Römische Magistrate und ordentliche Richter der Republik
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Ordentliche Richter (Cursus honorum)
Konsul
Die regulären Magistrate waren ursprünglich patrizische Richter, deren Amtsjahr jährlich erneuert wurde. Das Konsulat wurde von zwei Personen ausgeübt; die Wahl erfolgte in den comitia centuriata. Die höchsten Richter besaßen die höchste Macht und das Imperium maius. Die Justiz hatte einen militärischen Charakter und wurde zunächst unter der Bezeichnung Praetor geführt; erst mit dem Erlass der Lex Licinia Sextia (367 v. Chr.) entstand das Konsulat in seiner stabilen Dualität und Kollegialität. Daraus entwickelte sich eine neue Klasse, die Nobiles (Adel), bestehend aus Familien, in denen bereits ein Vorfahre Konsul gewesen war; diese Klasse setzte sich teilweise aus Patriziern und wohlhabenden Plebejern zusammen.
Merkmale
- Imperium: Ausübung des militärischen Befehls; die Konsuln verfügten sowohl über die zivile Leitung der Stadt als auch über militärische Befehlsgewalt in Feldzügen.
- Kollegialität: Die Konsuln teilten sich die Aufgaben; einer konnte die Führung übernehmen, während der andere das Vetorecht (intercessio) ausübte.
- In der militärischen Führung wurden Kräfte wie Kavallerie und Infanterie aufgeteilt und Feldzüge geleitet.
Auszeichnungen und Insignien
Die Konsuln wurden von 12 Liktoren begleitet, trugen die Toga mit purpurnen Streifen und verfügten über einen offiziellen Sitz. Wurde einer der Konsuln während der Amtszeit ersetzt, so trat ein Suffektkonsul an seine Stelle. Wenn beide Konsuln starben, wurde ein Interrex eingesetzt.
Kompetenzen
Die Konsuln besaßen das Imperium als Ganzes, bestehend aus zwei Bereichen: dōmi (ziviler Herrschaftsbereich, Leitung der Stadt) und militärischem Imperium (militärische Befehlsgewalt). Gegen Entscheidungen der Konsuln konnten Intercessio durch Kollegen und die provocatio ad populum (Berufung an das Volk) eingelegt werden. Die ihnen übertragene Macht war nicht einseitig an andere Richter übertragbar.
Fakultäten
Die iurisdictio konnte an untergeordnete Behörden delegiert werden, fiel jedoch in Standardverfahren wieder in die Zuständigkeit der Konsuln. Das Konsulat erreichte seinen Höhepunkt in der Republik. In der Kaiserzeit (Principat) verloren die Konsuln viele ihrer Amtsbefugnisse, Kollegialität und Verantwortlichkeit; das Konsulat wurde zunehmend zu einem Ehrenamt, blieb jedoch weiterhin auf ein Jahr befristet.
Prätor
Der Prätor war ein ordentlicher Richter, dessen Amt jährlich erneuert wurde. Zunächst stammten Prätoren meist aus den Patriziern; sie wurden in den comitia centuriata gewählt. Beim Übergang von der Monarchie zur Republik wurde die königliche Rechtsprechung durch das Amt des Prätors ersetzt. Der Prätor war ursprünglich auch militärischer Befehlshaber.
Im Jahr 367 v. Chr. regelten die Lex Liciniae Sextiae die Öffnung von Magistraten für Plebejer; später entstand der Stadtprätor (praetor urbanus) als spezielles Amt. Die Justizfunktion des Prätors war geschaffen worden, um die Konsuln zu ersetzen, wenn diese in Kriegen außerhalb der Stadt tätig waren. Der Prätor galt als niedrigerer Kollege der Konsuln; er hatte ähnliche Befugnisse, stand ihnen jedoch in der Rangordnung untergeordnet.
Das Amt stabilisierte sich etwa 242 v. Chr., als ein zweiter Prätor, die Prätur peregrina (Prätor für Fremde/Nichtbürger), geschaffen wurde. So entwickelte sich die Prätur zu einem Kollegialorgan. Mit wachsendem Bedarf stieg die Zahl der Prätoren im Laufe der Zeit von 2 auf 4, 6, 8, 10, 14 und bis zu 16. Die Prätoren wurden meist von Liktoren begleitet: in der Stadt von 2 Liktoren, außerhalb von 6.
