Die Römische Republik und das Kaiserreich
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Die Römische Republik
Im Jahr 509 v. Chr. wurde die Monarchie abgeschafft und eine Republik gegründet. Die Macht verteilte sich auf drei Organe: die Magistrate, die Volksversammlungen und den Senat.
Magistratur
Die erste Bedingung für den Zugang zu einem Richteramt war es, römischer Bürger zu sein. Zudem musste man über beträchtliche Erfahrung in der Verwaltung verfügen und durfte keine öffentlichen Ämter bekleiden, die Anstoß erregen könnten. Jeder Richter hatte mindestens einen Kollegen, und jeder konnte ein Veto gegen die Entscheidungen des anderen einlegen, sodass niemand absolute Macht besaß. Die Ämter waren:
- Konsuln: Es gab zwei, sie besaßen die höchste Macht.
- Prätoren: Anfangs zwei, später acht; sie führten den Vorsitz bei Gericht.
- Zensoren: Sie wurden alle fünf Jahre gewählt. Sie führten die Volkszählung durch und schützten die öffentlichen Sitten.
- Quästoren: Sie kümmerten sich um die öffentlichen Finanzen.
- Ädilen: Sie verwalteten die Gemeinden, kontrollierten die Straßen der Stadt und organisierten öffentliche Spiele.
- Volkstribunen: Sie vertraten die Interessen des einfachen Volkes.
- Tribunenhelfer: Sie unterstützten die Volkstribunen.
- Diktatoren: Sie wurden nur in außergewöhnlichen Umständen, wie bei einer drohenden Kriegsgefahr, ernannt. Ihre Macht dauerte maximal sechs Monate.
Institutionen
Es gab drei Arten von Versammlungen oder Wahlen: die Kurien, die Zenturien und die Tributkomitien. Die Kurien verloren mit der Zeit an Bedeutung. Die Zenturien waren wichtig, da sie die Richter wählten und über Gesetze abstimmten. In den Tributkomitien war das gesamte Volk vertreten.
Die Wahlen fanden auf dem Forum, in den Versammlungsstätten oder auf dem Marsfeld statt. Die Bürger wurden mindestens siebzehn Tage vor der Versammlung eingeladen, um die Schirmherrschaft des Augurs zu hören.
Der Senat
Der Senat vertrat die höchste Autorität Roms. Ursprünglich bestand er aus etwa 300 Häuptern patrizischer Familien. Zur Zeit Caesars erreichte die Mitgliederzahl 800. Er hatte administrative Zuständigkeiten wie den Gottesdienst, Feste und öffentliche Angelegenheiten. Zudem befasste er sich mit Gesetzen und außergewöhnlichen Aufgaben.
Das Kaiserreich
Das Kaiserreich begann mit Augustus und der julisch-claudischen Dynastie im Jahr 27 v. Chr. und dauerte bis 476 n. Chr.