Römische Rechtsgeschichte: Klassische Jurisprudenz und Kaiserliche Verfassungen
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Klassische Jurisprudenz
Das Recht ist eine demokratische Theorie, in der Praxis jedoch mit aristokratischem Charakter, da seine Vertreter oft Teil der Nobilität waren. Sie genossen hohes moralisches Ansehen, ähnlich der auctoritas der Priester, abgeleitet aus Tradition und ratifiziert durch den Kaiser mittels ius respondendi publice. Die Jurisprudenz konzentrierte sich auf die Lösung von Fällen und war daher weniger theoretisch. Sie legte Wert auf die Verdienste und die wahre Absicht der Parteien. Es gab umfangreiche juristische Literatur durch die Ausbildung an Rechtsschulen. Die wichtigsten Etappen waren die augusteische, die antoninische und die severische Zeit.
Das Römische Reich
Das Prinzipat sah eine Reihe von Kaisern, die meist zwei Häusern angehörten: den Flaviern und den Antoninen. Bedeutende Kaiser waren Diokletian und Konstantin.
Diokletian (284-305 n. Chr.)
Diokletian wurde von den Truppen aufgrund seines militärischen Prestiges zum Kaiser gewählt. Er änderte die Staatsorganisation, indem er das Reich in einen östlichen und einen westlichen Teil teilte und eine Tetrarchie einführte. Diese bestand aus zwei Kaisern (Augusti) für jeden Reichsteil und zwei Stellvertretern (Caesares). Dieses Modell funktionierte bis zum Tod seines Mentors, danach brach ein Bürgerkrieg aus. Diokletian führte eine absolute Herrschaft ein, basierend auf der orientalischen Vorstellung einer fast religiösen Erhöhung seiner Person.
Der Senat wurde in seiner Macht beschränkt. Die Armee wurde neu organisiert. Das Sozialmodell des Ostens war dekadent, mit auffälligen Klassenunterschieden. Die wirtschaftliche Notlage umfasste das Problem der Inflation. Diokletian versuchte, die Metropole durch die Institution des Pfarrhauses zu stabilisieren. In der Religion wurde das Christentum als Bedrohung für das Reich und die absolute Macht des Kaisers verfolgt.
Konstantin (306-337 n. Chr.)
Konstantin, der Nachfolger Diokletians, stellte die Herrschaft eines einzelnen Kaisers wieder her. Er gründete 330 n. Chr. Konstantinopel als neue Reichshauptstadt, die stärker von der römischen als von der griechischen Kultur geprägt war. Unter Konstantin erlangten die Christen Religionsfrieden durch die Anerkennung des Christentums und entsprechende Gesetzgebung.
Im juristischen Bereich wurde der Kaiser zur einzigen Rechtsquelle, dessen Erlasse als leges oder kaiserliche Verfassungen bezeichnet wurden. Diese Absolutheit wird in folgenden Formeln deutlich: "Was dem Prinzen gefällt, hat Gesetzeskraft" und "Der legislative Prinz ist vom wahren Gesetz losgelöst", was bedeutet, dass der Glaube des Kaisers allein zählt und er nicht an Gesetze gebunden ist.