Kompetenzen
Die Prätoren waren Träger der iurisdictio. In Abwesenheit der Konsuln konnte der Prätor den Senat einberufen, Wahlen leiten und auch andere Funktionen der Konsuln wahrnehmen. Der praetor urbanus war für Rechtsstreitigkeiten zwischen römischen Bürgern zuständig, während die praetura peregrina Streitigkeiten zwischen Bürgern und Fremden sowie zwischen Fremden regelte.
Aus juristischer Sicht nutzte der Prätor das ius edicendi: Zu Beginn seines Mandats erließ er ein Edikt mit prozessualen Regeln. Diese Edikte entwickelten Praktiken und Normen, die die Interessen und Rechtsbeziehungen regelten, die durch die Expansion Roms entstanden. So entstand das ius honorarium (auch ius praetorium genannt), das parallel zum klassischen ius civile wirkte.
Ädil Curul (Ädile curules)
Die Ädilen curules waren Magistrate mit Verwaltungs- und Ordnungsaufgaben; ursprünglich patrizisch, später teilweise auch von Plebejern bekleidet. Sie wurden 367 v. Chr. eingeführt und in Wahlen bestimmt.
Kompetenzen
- Cura urbis: Sorge für die Stadt, Polizei auf Straßen und öffentlichen Plätzen.
- Cura ludorum: Organisation öffentlicher Spiele und Festivitäten.
- Cura annonae: Versorgung mit Getreide (Annona), Überwachung von Tier- und Sklavenmärkten, Festlegung und Überwachung von Preisen.
- Sie verfügten über zivil- und strafrechtliche Befugnisse, konnten Geldbußen verhängen und Zwangsmaßnahmen verfügen.
- Sie behandelten Streitigkeiten aus Kaufverträgen über Tiere und Sklaven und kannten Klagen wegen versteckter Mängel (evictio / actio redhibitoria).
Evictio: Wenn etwas rechtswidrig verkauft wurde, musste der Verkäufer die Rechtsfolgen tragen; der Käufer konnte Rechtsmittel und Rückabwicklung versuchen.
Quästor
Der Quästor war ein niedrigerer ordentlicher Magistrat ohne imperiale Befugnisse. Schon in der Zeit der Monarchie gab es Quästoren; in der Republik gewannen sie an Bedeutung, da die Konsuln und später andere Magistrate auf Quästoren als Mitarbeiter zurückgriffen. Die Quästoren wurden in den Stämmen gewählt; ihre Zahl wuchs im Laufe der Zeit von 2 auf bis zu 40.
Kompetenzen
- Einige Quästoren waren für die Verwahrung der Staatskasse und militärische Ausrüstung verantwortlich.
- Andere überwachten Landungen von Waren und Aquädukte.
- Militärische Quästoren begleiteten Heerführer; Provinzialquästoren dienten als Assistenten der Statthalter und kümmerten sich um Steuereinnahmen in den Provinzen.
Der Quästor bildete oft den Einstieg in die Laufbahn des cursus honorum.
Diktator
Der Diktator war ein außergewöhnlicher, meist patrizischer Magistrat, der in Perioden großer militärischer Gefahr ernannt wurde. Seine Funktion war vorrangig kriegerischer Natur. Der Diktator ernannte einen Stellvertreter, den magister equitum (Chef der Reiterei). Beide wurden durch die lex curiata de imperio in ihr Imperium eingesetzt.
Die Amtsdauer war im Regelfall auf maximal sechs Monate beschränkt. Während seines Mandats übertraf die Gewalt des Diktators die anderer Magistrate; die Unterscheidung zwischen dōmi und militärischem Imperium konnte verwischt werden. Das Amt war durch die republikanischen Regelungen gedeckt, verschwand jedoch faktisch mit dem Ende der Republik: Sulla wurde als Diktator mit besonderen Vollmachten eingesetzt und Julius Cäsar wurde später zum Diktator auf Lebenszeit ernannt; Cäsar war der letzte Diktator Roms in diesem engeren Sinn.
Zensor
Die Zensoren waren außergewöhnliche Magistrate, in der Regel aus älteren Reihen der Patrizier oder Senatoren; das Kollegium bestand aus zwei Mitgliedern, gewählt in den comitia centuriata.
