Das Rechtsmittel der Revision im Wahlrecht

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Das Rechtsmittel der Revision

Die Revision ist ein administratives Mittel, das dazu dient, die Rechtmäßigkeit der Handlungen der föderalen Wahlbehörde zu gewährleisten. Es handelt sich um ein gewöhnliches Mittel, da es die angefochtene Entscheidung bestätigt, ändert oder widerruft. Es stellt eine vertikale Überprüfung dar, da das prüfende Organ nicht mit dem Entscheidungsträger identisch, sondern dessen unmittelbarer Vorgesetzter ist. Zudem ist es eine einstweilige Maßnahme, da sie in der administrativen Phase zwischen zwei Organen dieses Bereichs stattfindet.

Wann ist das Verfahren einzuleiten?

Das Verfahren wird eingeleitet, wenn eine Verletzung oder Beschwerde von einer der Parteien behauptet wird.

Gegenstand der Revision

Die Revision dient dem Angriff auf Handlungen, die vom Exekutivsekretär und den Gremien des IFE (auf lokaler oder Distrikt-Ebene) ausgehen. Sie kann in drei Szenarien relevant werden:

  1. Zwischen zwei Bundeswahlen, wobei das hierarchisch übergeordnete Direktorium zuständig ist.
  2. Innerhalb eines Wahlprozesses während der Wahlvorbereitung.
  3. Während des Wahlvorgangs in zwei Stufen:
    • Die Ergebnisse.
    • Die Erklärung der Gültigkeit der Wahl.

In beiden Fällen findet dies Anwendung, wenn die rechtlichen Interessen der Partei betroffen sind. In jedem Fall entscheidet der Vorstand oder der Beirat des Instituts, der dem Organ, welches den angefochtenen Rechtsakt oder die Auflösung erlassen hat (z. B. der Exekutivsekretär), hierarchisch übergeordnet ist.

Verfahren und Begründung

  1. Nach Erhalt des Schreibens prüft der Präsident durch den Sekretär, ob alle Anforderungen erfüllt sind.
  2. Falls die Ankündigung keinen Namen oder keine Unterschrift trägt, unseriös oder ungeeignet ist, wird ein kurzer Prozess geführt. Dies gilt auch, wenn Beschwerden nicht klar formuliert sind oder entsprechende Dokumente nicht beigebracht werden können. Falls der Akteur innerhalb von 24 Stunden keine Ausweispapiere oder Unterlagen zum angefochtenen Akt nachreicht, wird das Rechtsmittel dennoch nicht zwingend verworfen.
  3. Ein Antrag wird verworfen, wenn er nach Ablauf von 72 Stunden eingereicht wird, nicht schriftlich vorliegt, das rechtliche Interesse nicht belegt ist oder die Unterschrift fehlt.
  4. Sind die Anforderungen erfüllt, erstellt der Sekretär einen Projektentwurf. Innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Unterlagen werden diese bei den örtlichen Einrichtungen eingereicht. Ressourcen im Zuständigkeitsbereich der Hauptversammlung oder des General Counsel werden im gleichen Abschnitt gelöst, in dem das Projekt präsentiert wird. Die Frist für die Entscheidung beträgt maximal zwölf Tage.
  5. Wird ein Entwurf zur weiteren Analyse zurückgestellt, muss innerhalb einer Frist von maximal 4 Tagen ab dem Zeitpunkt der Zurückstellung eine Entscheidung getroffen werden.
  6. Einsprüche, die fünf Tage vor der Wahl eingehen, werden an die zuständige Kammer des Wahlgerichts weitergeleitet, um zusammen mit anderen relevanten Beschwerden gelöst zu werden. In diesem Fall muss der Petent den Zusammenhang darlegen; andernfalls wird die Beschwerde für unzulässig erklärt.
  7. Werden von Dritten keine Beweise vorgelegt, wird deren Schreiben verworfen.

In allen Fällen sind die Auswirkungen der Entscheidung: Bestätigung, Abänderung oder Widerruf der angefochtenen Handlung oder Auflösung.

Besondere Hinweise zur Revision

  1. Zustellung an eine Partei erfolgt am Wohnsitz oder im Gerichtssaal.
  2. Das Organ des Instituts, dessen Handlung angefochten wurde, wird per Einschreiben oder durch ein offizielles Schreiben informiert, wobei eine Kopie der Entscheidung beigefügt wird.
  3. Die Benachrichtigung betroffener Dritter erfolgt per Einschreiben.

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