE): Anmeldung über Modell 840 (oft befreit in den ersten 2 Jahren).
  • Eröffnungslizenz: Genehmigung der Räumlichkeiten durch die Kommune.
  • Grundsteuer (IBI): Jährliche Steuer auf Immobilienbesitz.
  • Sozialversicherung: Registrierung des Arbeitgebers und Kontoeröffnung für Beiträge (TA6).

Wirtschaftliche und soziale Vorteile für Start-ups

Diese Maßnahmen variieren je nach Region und Wirtschaftslage:

  • Steuerliche Anreize: Senkung von Steuersätzen, Kürzungen der Bemessungsgrundlage oder Investitionsabzüge.
  • Stipendien und Subventionen: Nicht rückzahlbare Zuschüsse, verbesserte Kreditkonditionen oder Senkungen der Sozialversicherungsbeiträge (insbesondere im ländlichen Raum oder für innovative Projekte).

Firmenname, Logos und Anagramme

Der Firmenname kann frei gewählt werden, um das Unternehmen zu identifizieren (z. B. Name des Inhabers oder Fantasiebegriffe). Logos und Anagramme sind Symbole zur Identifikation. Sie sollten einfach und einprägsam sein. Der Schutz erfolgt durch die Eintragung im Register für gewerbliches Eigentum, was mit Kosten verbunden ist.

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