Rousseaus Gesellschaftsvertrag: Freiheit und Gleichheit

Eingeordnet in Philosophie und Ethik

Geschrieben am in Deutsch mit einer Größe von 3,21 KB

Autor: Rousseau und die Aufklärung

Rousseau ist der kulturellen Atmosphäre der Aufklärung zuzuordnen und kann als einer ihrer prominentesten Vertreter gelten. Allerdings weist seine Philosophie wichtige Unterschiede zu den anderen Denkern der Aufklärung auf. Während für seine Zeitgenossen die aufgeklärte Gesellschaft das ideale Ergebnis rationalen Fortschritts darstellte, sah Rousseau die gesellschaftliche Entwicklung als Rückschritt gegenüber dem natürlichen Zustand.

Das soziale Leben führt laut Rousseau dazu, dass der Mensch negative Eigenschaften entwickelt, während er im natürlichen Zustand ein vollständiges und moralisch aufrechtes Wesen ist. Daher muss die Gesellschaft auf neuen Prinzipien konsolidiert werden, um die positiven Eigenschaften, die sich spontan im Naturzustand entwickeln, zu bewahren. Die Lösung ist die Einrichtung eines Gesellschaftsvertrags, der auf dem Gemeinwohl beruht, auf dem der Gemeinwille als die Kraft fungiert, die effektiv wirken kann.

Der Gesellschaftsvertrag ist kein Verzicht auf die Rechte des Einzelnen, sondern eine Transformation des Individuums in ein aktives Mitglied der Gesellschaft. Die Folge ist, dass kein Mensch einem anderen unterworfen ist, sondern die Gesetze ein Ausdruck des allgemeinen Willens sind.

Das Ziel des Rechtssystems: Freiheit und Gleichheit

Das Ziel jedes Rechtssystems besteht aus zwei Dingen: Freiheit und Gleichheit.

  • Freiheit: Sie ist erforderlich, weil der Staat ohne sie seine Stärke verliert.
  • Gleichheit: Sie ist notwendig, weil ohne sie die Freiheit nicht bestehen kann.

Dabei bedeutet Gleichheit nicht, dass alle Menschen das gleiche Maß an Macht und Reichtum besitzen. Vielmehr ist zu verstehen:

  • Macht: Niemand darf Gewalt ausüben, außer im Rahmen der Gesetze.
  • Reichtum: Kein Bürger soll so reich sein, dass er einen anderen kaufen kann, und keiner so arm, dass er gezwungen ist, sich zu verkaufen.

Verständnis der Konzepte

Rousseau unterstreicht die beiden fundamentalen Werte, auf denen eine Rechtsordnung beruhen muss. Da der Mensch von Natur aus gut ist, muss eine ungerechte und unterdrückende Gesellschaft einem neuen juristischen und legislativen System Platz machen, das die Freiheit und Gleichheit aller garantiert.

In seinem Werk Vom Gesellschaftsvertrag (Du contrat social) wirft Rousseau die Möglichkeit einer moralischen Wiedergeburt von Mensch und Zivilisation durch Verträge auf, die soziale und politische Freiheit sowie Individuum und Gesellschaft harmonisieren. Durch den Gesellschaftsvertrag assoziieren sich die Menschen frei und geben sich Gesetze, denen sie sich unterwerfen, um ihre Freiheit und Gleichheit zu sichern.

So ermöglicht der Verzicht auf die natürliche Freiheit den Erhalt der bürgerlichen Freiheit, die durch den Staat und dessen Recht geschützt wird. Alle Personen, die Mitglieder der Gesellschaft werden, integrieren ihren individuellen Willen in den Gemeinwillen – den Willen aller Bürger, der auf das gemeinsame Interesse ausgerichtet ist.

Verwandte Einträge: