Regelungen zu Arbeitsverträgen und Arbeitnehmerpflichten
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Artikel 46
Die einzelnen Arbeitsverträge können sein:
a) auf unbestimmte Zeit, wenn kein bestimmtes Datum für den Abschluss festgelegt ist;
b) für eine begrenzte Zeit, wenn ein bestimmtes Datum für die Fertigstellung geplant ist oder wenn der Eintritt eines beliebigen Ereignisses oder von Umständen wie der Bau eines Werkes, das unweigerlich das Arbeitsverhältnis beendet. Im letzteren Fall muss man die Tätigkeit des Arbeiters an sich berücksichtigen, wie ein Gegenstand des Auftrags, und nicht das Ergebnis der Arbeit;
c) für Arbeiten oder Dienstleistungen, wenn weltweit angestellt oder ein Stück den Preis für die Dienste der Arbeitnehmer, da diese Arbeit aufnehmen, bis sie abgeschlossen ist, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Arbeit oder der erbrachten Leistungen.
Obwohl die Fortschritte der Arbeitnehmer eine gute Berücksichtigung der geleisteten Arbeit erhalten, wird dies nur dann berücksichtigt, wenn die individuellen Arbeitsverträge bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die im vorstehenden Absatz angegeben sind.
Der Vertrag für Arbeiten oder Dienstleistungen gilt bis zur vollständigen Umsetzung der einen oder der gesamten Leistung der anderen.
In Ermangelung eines ausdrücklichen Begriffs bezeichnet die Laufzeit des Vertrages die übliche Dauer.
Artikel 97
Zusätzlich zu den in den anderen Artikeln dieses Codes, Vorschriften und Gesetzen sowie der Sozialpolitik enthaltenen Pflichten der Arbeitnehmer:
1. - Persönlich die Arbeit unter den vereinbarten Bedingungen ausführen, die Vorschriften beachten und den Anordnungen und Weisungen des Arbeitgebers oder seines Vertreters, wie der hierarchischen Ordnung, gehorchen;
2. - Ihre eigene Arbeit mit höchster Effizienz, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Laufe der Zeit, am Ort und unter den vereinbarten Bedingungen ausführen;
3. - Gute Manieren und beispielhaftes Verhalten während des Dienstes zeigen;
4. - Zu jeder Zeit Beistand leisten, wenn dies erforderlich ist, insbesondere in Katastrophen oder bei unmittelbarer Gefahr für gefährdete Personen oder die Interessen des Arbeitgebers oder der Mitarbeiter;
5. - Die Agenturen einbeziehen, die durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt sind;
6. - Die nicht verwendeten Materialien und in gutem Zustand befindlichen Werkzeuge, die sie für die Arbeit erhalten haben, zurückgeben, es sei denn, der Schaden wurde durch höhere Gewalt, Zufall, schlechte Qualität oder fehlerhafte Konstruktion verursacht;
7. - Dem Kapitän oder seinem Vertreter Bemerkungen zu Schäden, die die Interessen und das Leben ihrer Kollegen oder des Arbeitgebers betreffen, mitteilen;
8. - Gewissenhaft die technischen Geheimnisse, Handels- und Herstellungsgeheimnisse, für die sie verantwortlich sind, direkt oder indirekt, sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten, die Informationen betreffen, die der Gesellschaft schaden könnten, wahren;
9. - Hygienemaßnahmen und vorbeugende Maßnahmen im Einklang mit den Vorschriften der Behörden und des Arbeitgebers einhalten, um die Sicherheit der Arbeitnehmer und Arbeitsplätze zu gewährleisten;
10. - An ärztlichen Untersuchungen teilnehmen, wenn sie Mitglied werden oder für diese Arbeit beantragen. Auf Antrag des Arbeitgebers oder durch Beschluss der zuständigen Behörden müssen sie nachweisen, dass sie keine bleibenden Behinderungen, Berufskrankheiten, ansteckenden oder unheilbaren psychischen Störungen haben, die die Sicherheit ihrer Kollegen oder die Interessen des Arbeitgebers gefährden könnten;
11. - Innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses das Haus, das ihnen der Arbeitgeber zur Verfügung gestellt hat, räumen, ohne die Formalitäten eines rechtswidrigen Detainers; es sei denn, der Arbeitnehmer erhält eine neue Aufgabe vor Ablauf der Frist. In diesen Fällen wird der Richter die Freilassung der Arbeit anordnen;
12. - Ihre eigene Sicherheit, die ihrer Mitarbeiter oder anderer Personen sowie die Sicherheit der Betriebe, Geschäfte und Arbeitsplätze nicht gefährden;
13. - Die anderen Verpflichtungen im Rahmen dieses Codes, der Gesetze und der Vorschriften einhalten.
