Rechtsformen von Unternehmen: S.L., SLNE und S.A.

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Unternehmensformen: S.L., SLNE und S.A. im Überblick

Gesellschaften: Manchmal entscheiden sich mehrere Personen dazu, Geld, Kapital und/oder Projektarbeit zu bündeln (Pool), um ein Unternehmen zu gründen; sie sollten eine Gesellschaft gründen.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (S.L.)

Das Hauptmerkmal ist, dass die Haftung auf die Kapitaleinlagen der einzelnen Partner beschränkt ist. Diese Firma hat ihr Kapital in Anteile zerlegt, und der Betrag darf nicht kleiner als 3.005 € sein. Die Partner müssen das gesamte Kapital ab der Gründung der Gesellschaft einzahlen. Die Mitglieder können ihre Anteile frei übertragen, müssen jedoch die Gesellschaft informieren. Auch der kostenlosen Weitergabe und dem Countdown für den Ehepartner sowie an dritte Parteien, die in den Sektoren der Gesellschaft tätig sind, sind keine Grenzen gesetzt.

Rechte der Gesellschafter

Der Trend von Anteilen an einer Gesellschaft ist wie eine Gebühr:

  • Beteiligung an den Gewinnen im Verhältnis zu den Anteilen.
  • Bezugsrecht für die Aktien der Mitglieder, die das Unternehmen in Verhandlungen mit Dritten außerhalb verlassen wollen.
  • Einfluss auf die Entscheidungen der Hauptversammlung im Verhältnis zu den Aktien, die sie halten.

New Business Limited Company (SLNE)

Es handelt sich um eine neu geschaffene Form. Die Erstellung der Verfassung oder Einrichtung ist grundlegend einfach, da sie in elektronischer Form erfolgen kann.

Der Name wird durch den vollständigen Namen eines der Gründungspartner gebildet, gefolgt von einem Code und dem Akronym SLNE.

Das Mindestkapital beträgt 3.012 € und das Maximum 120.202 €.

Die maximale Anzahl der Partner liegt bei 5, und es müssen allesamt natürliche Personen (Individuen) sein. Dokumente können per E-Mail erstellt werden.

Einrichtungen der Limited Partnership

  • Ordentliche Mitglieder: Diese bestehen aus allen Partnern und treffen sich mindestens einmal im Jahr. Es gibt einen Vorstand (Board), wenn die Zahl der Partner mehr als 15 beträgt.
  • Manager: Er ist verantwortlich für die Verwaltung, vertritt die Gesellschaft und wird von der Generalversammlung ernannt. Er muss kein Partner sein.

Die Aktiengesellschaft (S.A.)

Diese Form entstand nach dem XXVII. Jahrhundert.

Sie ist durch eine beschränkte Haftung auf die Einlage geprägt.

Das Mindestkapital einer Aktiengesellschaft ist in Aktien zerlegt. Um eine Gesellschaft zu gründen, beträgt das Mindestkapital 60.101 €, wobei zum Zeitpunkt der Zeichnung mindestens 25 % des Nennwertes jeder Aktie eingezahlt sein müssen.

Der Nominalwert ist der Wert, der in jeder Aktie (Maßnahme) enthalten ist.

Diese Gesellschaft unterliegt dem Grundsatz der freien Übertragbarkeit der Aktien; der Partner haftet nicht mit seinem Privatvermögen für gesellschaftliche Forderungen.

Der Name der Gesellschaft kann frei gewählt werden, muss jedoch die Initialen S.A. oder den Zusatz Aktiengesellschaft tragen. Es muss sichergestellt sein, dass kein anderes Unternehmen denselben Namen führt, weshalb eine Bescheinigung über die Ablehnung des Namens beantragt werden muss.

Die Organe der Aktiengesellschaft

EZB-Körper:

  • Hauptversammlung: Treffen aller Partner und das höchste Organ der Verwaltung, in dem alle Mitglieder mit der Mehrheit über Verträge entscheiden, die in ihre Zuständigkeit fallen.
  • Verwaltungsrat: Der Vorstand ernennt den Generalsekretär; seine Rolle ist es, das Unternehmen zu vertreten und zu leiten. Die Manager des Unternehmens müssen keine Aktionäre sein.

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