Römische Republik: Gesellschaft und Recht

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Senat: Höchste Autorität und Repräsentationsebene

Merkmale:

  • Die Richter beraten, um die Gesetze zu diskutieren
  • Kontrolle der Verwaltung der Provinzen
  • Überwachung der öffentlichen Finanzen
  • Kriegserklärung und Friedensschluss

Versammlungen: Männlich und frei

Funktion:

  • Gesetze entwickeln und erlassen
  • Richter wählen

Richterrat: Die Regierungspositionen

  1. Die Magistrate wurden von den Versammlungen durch das Volk gewählt.
  2. Sie hatten eine begrenzte Amtszeit (1 Jahr).
  3. Es gab mehrere Richter für jedes Mitglied.
  4. Am Ende der Amtszeit mussten sie 3 Jahre warten, bevor sie sich erneut zur Wahl stellen konnten.

Wichtige Ämter

  • Quästoren: Verwaltung der Finanzen
  • Ädile: Zuständig für das städtische Leben
  • Prätoren: Verwaltung der Justiz
  • Konsuln: Einberufung und Leitung von Senat und Versammlungen; Oberbefehl im Krieg
  • Volkstribunen: Verteidigung des Volkes gegen die Missbräuche der Konsuln und Prätoren

Römisches Recht

  • Das römische Recht umfasst die Rechtsgrundsätze, die die römische Gesellschaft in den verschiedenen Epochen ihrer Existenz beherrschten (Gründung 753 v. Chr. bis zum Tod Justinians 565 n. Chr.).
  • Das Zwölftafelgesetz war der erste wichtige Schritt in der Geschichte des römischen Rechts.
  • Kaiser Justinian erließ das Corpus Iuris Civilis, eine Sammlung des römischen Rechts, die als Grundlage für die Rechtsprechung im Westen diente.

Gesellschaft

Freie

Alle Personen, die nicht als Sklaven geboren wurden, mit Rechten und Pflichten:

  • Patrizier: Nachkommen der Gründerfamilien der Stadt. Sie repräsentierten die Aristokratie und hatten wirtschaftliche, religiöse, politische und soziale Privilegien.
  • Plebejer: Nachkommen der ersten Familien, die sich in Rom niederließen, aus der übrigen Region Latium und deren Umgebung. Sie hatten zunächst keine Rechte.
  • Klienten: Bürger, die sich freiwillig unter den Schutz eines Patriziers stellten.

Freigelassene

Eine Gruppe ehemaliger Sklaven, die es geschafft hatten, frei zu sein.

Sklaven

Männer, Frauen und Kinder, die ihrer Freiheit beraubt und Eigentum eines anderen waren. Es gab zwei Arten:

  • Öffentliche Sklaven: Eigentum des Staates, verrichteten öffentliche Arbeiten.
  • Familiensklaven: Eigentum eines Einzelnen, in die Familie integriert.

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