Artikel 112
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis ohne Haftung beenden, wenn:
a) der Arbeitnehmer oder die Vereinigung durch Vorlage falscher Bescheinigungen oder Empfehlungen auf ihre Eignung getäuscht hat. Dieser Fall ist nach dreißig (30) Tagen nach Beginn des Dienstes des Arbeitnehmers außer Kraft;
b) der Arbeitnehmer während seiner Arbeit Akte der Gewalt, Missbrauch, Misshandlung oder groben Ungehorsam gegen den Arbeitgeber, Familienmitglieder, Vorgesetzte oder Mitarbeiter begeht;
c) eine ernsthafte Gewalttat, Missbrauch oder Misshandlung außerhalb der Arbeit gegen den Arbeitgeber oder Mitglieder seiner Familie oder seinen Vertreter und Partner begangen wird, wenn dies ohne unmittelbare Provokation geschieht und die Koexistenz und Harmonie für die Ausführung der Arbeiten unmöglich macht;
d) alle materiellen Schäden, die in böser Absicht an Gebäuden, Anlagen, Maschinen oder Rohstoffen, Geräten und anderen Arbeitsgegenständen verursacht werden, sowie grobe Fahrlässigkeit, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährdet;
e) jede sittenwidrige oder kriminelle Handlung, die der Mitarbeiter in der Werkstatt, einer Einrichtung oder am Arbeitsplatz begeht, wenn dies ordnungsgemäß vor einer zuständigen Behörde nachgewiesen wurde;
f) technische oder Geschäftsgeheimnisse oder vertrauliche Angelegenheiten zum Nachteil der Gesellschaft offengelegt werden;
g) der Arbeitnehmer wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilt wurde;
h) der Arbeitnehmer ohne Erlaubnis des Arbeitgebers für zwei (2) aufeinanderfolgende volle Tage oder drei (3) Werktage innerhalb eines (1) Monats nicht zur Arbeit erscheint;
i) der Arbeitnehmer wiederholt die Einhaltung von Präventivmaßnahmen oder Verfahren zur Vermeidung von Unfällen oder Krankheiten verweigert, die die Sicherheit des Arbeitgebers oder seiner Mitarbeiter gefährden;
j) die Unfähigkeit oder mangelnde Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers festgestellt wird, die es unmöglich macht, den Vertrag zu erfüllen;
k) die Entdeckung, dass ein Arbeitnehmer an einer unheilbaren Infektionskrankheit, geistigen oder anderen Krankheiten leidet, die eine Isolation erfordern, wenn der Arbeitnehmer sich weigert, sich behandeln zu lassen und andere gefährdet;
l) eine Verletzung der Verpflichtungen oder besonderen Verbote, die in Übereinstimmung mit den Artikeln 97 und 98 oder in Vereinbarungen, kollektiven Vereinbarungen, Schiedssprüchen, individuellen Verträgen oder Verordnungen festgelegt sind, vorliegt, vorausgesetzt, dass die Tatsache ordnungsgemäß aufgezeichnet ist und die Umsetzung der Sanktion die entsprechende Prozedur oder Konvention einhält.
Verfassung
Artikel 331: Der Staat erkennt die Grundfreiheiten an und fördert sie, um die Verbraucher zu schützen, Einsparungen, Investitionen, Beschäftigung, Unternehmen, Handel, Industrie, Wirtschaft und alle anderen, die auf den Grundsätzen der Verfassung basieren. Allerdings darf die Ausübung dieser Freiheiten nicht im Widerspruch zu den Interessen oder zum Nachteil der Moral, der Gesundheit oder der öffentlichen Sicherheit stehen.
HGB
Artikel 363: Obwohl das Hauptinteresse auf den Gewinnen des Geldes liegt, kann dies nicht von Geschäften, die nach der früheren Ordnung durchgeführt werden, abgezogen werden.
Artikel 364: Der Faktor haftet für Schäden, die er durch Betrug, Verschulden oder Fahrlässigkeit in der Ausführung seiner eigenen Ordnung verursacht hat, unbeschadet der direkten Verantwortung des Auftraggebers gegenüber Dritten.
Artikel 365: Verkehrsfaktoren können kein Interesse daran haben, im eigenen Namen oder Geschäftskonto außerhalb des gleichen Geschlechts zu handeln, es sei denn, sie sind ausdrücklich dazu autorisiert. Wenn ohne Genehmigung verhandelt wird, kann der Auftraggeber den Betrieb innerhalb von fünfzehn Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem er davon Kenntnis erlangt hat, annehmen.
Artikel 355: Die rechtlichen Berücksichtigungen von Faktoren, die die Adresse eines Unternehmens oder einer Einrichtung betreffen, sind zu beachten.
Artikel 371
Artikel 371: Anwendung der Bestimmungen der Artikel 363, 364 und 365 auf Angehörige.
Zivilgesetzbuch
Artikel 546: Die Kuratoren von Gegenständen haben alle Beschränkungen für die Wächter und dürfen nur Verwaltungsakte der bloßen Aufbewahrung und Erhaltung ausüben, sowie die für die Beitreibung von Forderungen und die Zahlung der Schulden erforderlichen Maßnahmen.
Artikel 1426: In Verpflichtungen kann der Gläubiger nicht gezwungen werden, den Dienst oder die Leistung eines anderen in Anspruch zu nehmen, wenn die Qualität und die Umstände der Person des Schuldners bei der Schaffung der Pflicht berücksichtigt wurden.