Nach den Lex Liciniae Sextiae (367 v. Chr.) wurde festgelegt, dass einer der beiden Zensoren plebejischen Ursprungs sein konnte. Ihr Amt dauerte nicht fortlaufend; die Zensoren wurden alle fünf Jahre gewählt und durch die lex centuriata in ihr Amt eingesetzt. Die Amtszeit betrug in der Regel 18 Monate oder bis zur Durchführung der Volkszählung.
Kompetenzen
- Durchführung der Volkszählung (census), Erstellung der Liste der römischen Bürger mit ihrem Vermögen (Grundstücke).
- Verwaltung staatlicher Güter, Verpachtung öffentlicher Arbeiten und Überwachung von Steuern und öffentlichen Aufträgen.
- Sittenaufsicht (regimen morum): Überwachung des Rufs der Bürger, Eintragung oder Aberkennung von Ehrungen durch Zensorenhinweis.
- Ernennung und Revision der Mitglieder des Senats (eine Kompetenz, die durch die lex Ovinia belegt ist).
Die Zensoren hatten hohes Ansehen und trugen in der Öffentlichkeit die purpurne Toga; sie verfügten jedoch nicht über die Intercessio (Vetorecht) der Volkstribunen. Die Zensur galt als einer der höchsten Würden in der politischen Laufbahn und wurde meist von ehemaligen Konsuln bekleidet. Nach der Volkszählung fand eine rituelle Reinigung (Lustratio) statt; in der damit verbundenen Opferhandlung (Suovetaurilia) wurden ein Stier, ein Schaf und ein Schwein dargebracht. Mit Abschluss dieser Zeremonie endete das Zensorenmandat.
Plebejische Richter und Magistrate
Ädil plebejisch (Edil plebejo)
Der plebejische Ädil war einer der ältesten Magistrate der Plebs. Ursprünglich trat er weniger als Richter in Erscheinung, sondern als Verantwortlicher für die Verehrung der Göttin Ceres und für die Organisation plebejischer Angelegenheiten. Später wurde er zum Assistenten der Volkstribunen. Seit 367 v. Chr. hatten die plebejischen Ädilen ähnliche Befugnisse wie die curulen Ädilen; sie wurden in Wahlen bestimmt.
Volkstribun (Tribunus plebis)
Der Volkstribun war der herausragende plebejische Magistrat und eines der charakteristischsten Ämter der Republik. Seine Aufgabe war es, die Bevölkerung gegen Missbräuche patrizischer Magistrate zu verteidigen. Er verfügte nicht über Imperium, doch seine Macht war von den Patriziern anerkannt; es handelte sich meist um eine negative Befugnis (Schutz- und Vetorechte), nicht um positive Verwaltungsgewalt.
Die Tribunen waren ursprünglich nur für den Schutz der Bevölkerung in der Stadt Rom zuständig; außerhalb der Stadt waren sie nicht kompetent. Die Zahl der Tribunen stieg im Lauf der Zeit: anfänglich 2, dann 5 und schließlich 10. Sie wurden zunächst in den Versammlungen der Plebejer gewählt, später in den tribalischen Wahlen.
Funktionen und Rechte
- Intercessio (Vetorecht): Mit dem Veto konnte ein Volkstribun Entscheidungen lähmen und so die römische Staatspolitik beeinflussen; dieses Recht erstreckte sich auf alle Magistrate mit Ausnahme des Diktators und, in bestimmten Fällen, des Zensors und des Senats.
- Heiligkeit (sacrosanctitas): Die Unverletzlichkeit der Tribunen war durch sakrale Gesetze geschützt; sie konnten personenbezogenen Schutz durch Eide und kollektive Verpflichtungen der Plebs genießen.
- Die Tribunen verfügten über Zwangsmaßnahmen, mit denen sie Personen festnehmen konnten; sie konnten auch Geldbußen gegen Richter verhängen, etwa in Streitfällen um militärische Angelegenheiten wie Beuteaufteilung.
Mit der Abschwächung des Klassenkampfes erlangten die Tribunen erhebliche politische Macht und verteidigten gegen Missbräuche in Rom. Gelegentlich wurde dieses Amt jedoch demagogisch genutzt, um populäre Ziele zu verfolgen oder als Werkzeug der Nobilitas bzw. des Senats instrumentalisiert zu werden.