Richtlinien für das öffentliche Top-Management
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Auswahl der ersten Hierarchiestufe
Die zuständigen Minister müssen das berufliche Profil der Kenntnisse und Fähigkeiten definieren, die die Kandidaten für die Position als Dienststellenleiter erfüllen müssen. Diese Profile müssen vom leitenden Vorstand des öffentlichen Dienstes genehmigt und an die nationale Führung des öffentlichen Dienstes übermittelt werden.
Auswahl der zweiten Hierarchiestufe
Das Profil muss durch den Leiter der Einrichtung vorbereitet werden. Es folgt das gleiche Verfahren wie bei der ersten Ebene. Die Auswahlkommission für die zweite Leitungsebene besteht aus einem Vertreter des Ministeriums und einem Vertreter des Senior Management Committee.
Grundsätze des Auswahlverfahrens
- Uniformität: Alle Bewerber nehmen unter gleichen Bedingungen und nach Standardverfahren am Prozess teil.
- Objektivität: Technische Evaluierung einschließlich der Überprüfung der beruflichen Anforderungen, Bewertungsfaktoren und spezifischen Kompetenzen.
- Vertraulichkeit: Der Auswahlprozess ist vertraulich zu behandeln, um die Identität der Kandidaten zu schützen.
- Anfechtbarkeit: Antragsteller können den Prozess bis zu 5 Tage vor Abschluss anfechten.
Ernennung, Dauer und Kündigung
Es kann nur einer der von der Jury vorgeschlagenen Kandidaten ernannt werden. Die Amtszeit beträgt drei Jahre und kann bis zu zweimal verlängert werden, sofern die Leistungsbewertungen der Führungskraft dies rechtfertigen.
Struktur der zweiten Hierarchieebene
Gemäß Art. 37 muss der Inhaber einer Stelle der zweiten Hierarchieebene direkt einem Vorgesetzten oder einer entsprechenden Organisationseinheit unterstellt sein. Der stellvertretende Direktor und die Regionaldirektoren gehören immer zur zweiten Hierarchieebene. Jedes Ministerium muss die Führungspositionen in seinem Zuständigkeitsbereich definieren.
Grundsätze für das öffentliche Top-Management
Die Verpflichtung umfasst drei Bereiche:
- Effektive und effiziente Verwaltung der Funktionen innerhalb der öffentlichen Ordnung.
- Befolgung der Anweisungen der Vorgesetzten.
- Einhaltung der Leistungsvereinbarungen.
Zudem gelten berufliche Kompetenz, Integrität und Rechtschaffenheit als Grundvoraussetzungen.
Allgemeine Anforderungen für Führungspositionen
- Bildung: Ein berufsqualifizierender Abschluss von mindestens 8 Semestern, erteilt oder anerkannt durch eine staatliche Universität oder ein professionelles Institut.
- Berufserfahrung: Mindestens 5 Jahre.
Auswahlverfahren für Führungspositionen
Bei einer Vakanz in der Geschäftsleitung informiert die nationale Führung des öffentlichen Dienstes über die Einberufung eines offenen und allgemein zugänglichen Auswahlverfahrens. Die Ausschreibung erfolgt über:
- Webseiten
- Überregionale Zeitungen
- Amtsblatt